NDS:Hildesheim/MV/2012.2/Satzungsänderungsanträge

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

o1 Beschluss der gesamten Satzung

Beschluss

Als Satzung des Kreisverband Hildesheim wird der Text der Satzung zum Stand nach MV 2011.1 am 05.03.2011 beschlossen.

Begründung

Aufgrund verloren gegangener Protokolle lässt sich der aktuelle Stand der Satzung nicht mehr feststellen. Um endlich Rechtssicherheit zu schaffen, wird zunächst der letzte bekannte Stand als aktuell gültige Satzung bestätigt.

Alte Anträge

Folgende Anträge sind von alten Mitgliederversammlungen übernommen, und sind dort gescheitert, oder ihr Ergebnis nicht protokolliert worden:

S.o8 (geändert)

Antragsteller: Ortwin Regel

War: §9.1 8.: 8. Auf entsprechenden, schriftlichen Antrag von 10 Piraten und mindestens 50% Unterstützern muss der gesamte Vorstand oder dem Antrag entsprechend einzelne Mitglieder neu gewählt werden. Dazu wird eine außerordentliche Kreisversammlung einberufen.

Vorschlag: §9.1 8.: 8. Auf entsprechenden, schriftlichen Antrag von 10 Piraten muss der Vorstand innerhalb von 2 Wochen eine Befragung aller Mitglieder über die Neuwahl des Vorstandes durchführen. Wünschen dabei mehr als 50% der stimmberechtigten Mitglieder die Neuwahl, so muss der gesamte Vorstand oder dem Antrag entsprechend einzelne Mitglieder neu gewählt werden. Dazu wird eine außerordentliche Kreisversammlung einberufen.

Begründung

Durchführung unklar. Gestaltung neu analog §9.2 4. (Einberufung außerordentliche Kreisversammlung).

Antrag CK 01

- § 9.1 – Der Vorstand Abs (6):

Ist:

Der Vorstand liefert jährlich einen Tätigkeitsbericht in Textform ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des einzelne Vorstandsmitgliedes erstellt werden.

Soll:

Der Vorstand liefert spätestens zu einer Kreisversammlung einen Tätigkeitsbericht in Textform ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des einzelnen Vorstandsmitgliedes erstellt werden.

Antrag CK 02

- § 9.2 – Die Kreisversammlung Abs (3):

Ist:

Die ordentliche Kreisversammlung tagt einmal halbjährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und einer vorläufigen Geschäftsordnung mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin ein. Dieser Einladung ist der Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer beizufügen.

Soll:

Die ordentliche Kreisversammlung tagt mindestens einmal halbjährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und einer vorläufigen Geschäftsordnung mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin ein. Dieser Einladung ist der direkte Hinweis beizufügen, wo der Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer im Internet zu finden ist.


o2 Streichung §8

Beschluss

§8 wird gestrichen.

Begründung

Der § lautet aktuell:

§8 Verhältnis von Gliederungen

Der Kreisverband Hildesheim sollte den Regelungen der übergeordneten Satzungen bezüglich des Verhältnisses der einzelnen Gliederungen zueinander Folge leisten und seine Mitglieder zu ebensolchem Verhalten anhalten.

Dies sollte aber implizit durch §7 schon klar sein. Der § ist damit überflüssig.

o3 Korrektur Anzahl Vorstandsmitlieder

Beschluss

§9.1 1. wird wie folgt geändert:

Alt: 1. Dem Vorstand gehören mindestens vier Piraten an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und bis zu vier Beisitzer.

Neu: 1. Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und bis zu vier Beisitzer.

Begründung

Dieser alte Widerspruch sollte endlich mal beseitigt werden. Wir hatten damals die Anzahl von ein bis vier auf bis zu vier Beisitzer geändert, um einen Vorstand, der nur aus den drei Standard-Ämtern besteht, zu ermöglichen.

o4 Vereinfachung Wahl (geändert)

Beschluss

§9.1 3. wird wie folgt geändert:

Alt: Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Kreisversammlung oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit (mehr als 50% der abgegebenen auf Kandidaten entfallenen gültigen Stimmen) für ein Jahr gewählt. Erreicht kein Pirat diese einfache Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen. Für jeden Vorstandsposten findet eine separate Wahl statt. Bei der Beisitzerwahl hat jeder Pirat vier nicht kumulierbare Stimmen. Ein Beisitzer ist gewählt, wenn die Anzahl der auf ihn entfallenen Stimmen die Hälfte der an der Wahl teilnehmenden Mitglieder übersteigt.

Neu: Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Kreisversammlung oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl für ein Jahr gewählt. Bedingung ist dabei, dass eine Person von mehr als der Hälfte der Teilnehmer gewählt wird bzw. Ja-Stimmen erhält. Alles Weitere bestimmt jeweils die Versammlung.

Begründung

So ist das flexibel, und nicht unnötig kompliziert. Die wichtige Bedingung, von mehr als der Hälfte gewählt zu sein, ist aber noch drin.

o5 Streichung §11 1.

Beschluss

§11 1. wird gestrichen.

Begründung

§11 1. lautet:

Bei Satzungsänderungen ist Beschlussfähigkeit gegeben, solange 75% der bei Beginn der Sitzung akkreditierten Mitglieder im Saal sind.

Diese zusätzliche Sicherheit macht es kompliziert, und ist in meinen Augen überflüssig.

o6 Redaktionelle Änderungen (geändert)

Beschluss

Der Vorstand wird beauftragt, die Satzung vor der Veröffentlichung redaktionell zu überarbeiten. Dabei dürfen keine Änderungen am Sinn vorgenommen werden.

Begründung

Es sind einige Fehler und Inkonsistenzen zu beheben.