NDS:AG Satzung/2013.2/§ 11

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Satzungsänderungsantrag 11.1 von André

Antragsteller: André/Anue

Thematik

  • Wir haben zwei Organe definiert, von denen eins nicht existiert und das andere nach dem Parteiengesetz kein Organ ist.

Änderung

  • Wir streichen ", die Delegiertenversammlung" aus dem Paragrafen.
  • Wir streichen ", das Landesschiedsgericht" aus dem Paragrafen.

Begründung

  • Die Delegiertenkonferenz existiert nicht, die Begründung war (glaube ich), dass man nach § 24 NKWG Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz mit einer Delegiertenkonferenz Bewerber auf kommunaler Ebene aufstellen kann.
    • Ja, kann man, aber nach Parteiengesetz sind Versammlungen zur Kandidatenaufstellung keine Parteiorgane. Und wir haben einen Paragrafen "§16 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen" der das regelt. Wir brauchen keine Delegiertenkonferenz.
  • Das Landesschiedsgericht ist kein Organ nach PartG, da Organe "der Willensbildung des jeweiligen Gebietsverbandes dienende Einrichtungen" sind. Parteischiedsgerichte haben ihren eigenen Paragrafen im PartG ("§ 14 Parteischiedsgerichte"), sie sind immens wichtige Einrichtungen innerhalb einer Partei, aber sie sind halt keine Parteiorgane. Übrigens auch in keiner anderen Partei.

Gegenargumente

  •  ???

Hinweise

  • ...

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

§ 11 Organe des Landesverbands

  1. Organe sind die Landesmitgliederversammlung, die Delegiertenversammlung, der Vorstand, das Landesschiedsgericht und die Gründungsversammlung.

§ 11 Organe des Landesverbands

  1. Organe sind die Landesmitgliederversammlung, der Vorstand und die Gründungsversammlung.