NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 284

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P284

Einreichungsdatum

Antragstitel

Redaktioneller Antrag Streichung Strandeintritt

Antragsteller

Phil-Wendland

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Bürgerbeteiligung„Bürgerbeteiligung“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen:

Der am Parteitag in Osnabrück beschlossene Programmantrag "freier Strandeintritt an Niedersachsens Nordseeküste" wird aufgehoben. Der Beschluss bleibt als Positionspapier erhalten. Grund dafür ist einzig der, dass wir mit dem Antrag P 159 Freier Zugang zu Naturschönheiten http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_159 einen weitergehenden Antrag beschlossen haben, der sich natürlich auch auf den freien Strandeintritt bezieht.

Hier der Beschluss vom LPT aus Osnabrück:

Freier Strandeintritt an Niedersachsens Nordseeküste Gegen das Missverhältnis von abgabepflichtigen und abgabefreien Stränden


Die Piratenpartei Niedersachsen fordert freien Zugang zu den Nordseestränden am Festland und auf den Inseln. Zugang und Spazierengehen dürfen nicht durch Sondernutzungen gehindert und abgabepflichtig gemacht werden. Soweit für den Kur- und Badeaufenthalt an bewirtschafteten Stränden Entgelte in Form von Kurbeitrag und/oder Eintritt erhoben werden, ist ein angemessenes Verhältnis zwischen abgabepflichtigem und abgabefreiem Strand zu wahren.

Zeitnah umzusetzen – Forderungen für das Landtagswahlprogramm 2013 in Niedersachsen:

In das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) wird (wie in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern) der für jedermann freie und unentgeltliche Strandzugang und Strandaufenthalt als Konkretisierung des Rechts zum Betreten der freien Landschaft für Erholungszwecke (Bundesnaturschutzgesetz § 59) aufgenommen. Land und Kommunen werden im NAGBNatSchG entsprechend der Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 62) verpflichtet, in ihrem Eigentum oder Besitz stehende Strandflächen, die sich für die Erholung der Bevölkerung eignen, in ausreichendem Maß unentgeltlich bereit zu stellen und zugänglich zu machen. Soweit den Kommunen gestattet wird, für den Aufenthalt an bewirtschafteten Stränden Entgelte zu erheben, stellt das Land ein angemessenes Verhältnis von abgabepflichtigem und abgabefreiem Strand sicher.

Antragsbegründung

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Liquid Feedback

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Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

28.10.2012

Status des Antrags

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