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Zur Initiative "Abschaffung Residenzpflicht"

Text der Initiative

"Aslybewerber müssen sich ständig innerhalb des Landkreises aufhalten, in dem sie Leben. Diese Regelung führt zu unzumutbaren Einschränkungen und zu Beeinträchtigung der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Zuwiederhandlungen (z.B. Besuch einer Disco im Nachbarort, der im anderen Landkreis liegt - was der asylbeantragende Jugendliche möglicherweise nicht wußte.) Die Piratenpartei möge sich dafür einsetzten, dass diese Residenzpflicht abgeschaft wird."

Diskussion

Die Residenzpflicht für Asylbewerber ist sicherlich eine erhebliche Einschränkung der Freiheit. Sie hat aber auch Gründe. Unter anderem soll sie verhindern, dass eine Person an mehreren Orten Unterstützung bezieht oder an einem anderen Ort einer Tätigkeit nachgeht. Wie soll das bei Aufhebung der Residenzpflicht verhindert werden. Mittels biometrischer Erfassung? Oder soll es gar nicht verhindert werden? Ich bitte um Stellungsnahme des Initiators.

Ich habe mir einmal die Mühe gemacht die aktuellen Fakten (Rechtslage) zu recherchieren. Folgenden Link zum "Flüchtlingsrat Niedersachsen" finde ich ganz erhellend und verständlich. Die aktuelle Situation für Asylbewerber in Sachen Freizügigkeit ist in der Tat sehr unerfreulich. Das zuständige Gesetz scheint das Asylverfahrensgesetz zu sein. Hierin ergibt sich die "Residenzpflicht" offensichtlich aus §56 "Räumliche Beschränkung". --Michaelp 23:27, 18. Jun. 2010 (CEST)

Ein Misbrauch, wie er hier beschrieben wird, liegt auf einer andere rechtlichen Ebene, und sollte dort geregelt werden. Hier geht es um die Bewegungs- und Reisefreiheit eines Menschen. Was die Regelungen zu Arbeit und Unterstützung angeht, ist nicht mit Residenzpflicht geklärt. Abgesehen davon, dass ich damit auch jeden anderen in Deutschland Lebenenden, der Transfer-Leistungen der Gemeinschaft erhält, unter die Residenzpflicht stellen könnte. --Meinhart Ramaswamy 7:50, 7. Juli. 2010

Es gibt eine ePetition vom April diesen Jahres zu diesem Thema, die zur Zeit in der "parlementarischen Prüfung" ist. Die Diskussion dort fand ich interessant. Sie hat mich davon überzeugt, dass die Residenzpflicht in der heutigen Form nicht notwendig ist um Missbrauch von Leistungen durch Asylbewerber zu verhindern. Auch wenn inzwischen etwas Bewegung in der Diskussion hier ist, finde ich es Schade das es hier keine gleichwertige Diskussion gibt.--Michaelp 23:24, 12. Jul. 2010 (CEST)