NDS:AG Satzung/2013.1/Gesamte Satzung

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§ 14 Der Landesvorstand

Satzungsänderungsantrag 14.1.1 von André

Antragsteller: André

Thematik

  • Es gibt Bemühungen, die Zusammensetzung des Landesvorstands zu verändern, vor allem wohl in der Hoffnung, dass die Arbeit des LaVo dadurch verbessert werden soll/kann. Die beiden bisherigen Anträge (Stand 6.2.2013) schaffen neue Positionen, die es in keinem anderen Landesvorstand gibt und vereinen 2V und Generalsekretär in einer Person. Es stellt sich hierbei die Frage, inwiefern es besser ist, diese Positionen zu schaffen, statt diese Funktionen über Beauftragungen zu lösen.
  • Mein SÄA ist im Grunde ein "Best-Of" der verschiedenen Landessatzungen sowie einer möglichen Ergänzung eines Schriftführers, wie es ihn bei anderen Parteien/Vereinigungen gibt. Die Vorüberlegungen finden sich hier.

Änderung

  • Die Änderungen:
  • 1. Laut Gesetz über die politischen Parteien sowie der vereinsrechtlich relevanten Paragrafen des BGB (§21ff) muss ein Vorstand mindestens aus 3 Personen bestehen wovon eine der Vorsitzende und eine der Schatzmeister sein muss. Der Rest ist offen. Vier Landesvorstände der Piratenpartei bestehen aus nur 3 Personen.
    • Prinzipiell reichen drei Personen auch, wenn der Vorstand die zu erfüllenden Aufgaben delegiert, d.h. Beauftragungen vergibt. Der Vorteil eines so kleinen Vorstandes ist, das schnell und einfach Entscheidungen getroffen werden können.
  • 1.1 Darum kann der Parteitag weitere Funktionen vergeben, er muss es aber nicht. Dadurch spart man sich das eventuelle Problem, dass keiner der Kandidaten auf Anhieb eine ausreichenden mehrheitliche Zustimmung erhält. Muss eine Position besetzt werden - wie bei den anderen Vorschlägen - dann könnte es zu dem wenig wünschenswerten Ergebnis führen, dass jemand nur deshalb eine Mehrheit bekommt, somit eigentlich nicht die Unterstützung der Basis genießt.
    • Der Generalsekretär ist eine Funktion die es bereits in 12 LaVos gibt,sowie auch im BuVo. Der GS kümmert sich um die Mitgliederverwaltung, ist somit eine technisch-organisatorische Funktion.
    • Der Politische Geschäftsführer (8xLaVo/1xBuVo)kümmert sich um die programmatische Weiterentwicklung der Partei, ist somit eine inhaltlich-organisatorische Funktion.
    • Der Dritte Vorsitzende ist eine Idee aus NRW, die Funktion ist nach außen gerichtet, d.h. der 3. Vorsitzende kümmert sich um die Außendarstellung der Partei und arbeitet z.B. eng mit einer SG Presse und einer (leider noch nicht existenten) SG Öffentlichkeitsarbeit zusammen.
    • Der Schriftführer ist nicht etwa nur ein Protokollant, sondern er kümmert sich um die Dokumentierung von allem (z.B. LaVo/LPT-Beschlüsse) und stellt die Aktualität und die Korrektheit des Wiki sicher. Er entspricht dem Chief Document Officer/Manager in größeren Firmen. Warum dies bei den Piraten überaus wichtige Funktion wäre, spare ich mir jetzt.
    • Die Anzahl der Beisitzer ist nicht beschränkt, da auch die anderen Funktionen 'kann'-Optionen sind. Die Überlegung dahinter ist, dass so der Parteitag entscheiden kann, wer ihm als Beisitzer für eine selbstgewählte Funktion geeignet erscheint.
  • 1.2 Die Funktionen der verschiedenen Personen werden hier grob beschrieben
  • 1.3 Im Grunde genommen zieht dieser Unterpunkt nur Punkt 8 vor und präzisiert ihn. Punkt 8. entfällt daher
  • 2. Rechtschreibkorrektur
  • 3. Dass der Vorstand die "Geschäftsführung unter sich" regelt, ist etwas redundant, was sollte er auch sonst tun. Konkret sollte der Vorstand eher die Regelung der Geschäftsführung in einer Geschäftsordnung festlegen und diese veröffentlichen, damit die Basis eine bessere Einsicht in die Arbeitsweise des LaVos hat.


