NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 032

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P032

Einreichungsdatum

Antragstitel

Ein grundlegend neues Schulkonzept

Antragsteller

AG Bildung / Meinhart Ramaswamy

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Grundsatzprogramm

Antragsgruppe

Bildung und Wissenschaft„Bildung und Wissenschaft“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

Menschenbild

Wir sind der Überzeugung, dass jeder Mensch ungeachtet seiner Herkunft die Fähigkeit zu lernen besitzt. Wir begreifen allgemein das Lernen als einen Veränderungsprozess, der als Ergebnis individueller Erfahrung auftritt [1].

Da die Menschen diese Fähigkeit besitzen, können sie schulische Bildung erwerben, sondern auch neue Menschen kennen lernen, sich in unbekannten Städten zurechtfinden und sind in der Lage zu sprechen. Aufgrund dessen gehen wir davon aus, dass jeder Mensch bei individueller Förderung seinen bestmöglichen Abschluss erreichen kann. Ein Schulsystem muss so aufgebaut werden, dass genau diese Anforderung erfüllt wird und bei gesundheitlichen Einschränkungen entsprechende Förderung erwächst.

Schule ist der gemeinsame Lebens- und Lernraum von Lehrern und Schülern und bedarf eines respektvollen, schülerorientierten Umgangs miteinander.

Chancengerechtigkeit

Die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Schulen darf nicht zu einer Einbahnstraße nach unten werden, sondern muss sich den individuellen Lebensbedingungen der Lernenden anpassen. Aus diesem Grund wird von der klassischen Stufenstruktur abgewichen und ein in sich verzahntes Schulsystem entwickelt werden, daher ist eine volle Inklusion erwünscht.


Schuldauer/Schulpflicht

Die Regelschulzeit beträgt 12 Jahre, beginnend zwischen 5. und 7. Lebensjahr.

Bei Schularten/Schulformen, die 13 Jahre bis zu einem Abschluss konzeptionell vorgesehen haben, beträgt die Regelschulzeit 13 Jahre.

Es besteht allgemeine Schulpflicht. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag davon abweichend genehmigt werden. Zum Beispiel Homeschooling, Bildungs-Wohn-Projekte, Förderprojekte für besondere Krankheitssituationen oder ähnliches.


Schularten/Schultypen

Schulkonzepte sind konstitutiver Bestandteil jeder Schule. Bestehende Schulen müssen ein Konzept zeitnah nachreichen.

Regelschule ist die "Volle Gesamtschule" (VGS), beginnend mit dem 1. Schuljahr und regulär endend nach der 12. Jahrgangsstufe. Auf begründeten formlosen Antrag hin, kann die Schulleitung eine Beendigung und einen Übergang in die Abiturvorbereitung schon nach Klasse 11 bewilligen. Es gilt die Maßgabe einer großzügigen Bewilligung, dem Schüler- bzw. Elternwillen entsprechend und kann nur begründet abgelehnt werden

Durch Kommunen oder andere Schulträger können auch andere Schulkonzepte beantragt werden.

Schulen in freier Trägerschaft können sich jedem o.g. Schultypus anschließen oder auch davon abweichende Konzepte entwickeln.


Definition VGS:

In der VGS werden alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet, wobei das Fördern und Fordern der individuellen Stärken und Schwächen durch binnendifferenzierten Unterricht umgesetzt wird. Die genaue Umsetzung wird in den jeweiligen Schulkonzenpten formuliert. Um vor allem in den niedrigeren Klassen und auf ländlichen Gebiet lange Fahrzeiten zu verhindern, ist es nicht notwendig, dass der gesamte Unterricht in einem Schulgebäude stattfindet.


Abitur

Die Abiturvorbereitung (Studiumszulassung) wird aus den Schulen ausgegliedert. Unterrichtet wird durch Lehrkräfte, die sich aus den verschiedenen Schultypen rekrutieren und die Berechtigung besitzen in den Klassenstufen 10, 11 und 12 zu unterrichten.

Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch dafür zertifizierte Lehrkräfte, die aus den verschiedenen Schularten/Schultypen und aus dem Hochschulbereich kommen können.

Wiederholungen der Prüfung sind möglich.


Übergänge

Die Schulkonzepte müssen so aufgebaut sein, dass ein Übergang zu anderen Schultypen nach 6 bzw. 10 Jahren möglich ist.


