NDS:Kreisverband Schaumburg/Kreisparteitag/2013.1

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1. Kreisparteitag des KV Schaumburg 2013

Termin

Ort

Einladung

(vorläufige) Tagesordnung

  1. Beginn
  2. Begrüßung
  3. Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen, sowie Gästen und Pressevertretern
  4. Wahl der Versammlungsämter
    1. Wahl des Versammlungsleiters
    2. Wahl des Wahleiters
    3. Wahl der Wahlhelfer
    4. Wahl des Protokollanten
  5. Beschluss der Geschäfts- und Tagesordnung
  6. Genehmigung des Protokolls des Gründungsversammlung
  7. Tätigkeitsberichte der Mitglieder des Kreisvorstands
  8. Bericht der Kassenprüfer
  9. Entlastung des Vorstandes durch die Mitglieder des KV Schaumburg
  10. Satzungsänderungsanträge
  11. Vorstandswahlen
    1. Vorstellung Kandidaten Vorsitzender
    2. Wahl des Vorsitzenden
    3. Vorstellung Kandidaten stellvertretender Vorsitzender
    4. Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden
    5. Vorstellung Kanditaten Schatzmeister
    6. Wahl des Schatzmeister
    7. Vorstellung Kandidaten Beisitzer
    8. Wahl der Beisitzer
  12. Wahl der Kassenprüfer
  13. Unterzeichnung des Protokolls
  14. Programmanträge
  15. Sonstiges
  16. Ende ca.


Ende ca.

Protokoll

Satzungsänderungsanträge

SA-1 Anzahl der Kreisparteitage pro Jahr

Anzahl der Kreisparteitage pro Jahr

Text

Hiermit wird beantragt, dass §9.2 Nr. 3 der Satzung des Kreisverband Schaumburg geändert wird. Der ordentliche Kreisparteitag soll künftig nicht mehr einmal halbjährlich sondern mindestens einmal pro Jahr tagen müssen.

Alte Version: Der ordentliche Kreisparteitag tagt einmal halbjährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und einer vorläufigen Geschäftsordnung mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin ein. Dieser Einladung ist der Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer beizufügen

Neue Version:

Der ordentliche Kreisparteitag tagt mindestens einmal pro Kalenderjahr. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und einer vorläufigen Geschäftsordnung mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin ein.

Begründung

Die Erfahrung des letzten Jahres hat gezeigt, dass es unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. der Durchführung eines Wahlkampfes oder dem

Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes aufgrund der fehlenden aktiv mitarbeitenden Mitglieder nicht möglich war noch einen zwei Kreisparteitage pro Jahr zu planen und durchzuführen. Die Änderung ermöglicht nach wie vor die Durchführung von mehreren Parteitagen.

Antragsteller

SA-2 Mindestanzahl an Vorstandsmitglieder

Mindestanzahl an Vorstandsmitgliedern

Text

Der Kreisparteitag soll folgende Änderung der Satzung beschließen:

§ 9.1 - Der Vorstand

1. Dem Vorstand gehören mindestens fünf Piraten an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und zwei bis vier Beisitzer.

soll geändert werden zu:

1. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und bis zu vier Beisitzern. Der Kreisvorstand ist mit drei Mitgliedern voll handlungs- und beschlussfähig.

Begründung

Die Änderung nimmt nicht die Möglichkeit weiterhin mit 5 Vorstandsmitgliedern zu arbeiten. Aufgrund der geringen Anzahl an aktiven Mitgliedern in letzter Zeit, besteht jedoch in der aktuellen Fassung die Gefahr, dass der Kreisverband aufgrund von zu wenigen Vorstandmitgliedern aufgelöst werden muss oder handlungs- und beschlussunfähig wird.

Antragsteller

SA-3 Umbennung von Kreisparteitag in Kreismitgliederversammlung

Umbennung von Kreisparteitag in Kreismitgliederversammlung

Text

Der Kreisparteitag soll folgende Änderung der Satzung beschließen:

§ 9 – Organe des Verbands

1. Organe sind der Vorstand, der ordentliche und außerordentliche Kreisparteitag sowie die Gründungsversammlung.

...

§ 9.1 – Der Vorstand

2. Der Vorstand vertritt den Verband und führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse des Kreisparteitages.

3. Die Mitglieder des Vorstandes werden von dem ordentlichen Kreisparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit (mehr als 50% der abgegebenen auf Kandidaten entfallenen gültigen Stimmen) für ein Jahr gewählt. Erreicht kein Pirat diese einfache Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen. Für jeden Vorstandsposten findet eine separate Wahl statt. Bei der Beisitzerwahl hat jeder Pirat vier nicht kumulierbare Stimmen.

