NDS:Europawahl 2019/Plakatiergenehmigungen

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Plakatiergenehmigungen zur Europawahl 2019

Inhaltsverzeichnis

Region Hannover

Wer in einer der nachgenannten Kommunen plakatiert und nicht aus dem entsprechenden Bereich kommt, teile bitte den Piraten Hannover unter vorstand@piratenhannover.de mit, wo genau plakatiert wurde.

Hannover - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer bis A0
Zeitraum = 26.03.19 - 29.05.19
Auflagen = 60 cm vom Bordstein und 5 Meter von Kreuzungen entfernt, Unterkante bei 2,20 Meter, verschiedene Ausschlüsse (siehe Seite 2) und auf allen Marktplätzen (PDF unter Marktsatzung)
Genehmigung = Hannover Nachtrag zur Klarstellung einzelner Punkte hier

Barsinghausen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 01.04. bis unverzüglich nach dem 26.05.19
Auflagen = Nur ein (Doppel-)Plakat pro Laterne, es empfiehlt sich daher eine Fotodokumentation
Genehmigung = Barsinghausen

Burgdorf - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Keine, zusätzlich an Stellwänden mittls Affichen möglich
Genehmigung = Burgdorf, mit Stellplatzliste

Burgwedel - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03. - 27.05.19
Auflagen = Keine Plakatierung in der Fußgängerzone in Großburgwedel, Von-Alten-Str., auf dem Domfront-Platz und auf dem Alten Markt, ebenso an allen lakierten Laternenmasten, Mindesthöhe 2,50 Meter, ein Doppelplakat pro Mast pro Partei, max. zwei Parteien, beschädigte Schilder sind auszutauschen, nach dem Aufhängen empfiehlt sich eine Bilddokumentation.
Genehmigung = Burgwedel

Garbsen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = nur im Stadtgebiet Garbsen, innerorts, max. 3 Stück pro Stellplatz, Unterkante 2,25 Meter, Abstand zum Leuchtkörper 0,75 Meter (es empfiehlt sich somit eine Fotodukementation für den Fall, dass Plakate hochgeschoben werden), Marktplätze sind freizuhalten
Genehmigung = Garbsen

Gehrden - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 01.04.19 - 02.06.19
Auflagen = Max. 30 Plakate, in der Fußgängerzone von Alt-Gehrden dürfen keine Plakate platziert werden.
Genehmigung = Gehrden

Hemmingen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Nichts außergewöhnliches
Genehmigung = Hemmingen

Isernhagen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer A1
Zeitraum = 26.03. - 03.06.19
Auflagen = Nicht vor dem Grundstück Burgwedeler Str. 184, Iserhagen H.B.
Genehmigung = Isernhagen

Laatzen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 30.03. - 29.05.19
Auflagen = Mindesthöhe 2,30 Meter, Plakatierung untersagt an öffentlichen Zäunen und Geländern, sowie im Umkreis von 40 Metern von Wahllokalen (i.d.R. Schulen) und der neu gebauten Marktfläche
Genehmigung = Laatzen

Langenhagen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 30.03. - 29.05.19
Auflagen = Nicht an Bäumen, an Laternen in Pflanzbeeten, an den Laternen auf der neu gebauten Marktfläche, im Umkreis von 20 Metern um das Rathaus und am Wahltag im Umkreis von 20 Metern um die Wahllokale. Eine detailierte Liste mit Benennung der Lokale und der Ausschlusszonen liegt nicht vor.
Genehmigung = Langenhagen

Lehrte - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = An Laternen mit grünem Band nur nach Rücksprache, nicht an Bäumen, der Verkehrsmittelinsel Lehrter Str./Bauernstr. (Immensen), dem Wochenmarkt, dem Kreuzungsbereich Berliner Allee/Germaniastr./Burgdorfer Str.
Genehmigung = Lehrte

