NDS:Bundestagwahl 2021/Plakatiergenehmigungen
Inhaltsverzeichnis
- 1 Plakatiergenehmigungen zur BT-Wahl 2021 in Niedersachsen
- 2 Landkreis Holzminden
- 3 Landkreis Nienburg
- 4 Landkreis Oldenburg
- 5 Landkreis Schaumburg
- 6 Landkreis Wesermarsch
- 7 Region Hannover
- 7.1 Hannover - vorhanden
- 7.2 Barsinghausen - vorhanden
- 7.3 Burgdorf - vorhanden
- 7.4 Burgwedel - vorhanden
- 7.5 Garbsen - vorhanden
- 7.6 Gehrden angefordert
- 7.7 Hemmingen angefordert
- 7.8 Isernhagen - vorhanden
- 7.9 Laatzen - vorhanden
- 7.10 Langenhagen - vorhanden
- 7.11 Lehrte - vorhanden
- 7.12 Neustadt angefordert
- 7.13 Pattensen - vorhanden
- 7.14 Ronnenberg - vorhanden
- 7.15 Seelze innerorts - vorhanden
- 7.16 Seelze außerorts angefordert
- 7.17 Sehnde - vorhanden
- 7.18 Springe - vorhanden
- 7.19 Uetze - vorhanden
- 7.20 Wedemark - vorhanden
- 7.21 Wennigsen
- 7.22 Wunstorf - vorhanden
Plakatiergenehmigungen zur BT-Wahl 2021 in Niedersachsen
Für die nachfolgend genannten Gemeinden liegen uns Plakatiergenehmigungen vor, die weitestgehend auf dem Niedersächsischen Lautsprecher- und Plakatiererlass beruhen. Besonderheiten sind jeweils im Bereich "Auflagen" gekennzeichnet.
Im allgemeinen gelten diese Genehmigungen für das gesamte Stadt- oder Gemeindegebiet, Ausnahmen sind ebenfalls im Bereich "Auflagen" aufgeführt.
Prinzipiell gilt: Sichtbereiche der Kreuzungen freihalten, nicht an Verkehrszeichen, auf Verkehrsinseln und an Ampeln plakatieren, keinen Draht verwenden.
Bei Fragen ist die Piratenpartei Niedersachsen unter 0511 – 646 925 99 oder per Mail an vorstand@piraten-nds.de zu kontaktieren.
Wer in einer der nachgenannten Kommunen plakatiert und nicht aus dem entsprechenden Bereich kommt, teile bitte dem Landesvorstand unter vorstand@piraten-nds.de mit, wo genau plakatiert wurde. Gesichert sein muss die Abnahme der Plakate (Ausnahme Stellwände) in der angegebenen Frist nach der Bundestagswahl. Ausnahmen von dieser Regel sind jeweils vermerkt.
Unabhängig von den in den Genehmigungen benannten Zeiträumen ist zu beachten, dass aufgrund einer kurzfristig bekanntgegebenen Änderung des Lautsprecher- und Plakatiererlasses der allgemeine Plakatierstart zur Bundestagswahl bereits der 11.07.21 ist.
Landkreis Holzminden
Holzminden vorhanden
Plakatart = Hohlkammer bis A1
Zeitraum = 26.07. - 30.09.21
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung Holzminden
Landkreis Nienburg
Nienburg vorhanden
Plakatart = Hohlkammer bis A1
Zeitraum = 26.07. - 29.09.21
Auflagen = Nicht zulässig auf Kreisverkehrsplätzen einschließlich der einmündenden Straßen auf einer Länge von 50 m, auf Verkehrsinseln, bei der Ortsumgehung/B 6 einschließlich der Auf- und Abfahrten, vor Straßeneinmündungen auf einer Länge von 20 m
Genehmigung Nienburg
Landkreis Oldenburg
Wildeshausen - vorhanden
Genehmigung Wildeshausen auch für ein Großplakat
Landkreis Schaumburg
Ansprechpartner vor Ort ist Danny Hartmann
Bückeburg - genehmigt
Obernkirchen - genehmigt
Auetal - genehmigt
Rinteln - angefordert
Stadthagen - genehmigt
SG Eilsen - angefordert
Landkreis Wesermarsch
Nordenham - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer bis A1
Zeitraum = 26.07. - 29.09.21
Auflagen = Auf Radwegen parallel zur Straße zu hängen. Vekehrskreisel bei der Stadthalle und E-Center, auf Verkehrsinseln, vor dem Rathaus und "außerorts an den Knotenpunkten der B 212 im Stadtgebiet" nicht zulässig
Genehmigung Nordenham
Region Hannover
Wer in einer der nachgenannten Kommunen plakatiert und nicht aus dem entsprechenden Bereich kommt, teile bitte den Piraten Hannover unter vorstand@piratenhannover.de mit, wo genau plakatiert wurde.