7. Tritt der Vorstand mehrheitlich zurück, gilt er als nicht mehr handlungsfähig. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen. Bis dahin führt der Vorstand des nächst höheren Verbandes kommissarisch die Geschäfte. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, so wird auf dem nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Kreisparteitag ein Nachfolger für den vakant gewordenen Posten, bis zur nächsten regulären Vorstandswahl, gewählt.

8. Auf entsprechenden, schriftlichen Antrag von 10 Piraten und mindestens 50% Unterstützern muss der gesamte Vorstand oder dem Antrag entsprechend einzelne Mitglieder neu gewählt werden. Dazu wird ein außerordentlicher Kreisparteitag einberufen.

...

§ 9.2 – Der Kreisparteitag

1. Der Kreisparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Ebene des Kreises Schaumburg

3. Der ordentliche Kreisparteitag tagt einmal halbjährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und einer vorläufigen Geschäftsordnung mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin ein. Dieser Einladung ist der Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer beizufügen

4. Die Einberufung eines außerordentlichen Kreisparteitag erfolgt entweder aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn 10 Verbandsmitglieder die Einberufung beim Vorstand schriftlich beantragen und bei einer Befragung aller Mitglieder 25 % der Mitglieder die Einberufung wünschen. Die Ladungsfrist beträgt ebenfalls 3 Wochen.

5. Wenn der gesamte Vorstand neu gewählt wurde, nimmt der Kreisparteitag den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und entscheidet daraufhin mit einfacher Mehrheit der anwesenden Parteimitglieder über die Entlastung des Vorstandes.

6. Über einen Kreisparteitag wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt.

7. Zur Prüfung der Kassenlage des Verbands werden zwei Kassenprüfer für ein Jahr von dem ordentliche Kreisparteitag gewählt. Das Ergebnis der Prüfung wird dem ordentlichen Kreisparteitag verkündet und zu Protokoll genommen.

...

§ 11 – Satzungsänderung

2. Änderungen dieser Satzung können nur von einem Kreisparteitag mit einer 2/3- Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.

3. Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Kreisparteitages schriftlich beim Vorstand eingegangen ist. Er muss mit der Einladung den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden.

soll umbenannt werden in:

§ 9 – Organe des Verbands

1. Organe sind der Vorstand, die ordentliche und außerordentliche Kreismitgliederversammlung sowie die Gründungsversammlung.

...

§ 9.1 – Der Vorstand

2. Der Vorstand vertritt den Verband und führt die Geschäfte auf Grundlage die Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung.

3. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der ordentlichen Kreismitgliederversammlung oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit (mehr als 50% der abgegebenen auf Kandidaten entfallenen gültigen Stimmen) für ein Jahr gewählt. Erreicht kein Pirat diese einfache Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen. Für jeden Vorstandsposten findet eine separate Wahl statt. Bei der Beisitzerwahl hat jeder Pirat vier nicht kumulierbare Stimmen.

7. Tritt der Vorstand mehrheitlich zurück, gilt er als nicht mehr handlungsfähig. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung einzuberufen. Bis dahin führt der Vorstand des nächst höheren Verbandes kommissarisch die Geschäfte. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, so wird auf der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Kreismitgliederversammlung ein Nachfolger für den vakant gewordenen Posten, bis zur nächsten regulären Vorstandswahl, gewählt.

8. Auf entsprechenden, schriftlichen Antrag von 10 Piraten und mindestens 50% Unterstützern muss der gesamte Vorstand oder dem Antrag entsprechend einzelne Mitglieder neu gewählt werden. Dazu wird eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung einberufen.

...

§ 9.2 – Die Kreismitgliederversammlung

1. Die Kreismitgliederversammlung ist die Mitgliederversammlung auf Ebene des Kreises Schaumburg

3. Die ordentliche Kreismitgliederversammlung tagt einmal halbjährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und einer vorläufigen Geschäftsordnung mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin ein. Dieser Einladung ist der Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer beizufügen

4. Die Einberufung einer außerordentlichen Kreismitgliederversammlung erfolgt entweder aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn 10 Verbandsmitglieder die Einberufung beim Vorstand schriftlich beantragen und bei einer Befragung aller Mitglieder 25 % der Mitglieder die Einberufung wünschen. Die Ladungsfrist beträgt ebenfalls 3 Wochen.

5. Wenn der gesamte Vorstand neu gewählt wurde, nimmt die Kreismitgliederversammlung den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und entscheidet daraufhin mit einfacher Mehrheit der anwesenden Parteimitglieder über die Entlastung des Vorstandes.

