NDS:AG Satzung/2013.3/§ 13b

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Satzungsänderungsantrag zu §13b Abs. 1 von PG SME

Antragsteller: PG SME

Thematik

  • In der jetzigen Fassung kann man es so verstehen, dass sich der SME ausschließlich darauf beschränkt politischer Positionen zu erarbeiten und beschließen, die dann automatisch zu Programmanträgen werden können. Es sollte klar gemacht werden, dass man natürlich auch Programm-und Satzungsänderungsanträge, sonstige Anträge, Meinungsbilder der Partei und Empfehlungen an den LaVo damit beschließen kann

Änderung

  • Die in der Thematik beschriebenen Optionen werden in Abs. 1 Satz 1 durch die Ergänzung von folgendem Satz vorgenommen: ", der Vorbereitung von Anträgen für kommende Landesmitgliederversammlungen sowie Erstellung von Meinungsbildern und Handlungsempehlungen an den Landesvorstand."

Begründung

  • Entsprechend §9, Absatz 3 können Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien nur von einem Parteitag beschlossen werden. Dennoch können Satzungsänderungsanträge durch die SME vorbereitet werden und wenn sie angenommen wurden, auf die TO der nächsten LMV gesetzt werden.


Gegenargumente

  •  ???

Hinweise

  • Wichtig: Die Satzungsänderungsantrag zu §13b Abs. 6 von PG SME weiter unten schließt direkt an diesen Antrag an und sollte daher direkt danach behandelt werden!!

Satzungsänderung

ORIGINAL

ORIGINAL Überarbeitung

§ 13b Der ständige Mitgliederentscheid

1. Der ständige Mitgliederentscheid dient dem Erarbeiten und Beschließen politischer Positionen der Piratenpartei Niedersachsen. Dies geschieht durch einen in zwei Kammern getrennten, grundsätzlich softwaregestützten Prozess.

§ 13b Der ständige Mitgliederentscheid

1. Der ständige Mitgliederentscheid dient dem Erarbeiten und Beschließen politischer Positionen der Piratenpartei Niedersachsen, der Vorbereitung von Anträgen für kommende Landesmitgliederversammlungen sowie Erstellung von Meinungsbildern und Handlungsempehlungen an den Landesvorstand. Dies geschieht durch einen in zwei Kammern getrennten, grundsätzlich softwaregestützten Prozess.


Satzungsänderungsantrag zu §13b Abs. 6 von PG SME

Antragsteller: PG SME

Thematik

  • in § 13b Abs. 6 wird festgelegt, dass die Beschlüsse der zweiten Kammer als politische Beschlusslage zu Positionen der Piratenpartei Niedersachsen gelten und Positionspapieren der Landesmitgliederversammlung gleichstehen. Da wir jetzt mehr als Positionen mit dem SME erarbeiten, sollte man klarstellen, dass natürlich nur programmatische Beschlüsse eben solche Postitionen darstellen und nicht etwa Meinungsbilder oder Satzungsänderungsanträge. Was auch gar keinen Sinn ergeben würde.

Änderung

  • § 13b Abs. 6 Satz 1: Das Wort "Programmatische" wird vor dem Wort "Beschlüsse" eingefügt..

Begründung

  • Siehe Thematik

Gegenargumente

  •  ???

Hinweise

  • Wichtig: diese Satzungsänderung schließt direkt an Satzungsänderungsantrag zu §13b Abs. 1 von PG SME an und sollte daher direkt danach behandelt werden!!

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

§ 13b Der ständige Mitgliederentscheid

6. Beschlüsse der zweiten Kammer gelten als politische Beschlusslage zu Positionen der Piratenpartei Niedersachsen und stehen Positionspapieren der Landesmitgliederversammlung gleich. ...

§ 13b Der ständige Mitgliederentscheid

6. Programmatische Beschlüsse der zweiten Kammer gelten als politische Beschlusslage zu Positionen der Piratenpartei Niedersachsen und stehen Positionspapieren der Landesmitgliederversammlung gleich. ...


