NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 040

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P040

Einreichungsdatum

Antragstitel

Open Access in Wissenschaft und Forschung

Antragsteller

Chris Carlson /AG Wissenschaftspolitik

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Bildung und Wissenschaft„Bildung und Wissenschaft“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

Die Piratenpartei Niedersachsen wird darauf hinwirken, dass das deutsche Urheberrecht in den folgenden Punkten novelliert wird:

1. Alle staatlichen bzw. staatlich finanzierten Einrichtungen auf dem Gebiet von Forschung und Lehre veröffentlichen die wissenschaftlichen Arbeiten ihrer Mitarbeiter/innen mit einer Creative Commons-Lizenz mindestens des Typs Namensnennung-Nicht-kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland (CC BY-NC-SA 2.0). Die Vergabe einer höherwertigen Lizenz bzw. die vollständige Gemeinfreistellung liegt im freien Ermessen der Autor/innen.

2. Soweit staatliche bzw. staatlich finanzierte Einrichtungen auf dem Gebiet von Forschung und Lehre im Rahmen ihrer Tätigkeit auf die Nutzung von Veröffentlichungen angewiesen sind, erhalten sie von Gesetzes wegen hierfür ein einfaches, nicht-kommerzielles Nutzungsrecht. Dieses Recht besteht, auch wenn das Urheberrecht des Herkunftslandes der Veröffentlichung dem entgegenstehen sollte. Das Nutzungsrecht ist unentgeltlich und nicht zustimmungspflichtig.

3. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Berliner Erklärung über Open Access des Jahres 2003.

Antragsbegründung

Staatliche bzw. staatlich finanzierte Einrichtungen auf dem Gebiet von Forschung und Lehre haben einen gesellschaftlichen Auftrag im Dienste des Gemeinwohls, der in der Rechtsgüterhierarchie deutlich über den Renditeerwartungen von Rechteverwertern steht. Außerdem profitieren die Rechteverwerter – sowie natürlich alle anderen privatwirtschaftlichen Akteure – in hohem Maße von der gesellschaftlich zur Verfügung gestellten Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur.

Liquid Feedback

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Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

26.08.2012

Status des Antrags

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Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Eher Bundes- als Landesthema. -- 19:17 Uhr, 7. Aug. 2012 (CEST)
  • Der Verweis auf Urheberrechte im Ausland sollte auf das Copyright spezifisiert werden. -- 19:17 Uhr, 7. Aug. 2012 (CEST)
  • Es fehlt die Forderung nach der Bereitstellung der Inhalte in maschinenlesbarer Form. -- 19:17 Uhr, 7. Aug. 2012 (CEST)
  • Es fehlt eine Definition von »Veröffentlichung« - welche Werke umfasst dieser Begriff? -- 19:17 Uhr, 7. Aug. 2012 (CEST)
  •  »mit wissenschaftlichen Anspruch« sollte ebenfalls konkreter formuliert werden. -- 19:17 Uhr, 7. Aug. 2012 (CEST)
  • Wie kommen staatlich bezuschusste Bildungs- und Forschungseinrichtungen dabei weg? -- 19:17 Uhr, 7. Aug. 2012 (CEST)
  • ...
  • ...

Diskussion

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Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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