NDS:Hildesheim/MV/2010.2/Protokoll

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Protokoll der Mitgliederversammlung 2010.2 am 18. September 2010

Ort: Hohnsen 27, 31141 Hildesheim

Beginn: 11.49 Uhr

Anwesend: [nicht festgestellt]

Protokollführer: Ortwin Regel


TOP 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden

10 akkreditierte Mitglieder sind anwesend.


TOP 2. Formalien

a) Wahl eines Tagungsleiters

Vorschlag: Kristoff Koslowski → angenommen

b) Wahl eines Protokollanten

Vorschlag: Ortwin Regel → angenommen

c) Wahl eines Wahlleiters

Vorschläge:

Christian Koch, 6 Stimmen → angenommen

Alexander Stock, 3 Stimmen


TOP 3. Abstimmung über die Zulassung von Gästen

Gäste werden zugelassen.


TOP 4. Diskussion und anschließende Abstimmung über die Anfertigung von Aufzeichnungen (Audio, Film, Foto)

Alle Arten der Aufzeichnung sind erlaubt.


TOP 5. Berichte des Vorstandes aus der vergangenen Zeit seit Gründung des Kreisparteitages

a) Bericht des Schatzmeisters Alexander Stock

Jedem Anwesenden wurde vorher der Rechenschaftsbericht (Anlage [1]) zur Kenntnisnahme vorgelegt. Konto und Barkasse wurden eingerichtet. Die Überweisung des dem Kreisverband zustehenden Anteils der Mitgliedsbeiträge wurde organisiert.

Frage an den Schatzmeister: Wie ist der Stand der Finanzen? Antwort: Sowohl Barkasse als auch Konto haben einen positiven Stand.

b) Bericht des Beisitzers Christian „Jason“ Peper

Wie angekündigt erst richtig aktiv nach Umzug nach Hildesheim. 24. Juni: „piratenhi“ bei twitter.com und identi.ca. Allgemein: Mitarbeit an Webseite, Einpflegen neuer Inhalte. Juli: Einarbeitung „Liquid Feedback“, Multiplikation im Kreis. 22. Juli: Bestellung und Abholung von zwei 2x3m Fahnen. August: Vier Anträge beim Programmparteitag Niedersachsen, anschließend PM. Erweiterung Presseverteiler, Versand von Pressemitteilungen. Umsetzung Sitzungs-RSS für Hildesheim, http://www.c-peper.de/rat.xml

c) Bericht des Beisitzers Torsten Bartels

S. Anlage [2]

d) Bericht des stellvertretenden Vorsitzenden Ortwin Regel

Erste Kontaktaufnahme mit der Presse (Gründung). Teilnahme an Demo gegen JMStV in Hannover und kurze Rede. Schreiben von Pressemitteilungen und Texten (Gründung, Programmparteitag, Kamerabeschilderung, Webseiten-Ankündigungen zur Vortragsreihe). Teilnahme an Gegendemo gegen Rechtsextremismus organisiert. Einige Vorstandssitzungen protokolliert (mit Anlaufschwierigkeiten), seit ein paar Wochen Hauptverantwortlicher für die Führung von Protokollen. Mit Torsten und Christian Koch Organisation und Durchführung der Vortragsreihe. Vortrag über Freenet gehalten. In diesem Zusammenhang erster direkter Kontakt zur Presse. Thema PPP: Beobachtung der Lage im Stadtrat, Antrag zum Programmparteitag. Satzungsänderungsanträge formuliert und eingereicht, seit ein paar Wochen Hauptverantwortlicher für die Kenntnis der Satzungen. Kontaktaufnahme zu Kreisverbänden Braunschweig, Kassel.

e) Beisitzerin Conny Pohl ist schon im Februar zurückgetreten und nicht anwesend, deshalb kein Bericht.