Begründung

  • Die vorhandene Änderung gibt dem Parteitag die Möglichkeit den LaVo bei Wunsch an den sich herausbildenden "Standard" innerhalb der Bundespartei anzupassen und zwei wichtige aber bisher nicht vergebene Funktionen hinzuzufügen. Gleichzeitig kann der Parteitag sich für einen Minimalvorstand entscheiden, wenn ihm die Kandidaten für die anderen Funktionen nicht geeignet erscheinen.

Gegenargumente

  • Warum was verändern, es hat doch bisher alles super funktioniert.

Hinweise

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

1. Der Landesvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer, maximal acht Beisitzer sind möglich.










2. Der Landesvorstand ist mit drei Mitgliedern voll Handlungs- und Beschlußfähig.

3. Der Landesvorstand vertritt die Piratenpartei Niedersachsen nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs-Verfahren, oder ähnliches an speziell zu diesem Zweck einem zu bevollmächtigende Piraten übertragen.

...

8. Entscheidungen kommen durch eine Mehrheitsentscheidung der anwesenden Stimmberechtigten zustande. Beisitzer im Vorstand haben Stimmrecht.

1. Der Landesvorstand besteht mindestens aus einem ersten Vorsitzenden, einem zweiten Vorsitzenden und einem Schatzmeister.

1.1. Zusätzlich kann der Landesparteitag einen dritten Vorsitzenden, einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer, einen Schriftführer und einen oder mehrere Beisitzer in den Vorstand bestellen.

1.2. Die Vorsitzenden übernehmen die organisatorische Verantwortung über den Landesverband und vertreten die Interessen des Landesverbands gegenüber dem Bundesvorstand. Der zweite Vorsitzende konzentriert sich auf die parteiinterne Arbeit. Der dritte Vorsitzende sorgt für die Darstellung der Partei in der Öffentlichkeit. Der Schatzmeister ist für alle Finanzangelegenheiten und die ordnungsgemäße Buchführung zuständig. Der Generalsekretär übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder. Der politische Geschäftsführer koordiniert die programmatische Entwicklung im Landesverband. Der Schriftführer sorgt für die ordnungsgemäße Dokumentation aller Vorgänge. Beisitzer unterstützen die anderen Vorstandsmitglieder direkt oder übernehmen eigenständige Tätigkeitsbereiche. Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder werden in der Geschäftsordnung des Landesvorstands näher definiert und bei Bedarf ergänzt.

1.3. Entscheidungen bei Vorstandssitzungen kommen durch eine Mehrheitsentscheidung der anwesenden Stimmberechtigten zustande. Alle Mitglieder des Landesvorstands sind voll stimmberechtigt.

2. Der Landesvorstand ist mit drei Mitgliedern voll handlungs- und beschlußfähig.

3. Der Landesvorstand vertritt die Piratenpartei Niedersachsen nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben beauftragen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungsverfahren, oder ähnliches an speziell zu diesem Zweck einem zu bevollmächtigende Piraten übertragen.

...

8. (entfällt)



Satzungsänderungsantrag 14.1.2 von André

Antragsteller: André

Thematik

  • siehe oben, dies ist ein nur leicht veränderter Antrag zu 14.1

Änderung

  • siehe oben, dies ist ein nur leicht veränderter Antrag zu 14.1
  • 1.1 Die Funktionen des 3V und des Schriftführers entfallen.

Begründung

  • siehe oben
    • dieser Antrag spart den 3V und den Schriftführer aus, da dies neue Funktionen sind und der Parteitag vielleicht mit GS und PG bereits genug Neuerungen "zu verkraften" hat.

Gegenargumente

  • Warum was verändern, es hat doch bisher alles super funktioniert.

Hinweise

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

1. Der Landesvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer, maximal acht Beisitzer sind möglich.









2. Der Landesvorstand ist mit drei Mitgliedern voll Handlungs- und Beschlußfähig.

3. Der Landesvorstand vertritt die Piratenpartei Niedersachsen nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs-Verfahren, oder ähnliches an speziell zu diesem Zweck einem zu bevollmächtigende Piraten übertragen.

...

8. Entscheidungen kommen durch eine Mehrheitsentscheidung der anwesenden Stimmberechtigten zustande. Beisitzer im Vorstand haben Stimmrecht.