Neustadt - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 31.03.19 - 26.05.19
Auflagen = 8. Die Plakatierung der Wahlwerbung ist an der Nienburger Str. beidseitig zwischen den Einmündungen Memeler Str. und der Straße Am Rosenkrug nicht zulässig. Das Anbringen von Plakaten im Bereich der Einmündung Wunstorfer Straße / Herzog-Erich-Allee ist verboten. Dieses Plakatierungsverbot besteht ebenfalls an der Einmündung Wunstorfer Straße / Marktstraße (Landwehr) im Bereich Wunstorfer Straße bis Einfahrt ZOB sowie auf der gegenüberliegenden Seite bis zur Einmündung Hotel ehem. Scheve.
Genehmigung = NeustadtRbg

Pattensen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer, kleiner als 1qm
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = die üblichen
Genehmigung = Pattensen

Ronnenberg - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 25.05.19 (!)
Auflagen = Keine
Genehmigung = Ronnenberg

Seelze - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer A0
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Das Betreten von Unterpflanzungen ist unzulässig. Mindesthöhe 2,50 Meter, 1 (Doppel-)Plakat pro Laterne, Kunststoffmanschette unter den Kabelbindern zur Vermeidung von Beschädigungen. Die Beschaffenheit des Aufhängers muss so gewählt werden, dass die Werbetafeln sich frei im Wind bewegen können. (Kopf-Tisch) Die Nutzung der sog. Altstadtlaternen im Kernbereich Seelze sowie der Geländer der Grachten in Seelze-Süd ist nicht zugelassen. Bäume sind generell tabu.
Genehmigung = Seelze innerorts

Sehnde - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 30.03. - 29.05.19
Auflagen = Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen
Genehmigung = Sehnde

Springe - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = Max. 30 Stück, in der Straße "Am Markt" in der Kernstadt Springe ist Plakatieren verboten, Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben
Genehmigung = Springe

Uetze - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 31.05.19
Auflagen = Unterkante 2 Meter an Fußwegen, 2,20 Meter an Radwegen, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen

An folgenden Orten dürfen keine Plakate angebracht werden:

- An der Straßenlaterne im Kreisel in Uetze
- An blau bzw. grün lackierten Straßenlaternen
- In Grünanlagen
- In und an den Wartehäuschen der Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
- an Bäumen einschl. der Pflanzbeete, sowie an Greifvogelsitzstangen
- an den Maschendrahtzäunen in Uetze an der Fuhse und in Hänigsen am Schützenplatz

Genehmigung = Uetze

Wedemark - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 31.05.19
Auflagen = Keine Besonderheiten
Genehmigung = Wedemark

Wennigsen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Nicht an Laternen mit Blumenampeln
Genehmigung = Wennigsen

Wunstorf - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 31.03. - 26.05.19
Auflagen = Max. 50 Standorte, Keine Plakate an Leuchtenmasten in der Nord- und Südstraße, sowie in der Langen Str., Am Alten Markt und der Stiftstr. Im Bereich der Fußgängerzone dürfen höchstens 5 Plakate aufgehängt werden.
Genehmigung = Wunstorf

Stadt Delmenhorst

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = sofort - 29.05.19
Auflagen = Bäume, Kreisel und lackierten Laternen sind Tabu; Hotelwiese verboten vom 18.5-20.5.19
Genehmigung = Stadt Delmenhorst


Emsland

Haren - vorhanden

Plakatart = keine Einschränkung
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = keine Besonderheiten
Genehmigung = liegt per Mail vor

Meppen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer und Affichen
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = keine Besonderheiten
Genehmigung = Genehmigung Meppen mit Stelltafelübersicht zum Anbringen von Affichen

Landkreis Göttingen

Duderstadt - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 08.04. - 31.05.19
Auflagen = Weder Bäume noch Baumpfähle gestattet, Mindestabstand zu Fußgängerüberwegen und dem Duderstädter Rathaus sind 50 Meter
Genehmigung = Duderstadt

Landkreise Harburg-Lüneburg-Uelzen (Niedersachsen Nordost (Heidepiraten))

Buchholz i.d.N - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Das Übliche
Genehmigung = Genehmigung Buchholz