f) Bericht des Vorsitzenden Kristoff Koslowski

Webseite gebaut, Email-Adressen für Vorstand eingerichtet. Aufgabenzuweisung an Vorstandsmitglieder, Motivierung. Einladungen und Informationsschreiben an Mitglieder verschickt. Zu Vorstandssitzungen eingeladen. Kontakt zum Kreisverband Waldeck-Frankenberg. Mitgliederverwaltung, dabei Kontakt zum Landesverband über Arne Ludwig und Meinhart Ramaswamy gehalten. Unterstützung bei der Verwaltung der Finanzen geleistet. Verwaltung des Materiallagers


TOP 6. Alexander Stock tritt als Schatzmeister zurück

Die Schriftform wird nachgereicht.


TOP 7. Wahl eines Schatzmeisters bis zur nächsten regulären Wahl des Vorstandes

Kandidat: Torsten Bartels (Torsten tritt zu diesem Zweck als Beisitzer zurück)

Frage: Wird Torsten Finanzdaten zeitnah zur Veröffentlichung auf der Webseite weitergeben? Antwort: Ja, er wird sich bemühen, dies zu tun.

Ergebnis der geheimen Wahl: 10 abgegebene Stimmen. Davon: 8 Stimmen für Torsten, 2 Enthaltungen.

Torsten Bartels ist als neuer Schatzmeister gewählt.


TOP 8. Diskussion und Abstimmung über Satzungsänderungsanträge

Im folgenden werden Abstimmungen in der Form Ja/Nein/Enthaltung (mit Zahlen für die Anzahl der jeweiligen Stimmen) wiedergegeben.


S.o0

Antragsteller: Ortwin Regel

Fehlerhafte Zeichensetzung, doppelte Leerzeichen und andere, rein typografische Probleme hat der Vorstand der Piraten Hildesheim bei der Veröffentlichung der geänderten Satzung nach diesem Parteitag zu korrigieren.

8/0/2 → angenommen.


S.o1

Antragsteller: Ortwin Regel


Bisher:

§ 1 Abs. 2.: Der Verband führt einen Namen und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet: ‘Piratenpartei Deutschland Kreisverband Hildesheim’. Die offizielle Abkürzung des Verbands lautet: ‘Piratenpartei Hildesheim’.

Vorschlag:

§ 1 Abs. 2.: Der Verband führt einen Namen und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet: ‘Piratenpartei Deutschland Kreisverband Hildesheim’. Die offizielle Abkürzung des Verbandes lautet: ‘PIRATEN Hildesheim’.

Begründung:

Anpassung an Landessatzung (PIRATEN Niedersachsen) und Bundessatzung (PIRATEN). Außerdem gebrauche ich diese Kurzbezeichnung in Texten häufig.

7/1/2 → angenommen


S.o2

Antragsteller: Ortwin Regel

Vorschlag:

Ersetzen von „Verbands“ durch „ Verbandes“ in § 1 2., § 1 3., § 4, § 7, § 9, § 9.2 7.


Begründung:

Schöner, gewinnt den Googlefight, Inkonsistenz der Schreibweise beheben.


5/0/5 → abgelehnt


GO-Antrag: S.o3 abändern, so dass Landkreis statt Kreis in der neuen Fassung steht.

Hinweis von Ortwin Regel: Möglicherweise erfüllt der geänderte Antrag nicht die Einreichungsfrist von 4 Wochen.

9/0/1 → angenommen


S.o3 neu

Antragsteller: Ortwin Regel


Bisher:

§ 1 4.: Die Tätigkeitsgebiete des Kreisverbandes Hildesheim umfasst den Kreis Hildesheim. Untergliederungen können gemäß Bundes- und Landessatzung entstehen.


Vorschlag:

§ 1 4.: Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes Hildesheim umfasst den Landkreis Hildesheim. Untergliederungen können gemäß Bundes- und Landessatzung entstehen.