6. Über eine Kreismitgliederversammlung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt.

7. Zur Prüfung der Kassenlage des Verbands werden zwei Kassenprüfer für ein Jahr von der ordentlichen Kreismitgliederversammlung gewählt. Das Ergebnis der Prüfung wird der ordentlichen Kreismitgliederversammlung verkündet und zu Protokoll genommen.

...

§ 11 – Satzungsänderung

2. Änderungen dieser Satzung können nur von einer Kreismitgliederversammlung mit einer 2/3- Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.

3. Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einer Kreismitgliederversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Kreisparteitages schriftlich beim Vorstand eingegangen ist. Er muss mit der

Einladung den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden.

Begründung

Die gleiche wie bei den anderen Gliederungen: Abhebung der "Etablierten", deutlichere Kennzeichnung, dass dies für alle Mitglieder offen ist, nicht für Delegierte.

Antragsteller

SA-4 Einladungsmodalitäten

§ 11 – Satzungsänderung

Text

3. Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Kreisparteitages schriftlich beim Vorstand eingegangen ist. Er muss mit der Einladung den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden.

Änderung

3. Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des

Kreisparteitages schriftlich beim Vorstand eingegangen ist. Er wird zeitgleich mit der Einladung auf unserer Wiki-Seite veröffentlicht.

Begründung

Vereinfachung der Einladungsmodalitäten

Antragsteller

Vorstandswahlen

Eintrag in die Kandidatenliste

Hier kannst du deine Kandidatur zu einem Vorstandsamt eintragen. Um die Liste übersichtlich zu halten, bitten wir dich, folgende Punkte zu beachten:

  • Eine ausführliche Vorstellung kannst du in deinem Profil erstellen. Dieses kannst du mit drei Tilden automatisch verlinken lassen (~~~). Diese Variante nimm bitte nur, wenn dein Wiki-Name deinem richtigen Namen entspricht. Wenn nicht, kannst du auch deinen Namen automatisch mit deinem Profil verlinken: [[Benutzer:DeinWikiName|Dein richtiger Name]]
  • Schildere deine Erfahrungen bitte nur kurz! Für eine ausführliche Liste kannst du deine Benutzerseite verwenden.
  • Schreibe oder verlinke bei den Fragen bitte nur die Möglichkeit, dir Fragen stellen zu lassen, die Fragen selber sollten nicht hier hinein geschrieben werden.
  • Als Tools für Fragen eignen sich beispielsweise:
  • Wir werden unter Umständen deinen Eintrag ändern, wenn sie nicht dem Schema entspricht. Dies ist nur als Vorwarnung gedacht, nicht dass jemand schreit "Manipulation!!!" ;-) Inhaltlich werden wir natürlich nichts ändern.

Kandidaten

Vorsitzender

Name Ort Erfahrungen Fragen Twitter Vorgeschlagen durch Unterstützer
Sven Hennig Stadthagen 1. KV und Initiator der Piraten in Schaumburg. Wahlkampf in NRW sowie in SHG. Gerne per Telefon, E-Mail oder Twitter (Daten in meinem Profil) https://twitter.com/SvenY0 selbst
Du? Ort Erfahrungen Fragen vorgeschlagen durch Unterstützer

Stellvertretender Vorsitzender

Name Ort Erfahrungen Fragen Twitter Vorgeschlagen durch Unterstützer
Du? Ort Erfahrungen Fragen vorgeschlagen durch Unterstützer

Schatzmeister

Name Ort Erfahrungen Fragen Twitter Vorgeschlagen durch Unterstützer
Du? Ort Erfahrungen Fragen vorgeschlagen durch Unterstützer

Beisitzer

Name Ort Erfahrungen Fragen Twitter Vorgeschlagen durch Unterstützer
Du? Ort Erfahrungen Fragen vorgeschlagen durch Unterstützer

Kassenprüfer

Name Ort Erfahrungen Fragen Twitter Vorgeschlagen durch Unterstützer
Du? Ort Erfahrungen Fragen vorgeschlagen durch Unterstützer

Programmanträge

PA-1 Dein Antrag

Dein Antragstitel

Text

Dein Antragstext

Begründung

Deine Begründung

Antragsteller

PA-2 Dein Antrag

Dein Antragstitel

Text

Dein Antragstext

Begründung

Deine Begründung

Antragsteller

PA-3 Dein Antrag

Dein Antragstitel

Text

Dein Antragstext

Begründung

Deine Begründung

Antragsteller