Genehmigung

Die Genehmigung erfolgt durch Empfehlung der regionalen Schulbehörde durch das Kultusministerium. Die Genehmigungsbehörde hat der Empfehlung der regionalen Behörde zu folgen. In Konfliktfällen entscheidet ein Moderationsverfahren. Anträge sind parallel einzureichen und haben neben dem pädagogischen Konzept auch eine Durchführungsplanung, Organisationsstruktur und einen auf 4 Jahre angelegten Finanzplan zu beinhalten.


Finanzierung

Da Schule und Bildung eine Grundaufgabe der Gesellschaft darstellt, müssen die Gesamtmittel unabhängig vom Träger durch das Bundesland zur Verfügung gestellt werden. Daraus folgt eine grundsätzliche Schulgeld- und Lehrmittelfreiheit.

Den Schulträgern werden Budgets zur Verfügung gestellt, deren Basis ein Sockelbetrag und ein Schülerprokopfsatz ist. Die Aufteilung der Budgets im Innenverhältnis obliegt der Schulführung, Einkommen werden schulintern vereinbart, Orientierung dabei ist der allgemeine vom Land mit Gewerkschaften ausgehandelte Tarif.

Die Pro-Kopf-Finanzierung ermöglicht einen Wettbewerb zwischen den Schulen. Diejenige Schule, die viele Schüler anzieht, muss entsprechend mehr Mittel zur Verfügung haben, als diejenige, die von weniger Schülern in Anspruch genommen wird. Der Sockelbetrag entspricht dem letztjährigen Budgetansatz abzüglich der Lerhrereinkommen. Das ermöglicht bei "vorübergehendem" Rückgang der Schülerzahlen einen Weiterbetrieb.

Bei Schulgründungen werden die ersten 4 Jahre entsprechend der Budgets vergleichbarer Schulformen (basierend auf der zu erreichenden Schülerzahl) finanziert.

Grafische Darstellung https://scitem.box.com/s/cxhzyyvp8s7tslk4qk3c

Antragsbegründung

"Die Situation in der Hauptschule ist gekennzeichnet durch eine Schülerschaft, die aufgrund ihrer familiären Situation in der Arbeiterschaft ohnehin in deutlicher Distanz zu den institutionellen Anforderungen der Schule steht. Diesen Kindern werden schulische Gratifikationen (Zensuren, Zeugnisse, Abschluss) angeboten, deren realer Wert als äußerst zweifelhaft gelten muss. Daraus ergibt sich eine eher geringe Bereitschaft, den unterrichtlichen Anforderungen <freiwillig> nachzukommen. Hauptschullehrer(innen) reagieren auf die damit verbundenen <Störungen> und <Motivationsmängel>, indem sie sich auf die Disposition von Arbeiterkindern beziehen, bei deutlicher Machtbehauptung und Anwendung entsprechender Zwangsmittel Konformität zu zeigen. Wesentlich anders stellt sich die Situation im Gymnasium dar. Hier findet sich eine Schülerschaft, die durch ihre familiäre Sozialisation bereits sehr gut auf die Schule vorbereitet wurde. Dieser Schülerschaft wird mit dem Abitur eine Gratifikation von real hohem Wert angeboten. Beide Faktoren tragen dazu bei, dass Gymnasialschüler(innen) insgesamt eine hohe Bereitschaft zeigen, den Leistungs- und Verhaltensanforderungen <freiwillig> nachzukommen, sodass institutionelle Zwangsmittel weitgehend überflüssig sind. Dieser Unterschied zwischen der Kommunikationsstruktur in Hauptschule und Gymnasium wird nun in Beziehung gesetzt zu den zukünftigen Berufspositionen ihrer Absolventen: Weil die betriebliche Tätigkeit von Arbeitern häufig in ein enges Netz disziplinärer Kontrolle eingebunden ist, bereitet die Hauptschul-Sozialisation in spezifischer Weise auf solche untergeordneten Berufstätigkeiten vor. Die künftige Tätigkeit von Gymnasiasten in <gehobenen Positionen> bedeutet hingegen, Arbeiten zu verrichten, die nicht ständig überwacht werden können, die reale Aufstiegschancen versprechen und deren gesellschaftliche Privilegien einer ideologischen Absicherung bedürfen. Die notwendigen Verhaltensorientierungen - freiwillige Leistungsbereitschaft, flexible Anpassungsfähigkeit, hohes intellektuelles Niveau bei gleichzeitiger Systemkonformität - werden dementsprechend besonders gut im Gymnasium vorbereitet." (Tillmann, K.-J. (2007): Sozialisationstheorien. Eine Einführung in den Zusammenhang von Gesellschaft, Institution und Subjektwerdung. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.; S.181-182)

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

13.10.2012

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft


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