NDS:Hannover/EU24
Inhaltsverzeichnis
- 1 Plakatiergenehmigungen
- 1.1 Hannover - vorhanden
- 1.2 Barsinghausen - per Mail vorhanden
- 1.3 Burgdorf - vorhanden
- 1.4 Burgwedel - unzulässig
- 1.5 Garbsen - vorhanden
- 1.6 Gehrden - vorhanden
- 1.7 Hemmingen - vorhanden
- 1.8 Isernhagen - vorhanden
- 1.9 Laatzen - vorhanden
- 1.10 Langenhagen - vorhanden
- 1.11 Lehrte - angefordert
- 1.12 Neustadt am Rbg. - angefordert
- 1.13 Pattensen - angefordert
- 1.14 Ronnenberg - vorhanden
- 1.15 Seelze innerorts - vorhanden
- 1.16 Seelze außerorts -
- 1.17 Sehnde - vorhanden
- 1.18 Springe - vorhanden
- 1.19 Uetze - vorhanden
- 1.20 Wedemark - angefordert
- 1.21 Wennigsen
- 1.22 Wunstorf - vorhanden
- 2 Unterstützungsunterschriften
Plakatiergenehmigungen
Hier finden sich die Plakatiergenehmigungen zur Europawahl 2024
Wer in einer der nachgenannten Kommunen plakatiert und nicht aus dem entsprechenden Bereich kommt, teile bitte den Piraten Hannover unter vorstand@piratenhannover.de mit, wo genau plakatiert wurde.
Hannover - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer bis A1, Hohlkammer A0 nur auf dem Boden stehend
Zeitraum = 12.04. - 16.06.24 (!)
Auflagen = 60 cm vom Bordstein und 5 Meter von Kreuzungen entfernt, Unterkante bei 2,20 Meter, verschiedene Ausschlüsse (siehe Punkt 2) und auf allen Marktplätzen Befestigung an Bäumen und deren Schutzeinrichtungen ist untersagt. Bezieht sich auch auf das Anstellen von Plakaten.
Genehmigung Hannover für Laternen- und Großflächenplakate
Barsinghausen - per Mail vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = Nur ein (Doppel-)Plakat pro Laterne (Fotobeweis sinnvoll), nicht vor öffentlichen Gebäuden anbringen, nicht unter vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen, Masten von Lichtsignalanlagen sowie an Fußgängerüberwegen
Genehmigung [Barsinghausen]
Burgdorf - vorhanden
Plakatart = Bis A0
Zeitraum = 08.04. - 12.06.24
Auflagen = Keine Besonderheiten
Genehmigung Burgdorf
Burgwedel - unzulässig
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = Keine Plakatierung an Laternen zulässig!
Genehmigung Großplakate Bugwedel nach Absprache
Garbsen - vorhanden
Plakatart = Bis A0
Zeitraum = 09.04. - 09.06.24
Auflagen = Bis zu 300 Standorte mit je bis zu drei Plakaten, Unterkante 2,25 Meter, Abstand zum Leuchtkörper 0,75 Meter (es empfiehlt sich somit eine Fotodukementation für den Fall, dass Plakate hochgeschoben werden), nicht an Bäumen, Marktplätze sind freizuhalten
Genehmigung Garbsen
Genehmigung Großflächen nach Absprache
Gehrden - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 09.04. - 16.06.24
Auflagen = Nichts besonderes
Genehmigung = Gehrden
Hemmingen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 08.04. - 12.06.24
Auflagen = Nichts außergewöhnliches
Genehmigung = Laternen Hemmingen
Genehmigung = Großflächen Hemmingen
Isernhagen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer A1
Zeitraum = 08.04. - 10.06.24
Auflagen = Keine Plakate vor dem Grundstuck Burgwedeler StraRe Nummer 184, Ortschaft Isernhagen H.B., im Einmündungsbereich BergstraRe/Burgwedeler StraRe, Ortschaft Isernhagen N.B., im Zentrum/Marktplatz Bothfelder StraRe, Ortschaft Altwarmbuchen
Genehmigung Isernhagen
Laatzen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 09.04. 12.06.24
Auflagen = Es darf jeweils maximal ein Wahlplakat Ihrer Partei an jeweils maximal jeder dritten Laterne aufgehängt werden. Pro Aufhängfläche dürfen insgesamt maximal 2 Plakate aufgehängt werden. Die Plakate dürfen mit ihrer Unterkante an Gehwegen eine Höhe von mind. 2,00 m und an Radwegen von mind. 2,20 m nicht unterschreiten. An Wahllokalen, Schulen und kommunalen Einrichtungen ist die Anbringung von Wahlwerbung in einem Umkreis von 20 Metern vom Eingang des Gebäudes untersagt.
Genehmigung Laatzen
Langenhagen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 09.04. - 12.06.24
Auflagen = Nicht an Bäumen, an Laternen in Pflanzbeeten, an den Laternen auf der neu gebauten Marktfläche, im Umkreis von 20 Metern um das Rathaus und am Wahltag im Umkreis von 20 Metern um die Wahllokale. Eine Liste mit Benennung der Lokale und somit der Ausschlusszonen befindet sich hier.
Genehmigung Langenhagen
Lehrte - angefordert
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = An Laternen mit grünem Band nur nach Rücksprache, nicht an Bäumen, der Mittelinsel Lehrter Str./Ecke Bauernstraße (Immensen), auf dem Wochenmarkt, im Krezungsbereich Berliner Allee/Germaniastr./Burgdorfer Str.
Genehmigung
Genehmigung
Neustadt am Rbg. - angefordert
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen =
8. Die Plakatierung ist an der Nienburger Straße beidseitig zwischen/gegenüber den Einmündungen Memeler Straße und der Straße Am Rosenkrug sowie am Wahltag im Umfeld der Wahllokale nicht zulässig.
