NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 158

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P158

Einreichungsdatum

Antragstitel

Vollständige Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Verbraucherschutz„Verbraucherschutz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

Vollständige Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen

Jahr für Jahr werden viele Betriebe kontrolliert, die mit der Herstellung oder der Verarbeitung von Lebensmitteln zu tun haben. Dabei kommt es zu hohen Beanstandungsquoten. Die Ergebnisse dieser Kontrollen können nicht öffentlich eingesehen werden und haben deshalb auch keine ausreichende Abschreckungswirkung.

Wir fordern deshalb die Schaffung eines frei zugänglichen Informationssystems für den Zugang zu den Ergebnissen aller durchgeführten amtlichen Lebensmittelkontrollen.

Antragsbegründung

Worum geht es?

Auf der Verbraucherschutzministerkonferenz am 17. September 2010 haben sich Bund und Länder über die bundesweit einheitliche Veröffentlichung der Ergebnisse von amtlichen Lebensmittelkontrollen verständigt. Auf dieser Grundlage hat die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) einen konkretisierten Modellvorschlag in Form eines sog. Kontrollbarometers („Hygiene-Ampel“) erarbeitet.

Daraufhin haben am 19. Mai 2011 die Verbraucherschutzminister in einer Sonderkonferenz die Einführung eines bundesweiten Transparenzsystems in Form des Kontrollbarometers beschlossen. Das BMELV wurde aufgefordert, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der die Voraussetzung dafür schaffen soll.

Jedoch wurde aufgrund des Widerstands der Wirtschaftsminister der Länder, die sich im Juni 2011 klar gegen die Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen ausgesprochen haben, auf der Verbraucherschutzministerkonferenz am 16. September 2011 beschlossen, dass zunächst eine Arbeitsgruppe unter Berücksichtigung der Bedenken der Wirtschaftsminister - eine gemeinsame Linie erarbeiten soll. Diskutiert werden sollen unter anderem die Konsequenzen für die Betriebe, das Recht auf Nachkontrollen sowie Kostenfragen.

Die Lobbygruppen aus der Lebensmittel-Industrie (z.B. die DEHOGA) versuchen mit der Argementation, dass "eine Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen ein gefährliches und unverhältnismäßiges Experiment" sei, das "zu einer Existenzgefährdung für die Betriebe werden könnte", Einfluß auf die Arbeitsgruppe zu nehmen und die Veröffentlichung der Ergebnisse zu verhindern.

Verbraucherschützer sehen das aber ganz anders. Von einem starken Verbraucherschutz profitiert insbesondere die Wirtschaft. Eine Marktbereinigung durch Verschwinden der schwarzen Schafe aus dem Marktgeschehen ist ebenso willkommen wie eine Stärkung der Unternehmen, die sich unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes bewähren.

Am 11. Mai 2012 traf sich daraufhin die gemeinsame Arbeitsgruppe von Wirtschafts- und Verbraucherschutzministern in Hamburg und faßte einen Beschluß. Darin heißt es: "Die Vertreter der WMK [=Wirtschaftsministerkonferenz] machten deutlich, dass nur eine fakultative Veröffentlichung mitgetragen werden kann. Ein obligatorisches System wird abgelehnt. Vor diesem Hintergrund verständigt sich die AG darauf, eine Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Kontrollsystemen auf freiwilliger Basis weiterzuverfolgen. Hierbei entscheidet der einzelne Unternehmer, ob er die Kontrollergebnisse bekannt macht.

...

Nach diesen Beschluss der Arbeitsgruppe – beteiligt waren die Wirtschaftsministerien aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg sowie die Verbraucherschutzministerien aus Hamburg, Rheinland-Pfalz und Hessen – werden also eher die Schmuddelbetriebe vor den Verbrauchern als die Verbraucher vor den Schmuddelbetrieben geschützt. Zuletzt hatte der Fall der Großbäckerei Müller für Aufsehen gesorgt, weil die Behörden jahrelang von Mäusekot und Kakerlaken in der Produktion wussten, aber zunächst weder den Verkauf der Ware stoppten noch die Verbraucher informierten. Solche Fälle wären mit einer freiwilligen Lösung weiterhin möglich. Und das, obwohl die Behörden im Auftrag und zum Schutz der Bürger arbeiten." (Quelle: http://foodwatch.de/kampagnen__themen/smiley_system/aktuelle_nachrichten/beschluss_von_wirtschafts__und_verbraucherministern/index_ger.html)

Wir fordern deswegen: Die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen müssen öffentlich sein. Wir wünschen uns auch in diesem Bereich im Sinne der Verbraucher ein Maximum an Transparenz.

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Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

26.08.2012

Status des Antrags

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