Hannover - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer bis A0
Zeitraum = 26.07. - 29.09.21
Auflagen = 60 cm vom Bordstein und 5 Meter von Kreuzungen entfernt, Unterkante bei 2,20 Meter, verschiedene Ausschlüsse (siehe Punkt 2) und auf allen Marktplätzen
Genehmigung Hannover
Genehmigung Großplakate
Barsinghausen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 12.07.17 bis unverzüglich nach dem 26.09.17
Auflagen = Nur ein (Doppel-)Plakat pro Laterne
Genehmigung Barsinghausen
Burgdorf - vorhanden
Plakatart = Affichen
Zeitraum = ab 23.07.17
Auflagen = nur auf Stellwänden, untere Hälfte in alphabetischer Reihenfolge
Genehmigung Burdorf undStellplatzliste für Großflächen
Burgwedel - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 11.07. - 27.09.21
Auflagen = Keine Plakatierung Plakatieren in der Fußgängerzone in Großburgwedel (Von-Alten-Straße), auf dem „Domfront-Platz“, auf dem „Alten Markt“, auf Verkehrsinseln und Querungshilfen. Außerhalb der geschlossenen Ortschaft ist das Plakatieren nicht zulässig (Beachte: Verbindungsstraße vom Bahnhof Großburgwedel nach Kleinburgwedel ist ebenfalls außerorts.)
Achtung: Bei Anbringung Fotobeweis erstellen: Pro Laternenmast ist der Aushang für vier Wahlplakate (jeweils zwei Wahlplakate befestigt im sogenannten „Sandwichverfahren“) gestattet. Hierbei muss es sich um unterschiedliche Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber handeln.
Genehmigung Burgwedel
Garbsen - vorhanden
Plakatart = Bis A0
Zeitraum = 12.07. - 26.09.21
Auflagen = nur im Stadtgebiet Garbsen, innerorts, max. 3 Stück pro Stellplatz, Unterkante 2,25 Meter, Abstand zum Leuchtkörper 0,75 Meter (es empfiehlt sich somit eine Fotodukementation für den Fall, dass Plakate hochgeschoben werden), Marktplätze sind freizuhalten
Genehmigung Garbsen
Gehrden angefordert
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 24.07.17 - 01.10.17
Auflagen = Max. 100 Stück aufgeteilt auf versch. Stadtteile, in der Fußgängerzone von Alt-Gehrden dürfen keine Plakate gehängt werden, Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben
Genehmigung =
Hemmingen angefordert
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 24.07. - 26.09.17
Auflagen = Nichts außergewöhnliches
Genehmigung =
Isernhagen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer A1
Zeitraum = 11.07. - 03.10.21
Auflagen = Nicht vor dem Grundstück Burgwedeler Str. 184, Iserhagen H.B.
Genehmigung Isernhagen incl. Großflächen
Laatzen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.07. - 29.09.
Auflagen = Mindesthöhe 2,30 Meter, Plakatierung untersagt an öffentlichen Zäunen und Geländern, sowie im Umkreis von 20 Metern von Wahllokalen (i.d.R. Schulen)
Genehmigung Laatzen
Langenhagen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.07. - 29.09.21
Auflagen = Nicht an Bäumen, an Laternen in Pflanzbeeten, an den Laternen auf der neu gebauten Marktfläche, im Umkreis von 20 Metern um das Rathaus und am Wahltag im Umkreis von 20 Metern um die Wahllokale. Eine Liste mit Benennung der Lokale und somit der Ausschlusszonen befindet sich hier.