Begründung:

Grammatik


7/0/3 → angenommen


S.o4

Antragsteller: Ortwin Regel


War:

§ 8: Der Kreisverband Hildesheim sollte den Regelungen der übergeordneten Satzungen bzgl. des Verhältnisses der einzelnen Gliederungen zueinander Folge leisten und seine Mitglieder zu ebensolchem Verhalten anhalten.


Vorschlag:

§ 8: Der Kreisverband Hildesheim sollte den Regelungen der übergeordneten Satzungen bezüglich des Verhältnisses der einzelnen Gliederungen zueinander Folge leisten und seine Mitglieder zu ebensolchem Verhalten anhalten.


Begründung:

Einzige Abkürzung im ganzen Dokument, unschön.


8/0/2 → angenommen


GO-Antrag von Kristoff Koslowski: S.o5 ändern, so dass die Formulierung „ein bis vier“ (bzw. „1 bis 4“) in „bis zu vier“ (bzw. „bis zu 4“) abgeändert wird. Begründung: Der Zwang zur Wahl mindestens einen Beisitzers kann die Bildung eines neuen Vorstandes erschweren.

Erneuter Hinweis von Ortwin Regel: Möglicherweise erfüllt der geänderte Antrag nicht die Einreichungsfrist von 4 Wochen.

7/2/1 → angenommen


S.o5 neu

Antragsteller: Kristoff Koslowski


Bisher:

§ 9.1 1.: Dem Vorstand gehören mindestens vier Piraten an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und ein bis 4 Beisitzer.


Vorschlag 1:

§ 9.1 1.: Dem Vorstand gehören mindestens vier Piraten an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und bis zu 4 Beisitzer.


Vorschlag 2:

§ 9.1 1.: Dem Vorstand gehören mindestens vier Piraten an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und bis zu vier Beisitzer.


Begründung:

Einheitliche Schreibweise der Zahlen im demselben Satz.


Vorschlag 1: 0 Stimmen

Vorschlag 2: 8 Stimmen → angenommen

Nein: 1 Stimme

Enthaltung: 1 Stimme


S.o6

Antragsteller: Ortwin Regel


Bisher:

§ 9.1 3.: Die Mitglieder des Vorstandes werden von der ordentlichen Kreisversammlung oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit (mehr als 50% der abgegebenen auf Kandidaten entfallenen gültigen Stimmen) für ein Jahr gewählt. Erreicht kein Pirat diese einfache Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen. Für jeden Vorstandsposten findet eine separate Wahl statt. Bei der Beisitzerwahl hat jeder Pirat vier nicht kumulierbare Stimmen.


Vorschlag:

§ 9.1 3.: Die Mitglieder des Vorstandes werden von der ordentlichen Kreisversammlung oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit (mehr als 50% der abgegebenen auf Kandidaten entfallenen gültigen Stimmen) für ein Jahr gewählt. Erreicht kein Pirat diese einfache Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen. Für jeden Vorstandsposten findet eine separate Wahl statt. Bei der Beisitzerwahl hat jeder Pirat vier nicht kumulierbare Stimmen. Ein Beisitzer ist gewählt, wenn die Anzahl der auf ihn entfallenen Stimmen die Hälfte der an der Wahl teilnehmenden Mitglieder übersteigt.


Begründung:

Keine völlige Klarheit, wann ein Beisitzer gewählt ist.


7/0/3 → angenommen


S.o7

Antragsteller: Ortwin Regel


Bisher:

§9.1 6.: Der Vorstand liefert jährlich einen Tätigkeitsbericht in Textform ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des einzelne Vorstandsmitgliedes erstellt werden.


Vorschlag:

§9.1 6.: Der Vorstand liefert jährlich einen Tätigkeitsbericht in Textform ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des einzelnen Vorstandsmitgliedes erstellt werden.


