NDS:Kreisverband Schaumburg/Kreisparteitag 2013/SA04

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SA04: Vereinfachung der Einladungsmodalitäten

Antragsteller: Bernd Riensch

Konkurriert mit: -

Thematik

Berichte der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüfer müssen an die Einladungen mit angehangen werden.

Änderung

Die Berichte müssen nun nicht mehr an die Einladungen angefügt werden. Ab jetzt reicht ein Link ins Wiki.

Begründung

Zur Vereinfachung der Einladungsmodalitäten.

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

§ 9.2 – Der Kreisparteitag

3. Der ordentliche Kreisparteitag tagt einmal halbjährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und einer vorläufigen Geschäftsordnung mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin ein. Dieser Einladung ist der Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer beizufügen.

§ 9.2 – Der Kreisparteitag

3. Der ordentliche Kreisparteitag tagt einmal halbjährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und einer vorläufigen Geschäftsordnung mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin ein. Zusammen mit dieser Einladung ist der Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer zur Kenntniss zu bringen.