NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 127

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P127

Einreichungsdatum

Antragstitel

Wiedererhebung der Vermögenssteuer

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Wirtschaft und Finanzen

Antragstext

Die Piratenpartei Niedersachsen wirkt im Rahmen einer Bundesinitiative auf die Wiedererhebung einer Vermögenssteuer hin.

Die Vermögenssteuer wird seit 1997 aufgrund der Feststellung des Verfassungsgerichtes auf nicht Verfassungsmäßigkeit nicht mehr erhoben. Die Vermögenssteuer selbst wurde nicht als verfassungswiedrig eingestuft, sondern die Form der Erhebung. Als Begründung führte das Gericht eine ungerechtfertigte Besserbehandlung von Immobilien gegenüber anderem Vermögen auf. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist der verfassungskonforme Zustand der Vermögenssteuer herzustellen. Eine Unterscheidung zwischen Immobilien, Geld sowie Aktienvermögen wird daher abgelehnt.

Als Berechnung für alle Vermögen gilt der seit 1995 gültige Satz. Der Satz beträgt ab (oberhalb eines Freibetrags von 60.000€ (vormals 120.000 DM) pro Familienmitglied nach § 6 Abs. 1 und 2 VStG) für natürliche Personen grundsätzlich 1% des steuerpflichtigen Vermögens nach § 10 Nr. 1 VStG und für Körperschaften 0,6 % nach § 10 Nr. 2 VStG; ausländische Vermögensteuern konnten angerechnet werden (§ 11 VStG).

Dadurch, dass Immobilienvermögen in der Besteuerung stärker berücksichtigt werden soll, wüchsen die Einnahmen aus der Vermögenssteuer. Der Freibetrag soll soweit angehoben werden, dass dadurch im ersten Schritt keine Mehreinnahmen ggü. 1997 entstehen. In den Folgejahren ist der Freibetrag neu zu berechnen.

Unberührt von der Wiedererhebung der Vermögenssteuer in Deutschland bleibt der Wille auf eine möglichst einheitliche Erhebung einer Vermögenssteuer in Europa.

Antragsbegründung

Der Antrag ist über das LQFB eingestellt und positiv abgestimmt worden.

Der Antrag dient zu einer differenzieren Möglichkeit der Abstimmung (s. Vermögensabgabe, Einkommensbesteuerung etc.)

Die Vermögenssteuer ist eine den Ländern zufliessende Steuer deren Ausgestaltung auf Bundesebene beschlossen wird. Im Haushaltplan 2012/13 für Niedersachsen ist die Position 051 Vermögensteuer (zur Zeit nicht erhoben) Bestandteil der Einnahmenseite.

Liquid Feedback

Piratenpad

Antragsfabrik

-

Datum der letzten Änderung

07.10.2012

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Die hannoversche Gruppe Vorbereitung LPT 2012.3 empfiehlt: Anhebung der Freigrenze auf einen Wert, der dem durchschnittlichen Wert eines Einfamilienhauses entspricht. Der letzte Satz des Antrags passt eher in die Begründung.
  • -- Anhalter 15:30, 7. Okt. 2012 (CEST)Bitte auch Alternativantrag 091 beachten
  • ...

Diskussion

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Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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