Begründung:

Tippfehler


9/0/1 → angenommen


S.o8

Antragsteller: Ortwin Regel


Bisher:

§ 9.1 8.: 8. Auf entsprechenden, schriftlichen Antrag von 10 Piraten und mindestens 50% Unterstützern muss der gesamte Vorstand oder dem Antrag entsprechend einzelne Mitglieder neu gewählt werden. Dazu wird eine außerordentliche Kreisversammlung einberufen.


Vorschlag:

§ 9.1 8.: 8. Auf entsprechenden, schriftlichen Antrag von 10 Piraten muss eine Befragung aller Mitglieder über die Neuwahl des Vorstandes durchgeführt werden. Wünschen dabei mehr als 50% der Mitglieder die Neuwahl, so muss der gesamte Vorstand oder dem Antrag entsprechend einzelne Mitglieder neu gewählt werden. Dazu wird eine außerordentliche Kreisversammlung einberufen.


Begründung:

Durchführung unklar. Gestaltung neu analog §9.2 4. (Einberufung außerordentliche Kreisversammlung).


6/0/4 → abgelehnt


- kurze Pause -


S.o9

Antragsteller: Ortwin Regel


Bisher:

§ 9.2 3.: Die ordentliche Kreisversammlung tagt einmal halbjährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und einer vorläufigen Geschäftsordnung mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin ein. Dieser Einladung ist der Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer beizufügen


Vorschlag:

§ 9.2 3.: Die ordentliche Kreisversammlung tagt einmal halbjährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und einer vorläufigen Geschäftsordnung mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin ein. Wird auf dieser Versammlung der Vorstand neu gewählt, so ist dieser Einladung der Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer beizufügen.


Begründung:

Bericht des Vorstandes ist erst am Ende seiner Amtszeit nötig.

Gegenargument von Christian Koch: Und was ist wenn der Vorstand dann an dem Termin doch Neu gewählt wird? Rücktritt, Änderung TO, kein Bericht, keine Wahl? Geht ja nicht, also Bericht...


Der Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen und nicht übernommen.


S.o10

Antragsteller: Ortwin Regel


War:

§ 9.2 3.: Die ordentliche Kreisversammlung tagt einmal halbjährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und einer vorläufigen Geschäftsordnung mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin ein. Dieser Einladung ist der Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer beizufügen

§ 11 3.: Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einer Kreisversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn der Kreisversammlung schriftlich beim Vorstand eingegangen ist. Er muss mit der Einladung den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden.


Vorschlag:

§ 9.2 3.: Die ordentliche Kreisversammlung tagt einmal halbjährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und einer vorläufigen Geschäftsordnung mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin ein. Dieser Einladung ist der Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer beizufügen. Die Einladung muss einen Verweis auf die vorliegenden Satzungsänderungsanträge enthalten.

§ 11 3.: Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einer Kreisversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn der Kreisversammlung schriftlich beim Vorstand eingegangen ist.

Begründung:

Verschiebung hierhin, weil das zur Einladung gehört.

7/0/3 → angenommen


S.o11

Antragsteller: Ortwin Regel

Bisher:

§ 11 3.: Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einer Kreisversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn der Kreisversammlung schriftlich beim Vorstand eingegangen ist. Er muss mit der Einladung den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden.


Vorschlag:

§ 11 3.: Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einer Kreisversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn der Kreisversammlung schriftlich beim Vorstand eingegangen ist.

Er muss mit der Einladung den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden.

Alternativ muss zunächst in einer Abstimmung festgestellt werden, dass der Satzungsänderungsantrag mindestens 75% der akkreditierten Mitglieder ausreichend bekannt ist. Erst dann darf über den Antrag abgestimmt werden.

Begründung:

Möglichkeit für kurzfristige SÄAs schaffen, aber geeignete Barriere setzen, damit diese nicht unachtsam genutzt werden.

Numerierung auf Anregung von Christian Koch eingefügt, zwecks Übersichtlichkeit.

