NDS:Braunschweig/ZZ Archiv/Bundestagswahl 2009/Auflagen

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Eine FAQ zu den Plakatierungsauflagen in Braunschweig

Braunschweig Bundestagswahl 2009 Auflagen.1.JPG
Braunschweig Bundestagswahl 2009 Auflagen.2.JPG
Braunschweig Bundestagswahl 2009 Auflagen.3.JPG
  • maximal 2000
  • Ausgeschlossene Gebiete
    • Schlossplatz
    • Burgplatz
    • Berliner Platz
    • Domplatz
    • Platz der deutschen Einheit (vor dem alten Rathhaus)
    • Hagenmarkt
    • Bohlweg zwischen Georg-Eckert-Straße und "Am Schlossgarten"
    • Mittelinsel des Rudolfplatzes
    • Mittelinsel des Heinrich-Büssing-Rings
    • Mittelstreifen der Theodor-Heuss-Straße
  • Nicht an Brücken und Schutzgeländern
  • Nicht an privaten Anlagen, Leitungsmasten (hat uns bisher AFAIK nicht interessiert), Schaltschränken, Trafostationen, Hauswänden, Mauern, Zäunen es sei denn der Eigentümer hat die Erlaubnis gegeben
  • Nicht an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (z.B. Fußgängerschutzgitter, Lichtsignalanlagen), Kreuzungen, Einmündungen, Verkehrsinseln, Querungshilfen, in Sichtdreiecken von Straßeneinmündungen und Kreuzungen
  • Nicht im direkten Zugangsbereich von Wahllokalen. Eine potentiell veraltete Liste habe ich bekommen, interessiert aber eher weniger IMHO, da wir eh nicht in Hauseingängen etc. Plakatieren.
  • Bei Laternenmasten Kunststofummantelter Draht (interessiert augenscheinlich niemanden, nur direkter Draht geht nicht)
  • Ordentlich festmachen
  • Kram zur Höhe interessiert auch niemanden (einfach mal umgucken) Sinnigerweise nicht so, dass man als Fahrradfahrer gegenfährt.
  • Nicht auf der Fahrbahn
  • Bäume und Sträucher schonen, keine Nägel. Eigentlich nur Seilmaterial...
  • Rücksicht auf andere Parteien nehmen
  • Nach dem Wahltag 1 Woche Frist zur Entfernung, danach noch eine Woche Frist bis zum 4. Oktober, danach gibts Ärger.