NDS:AG Satzung/2013.2/§ 12

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Satzungsänderungsantrag 12.1 von André

Antragsteller: André Uetzmann/anue

Thematik

  • In NDS ist die GO der LMV Teil einer GO des Landesverbandes: GO NDS
  • Daraus könnten Hobby- und Prädikatsjuristen ableiten, dass auch GO-Anträge jedesmal auf der LMV erst mit einfacher Mehrheit abgestimmt werden müssen, ob man sie behandelt. Das ist natürlich Unsinn, daher dieser klärende Satz.

Änderung

  • Wir schließen GO-Anträge explizit von den Anträgen aus, die 23 Tage vor der LMV eingereicht werden müssen.
  • ..

Begründung

  • Siehe Thematik: das erspart uns mögliche Trollerei
  • Ich möchte nicht, dass eine LMV wegen so einem Nonsens angefochten wird. Dabei ist egal, ob eine Chance besteht, dass die Anfechtung durchgeht, es ist einfach schade um die schöne Zeit, die man damit verbringt.

Gegenargumente

  • "Das ist doch logisch, dass das nicht für GO-Anträge gilt"
    • Finde ich auch, aber siehe Begründung

Hinweise

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung

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(4) Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind mit einer Eingangsfrist von 23 Tagen vor der Versammlung beim Vorstand einzureichen. Später aus aktuellen Anlässen zu neuen Gegenständen gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden.
...

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung

....
(4) Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind mit einer Eingangsfrist von 23 Tagen vor der Versammlung beim Vorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später aus aktuellen Anlässen zu neuen Gegenständen gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden.
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