NDS:Bundestagwahl 2025/Plakatiergenehmigungen
Inhaltsverzeichnis
- 1 Region Hannover
- 1.1 Hannover - vorhanden
- 1.2 Barsinghausen - vorhanden
- 1.3 Burgdorf -
- 1.4 Burgwedel -
- 1.5 Garbsen - vorhanden
- 1.6 Gehrden
- 1.7 Hemmingen
- 1.8 Isernhagen - vorhanden
- 1.9 Laatzen -
- 1.10 Langenhagen - vorhanden
- 1.11 Lehrte -
- 1.12 Neustadt - vorhanden
- 1.13 Pattensen -
- 1.14 Ronnenberg - vorhanden
- 1.15 Seelze innerorts -
- 1.16 Seelze außerorts angefordert
- 1.17 Sehnde - vorhanden
- 1.18 Springe -
- 1.19 Uetze -
- 1.20 Wedemark -
- 1.21 Wennigsen
- 1.22 Wunstorf -
Region Hannover
Wer in einer der nachgenannten Kommunen plakatiert und nicht aus dem entsprechenden Bereich kommt, teile bitte den Piraten Hannover unter vorstand@piratenhannover.de mit, wo genau plakatiert wurde.
Hannover - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer bis A0
Zeitraum = 28.12.24 - 02.03.25
Auflagen = 60 cm vom Bordstein und 5 Meter von Kreuzungen entfernt, Unterkante bei 2,20 Meter, verschiedene Ausschlüsse (siehe Punkt 2) und auf allen Marktplätzen
Genehmigung Hannover
Barsinghausen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = Nur ein (Doppel-)Plakat pro Laterne, zwischen den Standorten müssen zwei weitere Laternen liegen
Genehmigung Barsinghausen
Burgdorf -
Plakatart = Affichen
Zeitraum =
Auflagen = nur auf Stellwänden, untere Hälfte in alphabetischer Reihenfolge
Genehmigung
Burgwedel -
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = Keine Plakatierung Plakatieren in der Fußgängerzone in Großburgwedel (Von-Alten-Straße), auf dem „Domfront-Platz“, auf dem „Alten Markt“, auf Verkehrsinseln und Querungshilfen. Außerhalb der geschlossenen Ortschaft ist das Plakatieren nicht zulässig (Beachte: Verbindungsstraße vom Bahnhof Großburgwedel nach Kleinburgwedel ist ebenfalls außerorts.)
Achtung: Bei Anbringung Fotobeweis erstellen: Pro Laternenmast ist der Aushang für vier Wahlplakate (jeweils zwei Wahlplakate befestigt im sogenannten „Sandwichverfahren“) gestattet. Hierbei muss es sich um unterschiedliche Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber handeln.
Genehmigung
Garbsen - vorhanden
Plakatart = Bis A0
Zeitraum = 23.12.24 - 23.02.25
Auflagen = nur im Stadtgebiet Garbsen, innerorts, max. 3 Stück pro Stellplatz, Unterkante 2,25 Meter, Abstand zum Leuchtkörper 0,75 Meter (es empfiehlt sich somit eine Fotodukementation für den Fall, dass Plakate hochgeschoben werden), Marktplätze sind freizuhalten. Sie sind am 24.02.25 zu entfernen.
Genehmigung Garbsen
Gehrden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = Max. 100 Stück aufgeteilt auf versch. Stadtteile, in der Fußgängerzone von Alt-Gehrden dürfen keine Plakate gehängt werden, Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben
Genehmigung =
Hemmingen
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = Nichts außergewöhnliches
Genehmigung =
Isernhagen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer A1
Zeitraum =
Auflagen = Nicht vor dem Grundstück Burgwedeler Str. 184, Iserhagen H.B.
Genehmigung =
Laatzen -
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = Mindesthöhe 2,30 Meter, Plakatierung untersagt an öffentlichen Zäunen und Geländern, sowie im Umkreis von 20 Metern von Wahllokalen (i.d.R. Schulen)
Genehmigung
Langenhagen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 09.01.25 - 26.02.