Der Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen und von Torsten Bartels übernommen. Kurz darauf zieht auch Torsten Bartels den Antrag zurück und er wird nicht noch einmal übernommen.


S.c1

Antragsteller: Christian Koch

Bisher:

§ 9.1 3.: Die Mitglieder des Vorstandes werden von der ordentlichen Kreisversammlung oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit (mehr als 50% der abgegebenen auf Kandidaten entfallenen gültigen Stimmen) für ein Jahr gewählt. Erreicht kein Pirat diese einfache Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen. Für jeden Vorstandsposten findet eine separate Wahl statt. Bei der Beisitzerwahl hat jeder Pirat vier nicht kumulierbare Stimmen.


Vorschlag:

§ 9.1 3.: Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Kreisversammlung oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit (mehr als 50% der abgegebenen auf Kandidaten entfallenen gültigen Stimmen) für ein Jahr gewählt. Erreicht kein Pirat diese einfache Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen. Für jeden Vorstandsposten findet eine separate Wahl statt. Bei der Beisitzerwahl hat jeder Pirat vier nicht kumulierbare Stimmen.

Begründung:

Auch außerordentliche Kreisversammlungen können den Vorstand wählen. Das ist unter anderem ihr Sinn.

8/0/1 → angenommen


GO-Antrag: Jetzt neuen Punkt in die Tagesordnung einfügen: „Entlastung des Schatzmeisters“

Keine Gegenrede, deshalb angenommen.


TOP 9. Entlastung des Schatzmeisters

Soll der Schatzmeister entlastet werden? 9/0/0 → Der Schatzmeister ist entlastet.


TOP 10. Offene Diskussion über „piratige“ Themen, Richtungs/Themen-Findung für KV-Hildesheim

Torsten Bartels stellt das Anliegen der AG-Bildung vor. Die niedersächsische AG Bildung wünscht sich für ihre Arbeit die Unterstützung der Kreisverbände.

Antrag von Torsten Bartels: Wir unterstützen die Arbeit der AG Bildung. 10/0/0 → angenommen

Torsten soll zu dieser Entscheidung einen Text verfassen.

Ab diesem Zeitpunkt sind noch 8 der anfänglich akkreditierten 10 Piraten anwesend (80%).

Grundsätzliche Diskussion darüber, ob eine Teilnahme an der Kommunalwahl überhaupt stattfinden soll, ohne eindeutiges Ergebnis.

Die vorliegenden programmatischen Anträge von Ortwin Regel sollen als kommunale Arbeitsgrundlage diskutiert werden.

Antrag o1

Informationsfreiheit

Auch wenn es in Niedersachsen noch kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz gibt, setzen sich die Piraten Hildesheim dafür ein, dass Informationen aus der kommunalen Verwaltung grundsätzlich öffentlich sind. Alle Dokumente und sonstigen Aufzeichnungen sollen den Bürgern spätestens auf Nachfrage zugänglich gemacht werden. Ausnahmen können gemacht werden, wenn personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse oder urheberrechtlich geschütztes Material betroffen ist, müssen aber stets im Einzelfall begründet werden. Können diese Konflikte durch teilweise Schwärzung aufgelöst werden, so ist die teilweise geschwärzte Veröffentlichung einer Nichtveröffentlichung vorzuziehen.

Soll dieser Antrag als kommunale Arbeitsgrundlage dienen? 8/0/0 → angenommen

Ab diesem Zeitpunkt sind noch 7 der anfänglich akkreditierten 10 Piraten anwesend (70%). Der Kreisparteitag ist damit handlungsunfähig.

Der Tagungsleiter schließt die Veranstaltung.

Ende: 14:09 Uhr


Anlagen: (Die Anlagen liegen teilweise noch nicht vor und werden nachgereicht)

[1] Rechenschaftsbericht

[2] Bericht Torsten


Links:

http://tinyurl.com/7575a9f

http://www.piratenpartei-hildesheim.de/?q=printpdf/162