Genehmigung Langenhagen
Lehrte - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 28.07. - 24.09.17
Auflagen = An Laternen mit grünem Band nur nach Rücksprache, nicht an Bäumen, der Mittelinsel Lehrter Str./Ecke Bauernstraße (Immensen), auf dem Wochenmarkt, im Krezungsbereich Berliner Allee/Germaniastr./Burgdorfer Str.
Genehmigung Lehrte Laternen
Genehmigung Stellwände ab 01.08.21
Neustadt angefordert
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 30.07. - 24.09.17
Auflagen =
8. Die Plakatierung der Wahlwerbung ist an der Nienburger Str. zwischen den Einmündungen Memeler Str. und der Straße Am Rosenkrug nicht zulässig. Das Anbringen von Plakaten im Bereich der Einmündung Wunstorfer Straße / Herzog-Erich-Allee ist verboten. Dieses
Plakatierungsverbot besteht ebenfalls an der Einmündung Wunstorfer Straße / Marktstraße (Landwehr) im Bereich Wunstorfer Straße bis Einfahrt ZOB sowie auf der gegenüberliegenden Seite bis zur Einmündung Hotel ehem. Scheve.
Genehmigung =
Pattensen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = ab 26.07.21
Auflagen = die üblichen
Genehmigung Pattensen
Ronnenberg - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.07. bis 29.09.21
Auflagen = Keine Besonderheiten
Genehmigung Ronnenberg
Seelze innerorts - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer bis A0
Zeitraum = 12.07. - 26.09.17
Auflagen = Nicht an Bäumen. Das Betreten von Unterpflanzungen ist unzulässig. Mindesthöhe 2,50 Meter, 1 (Doppel-)Plakat pro Laterne (Fotobeweis sinnvoll), Kunststoffmanschette unter den Kabelbindern zur Vermeidung von Beschädigungen. Die Beschaffenheit des Aufhängers muss so gewählt werden, dass die Werbetafeln sich frei im Wind bewegen können. (Kopf-Tisch) Die Nutzung der Geländer der Grachten in Seelze-Süd ist nicht zugelassen.
Genehmigung Seelze innerorts
Seelze außerorts angefordert
Plakatart = Hohlkammer A1
Zeitraum = 24.07. - 25.09.17
Auflagen = Mindesthöhe 2,50 Meter, 1 (Doppel-)Plakat pro Laterne, Kunststoffmanschette unter den Kabelbindern zur Vermeidung von Beschädigungen. Die Beschaffenheit des Aufhängers muss so gewählt werden, dass die Werbetafeln sich frei im Wind bewegen können. (Kopf-Tisch)
Genehmigung =
Sehnde - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.07 - 29.09.21
Auflagen = Am Wahltag 12./26.09. sind 50 Meter Abstand vor den Wahllokalen einzuhalten
Genehmigung Sehnde
Springe - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 12.07. - 26.09.21
Auflagen = In der Straße "Am Markt" in der Kernstadt Springe ist Plakatieren verboten.
Genehmigung Springe
Genehmigung Springe Nachtrag
Großflächen grundsätzlich erlaubt.
Uetze - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 11.07. - 29.09.21
Auflagen = Unterkante 2 Meter an Fußwegen, 2,20 Meter an Radwegen, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen
An folgenden Orten dürfen keine Plakate angebracht werden:
- An der Straßenlaterne im Kreisel in Uetze
- An blau bzw. grün lackierten Straßenlaternen
- In Grünanlagen
- In und an den Wartehäuschen der Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
- an Bäumen einschl. der Pflanzbeete, sowie an Greifvogelsitzstangen
- an den Maschendrahtzäunen in Uetze an der Fuhse und in Hänigsen am Schützenplatz
Genehmigung Uetze
Wedemark - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 12.07. bis 11.10.21
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung Wedemark
Wennigsen
Plakatart = bis A0
Zeitraum = 23.07. - 24.09.
Auflagen = Nicht an Laternen mit Blumenampeln
Genehmigung =
Wunstorf - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer A1
Zeitraum = 12.07. - 29.09.21
Auflagen = Max. 100 Standorte, Keine Plakate an Leuchtenmasten in der Nord- und Südstraße, sowie in der Langen Str., Am Alten Markt und der Stiftstr. Im Bereich der Fußgängerzone dürfen an höchstens 5 Standorten Plakate aufgehängt werden.
Genehmigung Wunstorf