- Titel
- Antragsnummer
- W 06
- Antragsteller
- Christian Koch
Text
Öffentlichkeit und Transparenz
- Die Piratenpartei steht für konsequente Demokratie, Offenheit und Transparenz. Jeder Bürger muss prinzipiell in die Lage versetzt werden, die Arbeitsweise von öffentlichen und öffentlich finanzierten Stellen im Detail zu verstehen und zu bewerten. Daraus folgt, dass alle relevanten Informationen sofort, ungefragt und in freien Formaten online der breiten Öffentlichkeit verfügbar gemacht und archiviert werden. Den Bürgern als mittelbarere Auftragsgeber ist das Recht einzuräumen, öffentlich finanzierte Inhalte nach Belieben abzurufen, zu verwenden und weiterzugeben. Dies darf nicht durch Antragsverfahren, Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden. Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht sind nur bei schwerwiegenden Gründen möglich; diese müssen in jedem Einzelfall schriftlich dargelegt werden.
- Die Entstehung politischer Entscheidungen muss für die Bürger nachvollziehbar sein. Nur so lassen sich auch Menschen mit ins Boot holen, die aus den verschiedensten Gründen nicht zu festgelegten Terminen vor Ort sein können, aber immer häufiger (laut Statistischem Bundesamt insgesamt ca. 75 % aller Personen ab zehn Jahre) das Internet nutzen. Pflegende Angehörige, Eltern von kleinen Kindern, Menschen, die wegen einer Behinderung oder aufgrund ihres Alters nicht mehr (gern) abends aus dem Haus gehen, und weitere Personenkreise müssen endlich an den aktuellen Diskussionen beteiligt werden, anstatt nur alle vier bis fünf Jahre Kreuzchen auf einem Wahlzettel machen zu dürfen.
- Dabei stellen Diskussionsforen nur eine Spitze des Eisbergs dar. „Liquid Democracy“, also „fließende Demokratie“, z. B. über Programme wie „Liquid Feedback“ (wird bei der Piratenpartei eingesetzt), ermöglicht nicht nur eine breite Diskussion sowie eine präzise und abgestimmte Formulierung konkreter Antragstexte, sondern lässt auch schon Abstimmungen zu, um ein Bild darüber zu erhalten, wie viele Bürger hinter einem solchen Antrag stehen. Der Einsatz eines solchen Programms bindet weder Stadtverwaltung noch Rat, spiegelt aber wider, in welche Richtung die Meinung der Mitbürger tendiert. Das hilft den Ratsmitgliedern bei der Einschätzung und erhöht die Akzeptanz bei den Bürgern.
- Bei bestimmten Mindestbeteiligungen und Zustimmungsraten, bspw. angelehnt an die gefordeten Unterschriftszahlen für ein Bürgerbegehren, soll sich der Rat innerhalb der nächsten zwei Ratssitzungen mit dem Thema / Antrag befassen. Dabei wird weder der Grundsatz der parlamentarischen Demokratie noch die Unabhängigkeit des Rates verletzt, denn die endgültige Entscheidung liegt weiterhin in der Hand des Rates.
- Ratssitzungen müssen, ausgenommen ggf. die Zeitabschnitte mit Abstimmungen, als Direktübertragung im Internet gesendet werden und danach ebenso wie Protokolle gespeichert und problemlos abrufbar sein.
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