NDS:Helmstedt/Kreisverband/Vorstand/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung des Vorstandes Kreisverband Helmstedt

Achtung vorläufig

Vorstandssitzungen

  1. Es finden regelmäßig Vorstandssitzungen statt. Abweichungen davon werden 3 Tage vorher via Mail an die Niedersachsenweite Aktivenliste angekündigt.
  2. Eine Vorstandssitzung findet auf die gleiche Weise und am gleichen Ort statt, wie die jeweils vorhergehende. Abweichungen davon werden 3 Tage vorher via Mail an die Helmstedter Mailingliste und die Vorstandsliste angekündigt.
  3. Gäste sind zu Vorstandssitzungen zugelassen. Der Vorstand kann durch Beschluss Gäste von einer bestimmten Sitzung ausschließen.
  4. Audioaufzeichnungen von Vorstandssitzungen sind zugelassen. Der Vorstand kann durch Beschluss Audioaufzeichnungen einer bestimmten Sitzung untersagen.


Anträge

  1. Jeder ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen.
  2. Ein Antrag kann durch jedwede Weise gestellt werden, die dazu führt, dass mindestens ein Vorstandsmitglied vom Antrag Kenntnis nimmt. Es wird eine Mail an helmstedt-vorstand@lists.piraten-nds.de empfohlen.
  3. Es liegt in der Verantwortung jedes Vorstandsmitglieds die bekannt gewordenen Anträge auf der nächsten Sitzung zur Sprache zu bringen.


Beschlüsse

  1. Beschlüsse können auf einer Sitzung in offener Abstimmung oder im Umlaufverfahren getroffen werden und sind schnellstmöglich öffentlich zu machen.
  2. Jedem Beschluss wird eine eindeutige Nummer (z.B. #JJJJ-MM-TT.Nr.) zugewiesen, um ihn leicht identifizierbar zu machen. Ausgenommen davon sind regelmäßige Beschlüsse (z.B. Annahme des Protokolls oder Genehmigung von Ermäßigungen).
  3. Bei der Beschlussfassung gibt es die Stimmmöglichkeiten "Ja", "Nein" und "Enthaltung". Werden mehr "Ja" als "Nein" Stimmen abgegeben, ist der Beschluss gefasst.
  4. Auf einer Sitzung kann ein Beschluss nur gefasst werden, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind.
  5. Per Umlaufverfahren kann ein Beschluss nur gefasst werden, wenn mehr als 50% der Vorstandsmitglieder mit "Ja" stimmen. Der zum Umlaufverfahren genutzte Kommunikationsweg kann frei gewählt werden. Ein Umlaufbeschluss endet spätestens nach 72 Stunden.


Protokolle

  1. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt und veröffentlicht.
  2. Das Protokoll muss mindestens die Beschlüsse sowie das zugehörige Abstimmungsergebnis enthalten.
  3. Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist.
  4. Auf Antrag eines Vorstandsmitglieds wird für einen bestimmten Beschluss statt der Summe der Stimmen die namentliche Zuordnung zu den Stimmoptionen protokolliert. Um Anregungen von Anwesenden dazu wird ausdrücklich gebeten.


Kommunikation

  1. Elektronische Dokumente sind möglichst auf verschlüsselten Datenträgern oder in verschlüsselter Form zu speichern.