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Auflagen = Nicht an Bäumen, an Laternen in Pflanzbeeten, an den Laternen auf der neu gebauten Marktfläche, im Umkreis von 20 Metern um das Rathaus und am Wahltag im Umkreis von 20 Metern um die Wahllokale. Eine Liste mit Benennung der Lokale und somit der Ausschlusszonen befindet sich hier.
Genehmigung Langenhagen
Lehrte -
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = An Laternen mit grünem Band nur nach Rücksprache, nicht an Bäumen, der Mittelinsel Lehrter Str./Ecke Bauernstraße (Immensen), auf dem Wochenmarkt, im Krezungsbereich Berliner Allee/Germaniastr./Burgdorfer Str.
Genehmigung
Genehmigung
Neustadt - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 23.12.24 - 02.03.25
Auflagen =
8. Die Plakatierung der Wahlwerbung ist an der Nienburger Str. zwischen den Einmündungen Memeler Str. und der Straße Am Rosenkrug nicht zulässig. Das Anbringen von Plakaten im Bereich der Einmündung Wunstorfer Straße / Herzog-Erich-Allee ist verboten. Dieses
Plakatierungsverbot besteht ebenfalls an der Einmündung Wunstorfer Straße / Marktstraße (Landwehr) im Bereich Wunstorfer Straße bis Einfahrt ZOB sowie auf der gegenüberliegenden Seite bis zur Einmündung Hotel ehem. Scheve.
Genehmigung = Neustadt
Pattensen -
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = die üblichen
Genehmigung
Ronnenberg - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 23.12.24 - 02.03.25
Auflagen = Keine Besonderheiten
Genehmigung Ronnenberg
Seelze innerorts -
Plakatart = Hohlkammer bis A0
Zeitraum =
Auflagen = Nicht an Bäumen. Das Betreten von Unterpflanzungen ist unzulässig. Mindesthöhe 2,50 Meter, 1 (Doppel-)Plakat pro Laterne (Fotobeweis sinnvoll), Kunststoffmanschette unter den Kabelbindern zur Vermeidung von Beschädigungen. Die Beschaffenheit des Aufhängers muss so gewählt werden, dass die Werbetafeln sich frei im Wind bewegen können. (Kopf-Tisch) Die Nutzung der Geländer der Grachten in Seelze-Süd ist nicht zugelassen.
Genehmigung
Seelze außerorts angefordert
Plakatart = Hohlkammer A1
Zeitraum =
Auflagen = Mindesthöhe 2,50 Meter, 1 (Doppel-)Plakat pro Laterne, Kunststoffmanschette unter den Kabelbindern zur Vermeidung von Beschädigungen. Die Beschaffenheit des Aufhängers muss so gewählt werden, dass die Werbetafeln sich frei im Wind bewegen können. (Kopf-Tisch)
Genehmigung =
Sehnde - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = Am Wahltag 12./26.09. sind 50 Meter Abstand vor den Wahllokalen einzuhalten
Genehmigung
Springe -
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = In der Straße "Am Markt" in der Kernstadt Springe ist Plakatieren verboten.
Genehmigung
Großflächen grundsätzlich erlaubt.
Uetze -
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = Unterkante 2 Meter an Fußwegen, 2,20 Meter an Radwegen, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen
An folgenden Orten dürfen keine Plakate angebracht werden:
- An der Straßenlaterne im Kreisel in Uetze
- An blau bzw. grün lackierten Straßenlaternen
- In Grünanlagen
- In und an den Wartehäuschen der Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
- an Bäumen einschl. der Pflanzbeete, sowie an Greifvogelsitzstangen
- an den Maschendrahtzäunen in Uetze an der Fuhse und in Hänigsen am Schützenplatz
Genehmigung
Wedemark -
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung
Wennigsen
Plakatart = bis A0
Zeitraum =
Auflagen = Nicht an Laternen mit Blumenampeln
Genehmigung =
Wunstorf -
Plakatart = Hohlkammer A1
Zeitraum =
Auflagen = Max. 100 Standorte, Keine Plakate an Leuchtenmasten in der Nord- und Südstraße, sowie in der Langen Str., Am Alten Markt und der Stiftstr. Im Bereich der Fußgängerzone dürfen an höchstens 5 Standorten Plakate aufgehängt werden.
Genehmigung