NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 002
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Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Inhaltsverzeichnis
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerX002 EinreichungsdatumAntragstitelWiedereinführung des 2004 abgeschafften Widerspruchsverfahrens gegen Verwaltungakte der Behörden AntragstellerAntragstypSonstiger Antrag Art des ProgrammantragsWahlprogramm AntragsgruppeInneres und Justiz„Inneres und Justiz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextDer Landesparteitag möge beschließen: Die durch das Gesetz zur Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen vom 05.11.2004 abgeschaffte Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Behörden (Verwaltungsakte) Widerspruch einzulegen, wird zur Wiederherstellung der legitimen Rechte unserer Bürger, sich umfassend, schnell und kostengünstig gegen rechtswidriges staatliches Handeln zu wehren, wieder eingeführt. AntragsbegründungGrundsätzlich kann ein Bürger gegen von den Behörden erlassene oder abgelehnte Verwaltungsakte Widerspruch einlegen. Die Behörde, welche den Bescheid erlassen hat, kann daraufhin ihre Ursprungsentscheidung ändern, wenn sie den Widerspruch für begründet hält. Hält die Behörde den Widerspruch nicht für begründet, hat sie den Widerspruch der Widerspruchsbehörde vorzulegen, welche dem Widerspruch ganz oder teilweise stattgeben oder den Widerspruch zurückweisen kann. Gegen die (ggf. teilweise) Zurückweisung des Widerspruchs kann der Bürger sodann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Die schwarz-gelbe Koalition hat mit dem Gesetz zur Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen vom 05.11.2004 das Widerspruchsverfahren gegen die meisten staatlichen Verwaltungsakte im Bereich der allgemeinen Verwaltung abgeschafft. Wir Piraten treten für eine Stärkung der Rechte unserer Bürger ein. Durch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens werden die Rechtsbehelfe der Bürger im Verwaltungsverfahren gegenüber den Behörden beschränkt. Denn unsere Bürger sind gezwungen, gegen die Bescheide der Behörden gleich vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen. Das Widerspruchsverfahren hat als bürgernaher, kostengünstiger, in meisten Fällen schneller und unbürokratischer Rechtsbehelf u.a. die Funktion, nach Möglichkeit Streitigkeiten zwischen den Bürgern und den Behörden zu befrieden und die Selbstkontrolle der Behörden zu fördern. Der Bürger kann das Widerspruchsverfahren in vielen Fällen selbst führen, während er in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in der Regel anwaltliche Hilfe und die hiermit verbundenen Kosten übernehmen muss. Zwar werden auf Seiten der Verwaltung durch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens Kosten erspart. Dieser Ersparnis stehen jedoch Mehrkosten durch die Zunahme der verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegenüber. Wir Piraten möchten deshalb das Widerspruchsverfahren gegen erlassene oder abgelehnte Verwaltungsakte wieder einführen. Dies bedeutet nicht, dass wir die alten Strukturen wieder herstellen wollen. Die Stärkung der Rechte unserer Bürger wird auch im Rahmen einer „schlanken Verwaltung“ bei gleichzeitiger Entlastung der Verwaltungsgerichte möglich sein und damit zugleich im Interesse unserer Bürger zu einer Beschleunigung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren führen. Liquid Feedback- Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung23.08.2012 Status des Antrags |
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