NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 240
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Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Inhaltsverzeichnis
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP240 EinreichungsdatumAntragstitelAutomatisches Verfallsdatum für Gesetze und Verordnungen - Alternativantrag zu P187 AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsWahlprogramm AntragsgruppeInneres und Justiz„Inneres und Justiz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextAutomatisches Verfallsdatum für Gesetze und Verordnungen - Alternativantrag zu P187 Unnötige Bürokratie ist mehr als nur ein Ärgernis. Bürokratie kostet Geld, bremst das Wirtschaftswachstum und vernichtet Jobs. Deswegen sprechen sich die Piraten Niedersachsen für eine Einführung eines Verfallsdatum für Gesetze (10 Jahre) und Gesetzesverordnungen (5 Jahre) aus. Kürzere Sonderbefristungen bleiben von dieser Regelung unberührt. Das heißt, der niedersächsische Landtag und die zuständigen Behörden bekämen ihre erlassenen Gesetze und Verordnungen automatisch nach Ablauf des Verfallsdatums auf Wiedervorlage auf den Tisch. Veraltete, nicht erneuerte Gesetze würden automatisch (ohne Abstimmung) außer Kraft gesetzt, das entspräche einer ständigen automatischen Rechtsbereinigung. Zur Entlastung des Landtags erfolgt dieses Verfahren bei Gesetzen mehrstufig, d.h. bevor es dem Landtag vorgelegt wird, prüft ein außerparlamentarisches Gremium, z.B. ein "Normenkontrollrat", den es seit 2006 erfolgreich auf Bundesebene gibt, ob die Grundlage, auf der das Gesetz beschlossen wurde, weiter besteht, ob die Regelungen erfolgreich waren oder ob das Gesetz besser außer Kraft tritt und spricht eine Empfehlung für die Parlamentarier aus. Verordnungen können durch die zuständigen Behörden per Antrag "weiterbewilligt" werden - sofern vom Normenkontrollrat kein negatives Gutachten vorliegt, ansonsten bedarf es für eine Verlängerung die Zustimmung der Legislative. Der Normenkontrollrat sollte parteipolitisch paritätisch besetzt sein, und sollte sich aus Vertretern unterschiedlichster gesellschaftlicher Bereiche zusammensetzen. AntragsbegründungAllein durch die seit Mitte vergangenen Jahres vorgelegten neuen Gesetze stiegen die Belastungen der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland um etwa 300 Millionen Euro - pro Jahr! Seit 2006 gibt es deswegen auf Bundesebene den "Nationalen Normenkontrollrat" (http://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/DE/Aufgaben/aufgaben.html). Vorbild zur Gründung dieses Rates war die vergleichbare Einrichtung in den Niederlanden (Adviescollege toetsing administrative Lasten (Actal) dt.: „Rat zur Vermeidung administrativer Lasten“) die dort die Rolle eines unabhängigen und neutralen Methodenwächters der Bürokratiekostenmessung wahrnimmt. Die guten Ergebnisse dieses Gremiums - vor allem in den Niederlanden, zeigen, das sich eine solche Vorgehensweise lohnt. Ein automatischer Ablauf von Gesetzen und Verordnungen ist ein klarer Bürokratie-Killer. Da der Nutzen einer Befristung von Gesetzen bereits erkannt worden ist, wird in einigen Bundesländern bereits heute dieses Vorgehen vereinzelt praktiziert.
http://books.google.de/books/about/Gesetze_mit_Verfallsdatum.html?id=X8-svJS5-a0C&redir_esc=y
Jede Gesetzesvorlage muss Ausführungen zum Ziel und zur Notwendigkeit enthalten. Demzufolge ist zu prüfen, ob die entsprechenden Ausführungen nachvollziehbar sind.
In vielen Fällen gibt es nicht nur einen Weg, auf dem ein gesetzgeberisches Ziel erreicht werden kann. Daher sind bei jeder Gesetzesvorlage auch weitere Wege darzustellen. Darüber hinaus ist zu begründen, weshalb sich der Gesetzgeber für den der Gesetzesvorlage zugrunde gelegten Weg entschieden hat. Demzufolge ist zu prüfen, ob weitere Lösungsmöglichkeiten erwogen worden sind und ob die Entscheidung für den favorisierten Lösungsweg nachvollziehbar ist.
In jeder Gesetzesvorlage sind Ausführungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens und zur Möglichkeit zu machen, die in Rede stehenden Regelungen zu befristen. So ist zum Beispiel bei einer Gesetzesvorlage, die einen in zeitlicher Hinsicht absehbaren Sachverhalt regeln soll, regelmäßig zu prüfen, ob die beabsichtigten Regelungen befristet werden können. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, die Befristung mit einer Evaluation der in Rede stehenden Regelungen zu verknüpfen.
In der Gesetzesvorlage ist darzustellen, ob der Gesetzentwurf eine Rechts- und Verwaltungsvereinfachung vorsieht, insbesondere ob er geltende Vorschriften vereinfacht oder entbehrlich macht. Aufgabe des Nationalen Normenkontrollrates ist zu prüfen, ob die Gesetzesvorlage entsprechende Ausführungen beinhaltet.
Der Erfüllungsaufwand umfasst den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch die Befolgung der rechtlichen Vorschrift bei Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen. Liquid Feedback- Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung26.08.2012 Status des Antrags |
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