12. Das Anbringen von Plakaten im Bereich der Einmündung Wunstorfer Straße / Herzog-Erich-Allee ist verboten. Dieses Plakatierungsverbot besteht ebenfalls an der Einmündung Wunstorfer Straße / Marktstraße (Landwehr) im Bereich Wunstorfer Straße bis Einfahrt ZOB und auf der gegenüberliegenden Seite bis zur Einmündung ehem. Hotel Scheve.
Das Verbot zu Plakatieren gilt auch für die Fußgängerzone, an Laternen mit Blumenkübeln / -schmuck, die Löwenbrücke
sowie entlang der Herzog-Erich-Allee zwischen Löwenbrücke und Schloßstraße.
Genehmigung = [Neustadt am Rbg.]
Pattensen - angefordert
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = die üblichen
Genehmigung [ Pattensen]
Ronnenberg - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 09.04.- 08.06.24 (Entfernung innerhalb einer Woche nach Ablauf)
Auflagen = Nicht unter Brücken, in Kurven, in Kreiseln
Genehmigung Ronnenberg
Seelze innerorts - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer bis A0
Zeitraum = 09.04. - 09.06.24
Auflagen = Nicht an Bäumen. Das Betreten von Unterpflanzungen ist unzulässig. Mindesthöhe 2,50 Meter, 1 (Doppel-)Plakat pro Laterne (Fotobeweis sinnvoll), Kunststoffmanschette unter den Kabelbindern zur Vermeidung von Beschädigungen. Die Beschaffenheit des Aufhängers muss so gewählt werden, dass die Werbetafeln sich frei im Wind bewegen können. (Kopf-Tisch) Die Nutzung der Geländer der Grachten in Seelze-Süd ist nicht zugelassen. Auf dem Gehweg muss mindestens eine Durchgangsbereite von 1,50 m bleiben.
Genehmigung Seelze
Seelze außerorts -
Plakatart = Hohlkammer A1
Zeitraum =
Auflagen = Mindesthöhe 2,50 Meter, 1 (Doppel-)Plakat pro Laterne, Kunststoffmanschette unter den Kabelbindern zur Vermeidung von Beschädigungen. Die Beschaffenheit des Aufhängers muss so gewählt werden, dass die Werbetafeln sich frei im Wind bewegen können. (Kopf-Tisch)
Genehmigung =
Sehnde - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 09.04. - 09.06.24
Auflagen = Es sind 50 Meter Abstand von den Wahllokalen einzuhalten. Nur jede zweite Laterne pro Partei darf genutzt werden. An Knotenpunkten, Rad-/Gehwegüberfahrten und Überquerungsstellen müssen für wartepflichtige Kraftfahrer, Radfahrer und Fußgänger Mindestsichtfelder zwischen 0,80 m und 2,50 m Höhe von ständigen Sichthindernissen, parkenden Kraftfahrzeugen und sichtbehinderndem Bewuchs freigehalten werden. Wo ein fester Plakatrahmen installiert ist, darf keine zusätzliche Plakatierung vorgenommen werden.
Genehmigung Sehnde
Springe - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 09.04. - 09.06.24
Auflagen = In der Straße "Am Markt" ist Plakatieren verboten. Ebenso an Bäumen. An Laternen mit Verkehrszeichen mindestens einen Meter über dem Schild, gegen Runterrutschen muss es gesichert sein.
Genehmigung: Springe
Genehmigung Großflächen
Uetze - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 09.04. - 14.06.24
Auflagen = Unterkante 2 Meter an Fußwegen, 2,20 Meter an Radwegen, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen. Plakate dürfen nicht in den Fahrbahnbereich ragen.
An folgenden Orten dürfen keine Plakate angebracht werden:
- An der Straßenlaterne im Kreisel in Uetze
- An blau bzw. grün lackierten Straßenlaternen
- In Grünanlagen
- In und an den Wartehäuschen der Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
- an Bäumen einschl. der Pflanzbeete, sowie an Greifvogelsitzstangen
- an den Maschendrahtzäunen in Uetze an der Fuhse und in Hänigsen am Schützenplatz
Genehmigung Uetze
Wedemark - angefordert
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung
Wennigsen
Plakatart = bis A0
Zeitraum =
Auflagen = Nicht an Laternen mit Blumenampeln
Genehmigung =
Wunstorf - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer A1
Zeitraum = 09.04. - 12.06.24
Auflagen = Max. 50 Standorte, Keine Plakate an Leuchtenmasten in der Nord- und Südstraße, sowie in der Langen Str., Am Alten Markt und der Stiftstr. Im Bereich der Fußgängerzone dürfen an höchstens 5 Standorten Plakate aufgehängt werden.
Genehmigung Wunstorf
Unterstützungsunterschriften
Hier findet sich die Aufsplittung der gesammelten Unterstützungsunterschriftenformulare im Gebiet des RV Hannover nach denen aus der Stadtgebiet Hannover, der Gemeinde Wennigsen, dem weiteren Regionsgebiet, dem Land Niedersachsen und anderer Bundesländer.
Stadt Hannover
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Ungültig: 63 (enthalten in den Unbestätigten)
Gemeinde Wennigsen
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Andere Städte und Gemeinden im Gebiet des RV Hannover
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Ungültig: 1 (enthalten in den Unbestätigten)
Andere Städte und Gemeinden Niedersachsen
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Andere Landesverbände
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Gesamtsumme gesammelt: 1001
Gesamtsumme gültig: 599 (nur Berücksichtigung innerhalb des RV-Gebietes möglich)