Satzungsänderungsantrag zu §13b Abs.5 von PG SME

Antragsteller: PG SME

Thematik

  • Die PG SME hat festgestellt, dass sehr viele Detailfragen bzgl. der Arbeitsschritte irgendwo festelegt werden muss, um die Kammer-Geschäftsordung nicht aufzublähen, soll ein separates Regelwerk festgelegt werden, das der SME selbst an seine Bedürfnisse anpasst.

Änderung

  • In §13b Abs.5 wird Satz ergänzt: "Das Regelwerk des Ständigen Mitgliederentscheids, welches die Details der Arbeitsschritte der beiden Kammern festlegt, kann durch den Ständigen Mitgliederentscheid selbst verändert werden. Regeln, die den Vorgaben der Satzung oder der Kammergeschäftsordnung widersprechen, sind unwirksam."

Begründung

  • Bei den Treffen der PG SME ist deutlich geworden, dass natürlich wesentlich mehr Details bzgl. der Arbeitschritte innerhalb der beiden Kammern festgelegt werden müssen, als jetzt in der Kammer-Geschäftsordnung steht. Es stimmten alle überein, dass die KGO nicht mit Formal-Foo und KleinKlein aufgebläht werden soll, sondern dass ein Regelwerk geschaffen wird. Dieses Regelwerk soll auch vom SME selbst überarbeitet werden, um die Arbeitsabläufe entsprechend den Notwendigkeiten anzupassen.
  • Das Ausgangs-Regelwerk wird vom SME-Sekretariat erstellt, was durch eine kleine KGO-Ergänzung festgelegt wird. Wir gehen davon aus, dass die PG SME den größten Teil des Regelwerks bereits während der Orbereitungsphase erarbeiten kann.

Gegenargumente

  •  ???

Hinweise

  • -

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

§13b

5. Die Geschäftsordnung der beiden Kammern wird von der Landesmitgliederversammlung beschlossen.

§13b

5. Die Geschäftsordnung der beiden Kammern wird von der Landesmitgliederversammlung beschlossen. Das Regelwerk des Ständigen Mitgliederentscheids, welches die Details der Arbeitsschritte der beiden Kammern festlegt, kann durch den Ständigen Mitgliederentscheid selbst verändert werden. Regeln, die den Vorgaben der Satzung oder der Kammergeschäftsordnung widersprechen, sind unwirksam.


Satzungsänderungsantrag zu §13b Abs 7 (neu) von PG SME

Antragsteller: PG SME

Thematik

  • Der SME legt ja nicht nur Positionen fest, sondern bereitet auch Anträge für die nächsten LMVs vor. Schon jetzt ist das SME Sekretariat dazu aufgefordert, an mindestens einer Tagesordnung mitzuarbeiten, in der die einzureichenden Anträge bevorzugt behandelt werden. Wir können in der Satzung zudem festlegen, dass generell die im SME vorbereiteten Anträge priorisiert auf der LMV behandelt werden.

Änderung

  • Ein neuer Absatz 7 wird hinzugefügt: "7. Die von der 2. Kammer beschlossenen Anträge sollen bei der kommenden Landesmitgliederversammlung so priorisiert in die Tagesordnung aufgenommen werden, dass eine Behandlung dieser Anträge möglichst sicher gestellt ist. "

Begründung

  • siehe Thematik
  • der Text ist mit Absicht nicht zu strikt formuliert, da genug Umstände denkbar sind, die dazu führen, dass die Anträge nicht garantiert und auch nicht in Gänze behandelt werden können.

Gegenargumente

  •  ???

Hinweise

  • -

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

§13b

...

§13b

7. Die von der 2. Kammer beschlossenen Anträge sollen bei der kommenden Landesmitgliederversammlung so priorisiert in die Tagesordnung aufgenommen werden, dass eine Behandlung dieser Anträge möglichst sicher gestellt ist.


ORIGINAL

...

Überarbeitung



Überarbeitung