NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 057

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P057

Einreichungsdatum

Antragstitel

Gemeinsames Sorgerecht - keine Diskriminierung von nichtehelichen Kindern

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Familie und Gesellschaft

Antragstext

Allen Eltern, unabhängig ob verheiratet oder nicht, steht gemäß Art. 6 unseres Grundgesetzes die elterliche Sorge für ihr Kind zu.

Jedoch steht der so genannte Sorgerechtsparagraph §1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB dazu im verfassungsrechtlichen Widerspruch. Dieser sieht ein gemeinsames Sorgerecht nur für den Fall vor, wenn beide Elternteile verheiratet sind. Nichtverheiratete Eltern müssen sich diesbezüglich einig sein und eine Sorgeerklärung abgeben, ansonsten verbleibt die elterliche Sorge bei der Mutter.

Dieses stellt eine Diskriminierung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern sowie eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen dar.

Daher bedarf es einer Neuregelung des entsprechenden Paragraphen.

Die Piratenpartei Niedersachsen steht für die Gleichbehandlung von nicht-ehelichen wie ehelichen Kindern sowie für ein allgemeines gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile ab Geburt eines Kindes ein.

Nichtverheirateten Vätern sollte grundsätzlich mit der rechtlichen Anerkennung ihrer Vaterschaft die Inhaberschaft der elterlichen Sorge von Amts wegen beurkundet werden, explizit ausgenommen davon sollten Kinder sein, bei denen die Schwangerschaft durch eine Straftat entstanden ist, in diesem Fall sollte weiterhin eine gemeinsame Sorgerechtserklärung oder ein Beschluss vom Familiengericht bindend sein.

Antragsbegründung

Der Sorgerechtsparagraphen §1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit, da es inzwischen immer mehr Eltern Lebenspartnerschaften als Ehen führen. Die Tendenz ist weiter steigend.

Weit über 90 Prozent der Eltern, welche in einer Lebenspartnerschaft leben, befürworten das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt. Über 2/3 der Eltern in Lebenspartnerschaft entscheiden sich jetzt für das gemeinsame Sorgerecht. Viele Eltern ist die Rechtslage nicht bekannt und wissen daher auch nicht, dass in Lebenspartnerschaft das gemeinsame Sorgerecht erst beantragt werden muss.

Das Nichtehelichengesetz von 1970 stellt eine Diskriminierung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern dar.

Die Piratenpartei steht für Gleichbehandlung in ihren Grundsätzen. Warum soll ein unverh. Vater nicht mit einem verh. Vater gleichgestellt werden?

Es geht bei um die Allgemeinregel, dass beide Elternteile grundsätzlich gleich behandelt werden müssen und ein gemeinsames Sorgerecht haben. Die AUSNAHME, wenn z.B. ein Teil der Eltern eine Gefahr für das Kindeswohl darstellt, kann dann mittels Gang zum Familiengericht bestritten werden.

Das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt würde nicht nur Verwaltungsaufwand und Kosten reduzieren, sondern auch die Elternverantwortung bereits vor der Geburt für beide Elternteile klarstellen.

Der Landesverband Saarland hat das Gemeinsame Sorgerecht im Programm. Die Landesverbände Thüringen und Brandenburg haben jeweils ein Positionspapier zum gemeinsamen Sorgerecht ab Geburt.

Liquid Feedback

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Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

27.10.2012

Status des Antrags

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Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Schwierig zu lesen, weil die Forderung aus Paragraphen hergeleitet wird. Es wäre verständlicher die Forderung nach dem grundsätzlich gemeinsamen Sorgerecht voranzustellen und erst in der Begründung auch auf den Widerspruch zwischen GG und BGB hinzuweisen. Redaktionelle Empfehlung: Text überarbeiten Phil-Wendland 21:00, 8. Okt. 2012 (CEST)(AG Programm). Persönlich: Danke Thomas für Deinen vielfältigen und uneigennützigen programmatischen Einsatz. Phil-Wendland
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