NDS:Kreisverband Schaumburg/Kreisparteitag 2013/SA04
Inhaltsverzeichnis
SA04: Vereinfachung der Einladungsmodalitäten
Antragsteller: Bernd Riensch
Konkurriert mit: -
Thematik
Berichte der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüfer müssen an die Einladungen mit angehangen werden.
Änderung
Die Berichte müssen nun nicht mehr an die Einladungen angefügt werden. Ab jetzt reicht ein Link ins Wiki.
Begründung
Zur Vereinfachung der Einladungsmodalitäten.
Satzungsänderung
ORIGINAL | Überarbeitung |
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§ 9.2 – Der Kreisparteitag 3. Der ordentliche Kreisparteitag tagt einmal halbjährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und einer vorläufigen Geschäftsordnung mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin ein. Dieser Einladung ist der Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer beizufügen. |
§ 9.2 – Der Kreisparteitag 3. Der ordentliche Kreisparteitag tagt einmal halbjährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und einer vorläufigen Geschäftsordnung mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin ein. Zusammen mit dieser Einladung ist der Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer zur Kenntniss zu bringen. |