Samtgemeinde Tostedt - angefragt

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Das Übliche
Genehmigung =

Stadt Uelzen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 10.04. - 26.05.19
Auflagen = Das Übliche
Genehmigung =

Lüneburg - angefragt

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Das Übliche
Genehmigung =

Gemeinde Scharnebeck - angefragt

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Das Übliche
Genehmigung =

Landkreis Helmstedt

Helmstedt- vorhanden

Plakatart = Hohlkammer und Affichen (auf 13 Stellwänden in Büddenstedt, Offleben, Reinsdorf u. Hohnsleben)
Zeitraum = 26.03. - 02.06.19
Auflagen = Nicht innerhalb der von Wällen umrandeten Altstadt, nicht vor den Wahllokalen Büddenstedt (Rathaus), Offleben (DGH), Barmke (Gemeindekrug), Emmerstedt (Grundschule), den Helmstedter Grundschulen Friedrichstr., Pestalozzistr., Lessingstr., St. Ludgeri, dem Julianum -> genaue Bereiche werden bei Bedarf hier hinterlegt.
Genehmigung = Helmstedt


Landkreis Hildesheim

Alfeld - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 29.05.19
Auflagen = Die Aufstellung von Werbeschildern im Bereich des Marktplatzes und der Fußgängerzone, sowie am Zaun des Friedhofs entlang der Hildesheimer Straße und Walter-Gropius-Ring, am Brückengeländer auf der Leinebrücke sowie der Zaun entlang der B3 (Bereich Bushaltestelle nach der Einmündung "Brunker Stieg") ist nicht gestattet.
Genehmigung = Alfeld

Diekholzen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung = Diekholzen

Elze - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 30.05.19
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung = liegt per Mail vor

Freden - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 01.04. - 01.06.19
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung = Freden

Lamspringe - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung = Lamspringe

Samtgemeinde Leinebergland - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 30.05.19
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung = SG Leinebergland

Sibbesse - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 29.05.19
Auflagen = 15 Meter Abstand von Kreuzungen und Einmündungen, Kreisverkehrsplätzen, Fußgängerüberwegen, am Innenrand von Kurven
Genehmigung = Sibbesse

Nordstemmen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung = Nordstemmen


Landkreis Oldenburg

pflegt auch eine eigene Seite


Großenkneten - vorhanden

Plakatart = Großfläche, Affichen
Zeitraum = 26.03. - 30.05.19
Auflagen = keine
Genehmigung = Großenkneten

Wildeshausen - vorhanden

Plakatart = Großfläche, Affichen
Zeitraum = 09.04. - 29.05.19
Auflagen = keine
Genehmigung = Wildeshausen

Ganderkesee - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03 - 29.05.19
Auflagen = die Üblichen
Genehmigung = Ganderkesee

Gemeinde Hatten - vorhanden

Plakatart = Großfläche Position 7 und Hohlkammer
Zeitraum = 08.04 - 29.05.19
Auflagen = die Üblichen
Genehmigung = Gemeinde Hatten

Gemeinde Hude - vorhanden

Plakatart = 1x je Großwand(17 Stück)
Zeitraum = 12.04 - 29.05.19
Auflagen = die Üblichen
Genehmigung = Gemeinde Hude

Landkreis Verden

Langwedel

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Keine
Genehmigung = Langwedel

Landkreis Wesermarsch

Nordenham - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Der Verkehrskreisel bei der Stadthalle und beim E-Center dürfen nicht plakatiert werden. Das Plakatieren außerorts an den Knotenpunkten der B 212 im Stadtgebiet ist untersagt.
Genehmigung = Nordenham

Berne - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer bis A0
Zeitraum = 01.04. - 26.05.19
Auflagen = Max. 30, mind. 25 Meter Abstand zu Kreuzungen, nicht an lackierten Lichtmasten, nicht in der nähe vom Rathaus
Genehmigung =Berne


Stadt Wolfsburg

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen =
Genehmigung =