1. Der Landesvorstand besteht mindestens aus einem ersten Vorsitzenden, einem zweiten Vorsitzenden und einem Schatzmeister.

1.1. Zusätzlich kann der Landesparteitag einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer und einen oder mehrere Beisitzer in den Vorstand bestellen.

1.2. Die Vorsitzenden übernehmen die organisatorische Verantwortung über den Landesverband und vertreten die Interessen des Landesverbands gegenüber dem Bundesvorstand. Der zweite Vorsitzende konzentriert sich auf die parteiinterne Arbeit. Der Schatzmeister ist für alle Finanzangelegenheiten und die ordnungsgemäße Buchführung zuständig. Der Generalsekretär übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder. Der politische Geschäftsführer koordiniert die programmatische Entwicklung im Landesverband. Beisitzer unterstützen die anderen Vorstandsmitglieder direkt oder übernehmen eigenständige Tätigkeitsbereiche. Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder werden in der Geschäftsordnung des Landesvorstands näher definiert und bei Bedarf ergänzt.

1.3. Entscheidungen bei Vorstandssitzungen kommen durch eine Mehrheitsentscheidung der anwesenden Stimmberechtigten zustande. Alle Mitglieder des Landesvorstands sind voll stimmberechtigt.

2. Der Landesvorstand ist mit drei Mitgliedern voll handlungs- und beschlußfähig.

3. Der Landesvorstand vertritt die Piratenpartei Niedersachsen nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben beauftragen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungsverfahren, oder ähnliches an speziell zu diesem Zweck einem zu bevollmächtigende Piraten übertragen.

...

8. (entfällt)



Satzungsänderungsantrag 14.1.3 von Pascal Raynaud

Antragsteller: Pascal Raynaud

Thematik

  • Der Antrag ergänzt die Funktionen des Generalsekretärs und des Politischen Geschäftsführers als Option.
  • Der Paragraf wird um eine Beschreibung ergänzt, was in der Geschäftsordung des LaVos zu regeln ist.

Änderung

  • 1. Der Antrag legt die Mindestgröße des Vorstands fest, in diesem Fall Vier Personen
  • 1.1 Nur der 1V und der Schatzmeister müssen gewählt werden, so wie es das PartG vorschreibt.
  • 1.3 Der Parteitag kann einen GS, einen PG und bis zu 6 Beisitzer ergänzen.
  • 9. Es wird festgelegt, was in der GO des LaVo zu dokumentieren ist.

Begründung

  • Im Prinzip hätte ich es am liebsten so, dass ausschließlich der 1V und der SM verpflichtend sind. So lange man ein 3. und ein 4. Mitglied im LaVo hat, sollte es prinzipiell egal sein, welche Position er/sie bekleidet.

Gegenargumente

  •  ???

Hinweise

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

1. Der Landesvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer, maximal acht Beisitzer sind möglich.




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3. Der Landesvorstand vertritt die Piratenpartei Niedersachsen nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs-Verfahren, oder ähnliches an speziell zu diesem Zweck einem zu bevollmächtigende Piraten übertragen.

...

1. Dem Landesvorstand gehören mindestens vier Piraten an.

1.1 Der Landesparteitag wählt einen Vorsitzenden und einen Schatzmeister

1.2 Zur Vervollständigung des Vorstandes wählt der Landesparteitag zwei oder mehr Ämter, die einen stellvertreten Vorsitzenden, einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer und maximal sechs Beisitzer umfassen können.

...

3. Der Landesvorstand vertritt die Piratenpartei Niedersachsen nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs-Verfahren, oder ähnliches an speziell zu diesem Zweck einem zu bevollmächtigende Piraten übertragen.

...

9. Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u.a. Regelungen zu:

  • Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
  • Aufgaben und Kompetenzen der *Vorstandsmitglieder
  • Dokumentation aller Vorstandssitzungen
  • Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
  • Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes



Satzungsänderungsantrag 14.1.8 von André

Antragsteller: André

Thematik

Dies ist der Antrag der sich aus der Abstimmung des modularen SÄA zur Zusammensetzung des Landesvorstandes ergibt

Änderung

  • -

Begründung

  • -

Gegenargumente

  • -

Hinweise

  • -

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

1. Der Landesvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer, maximal acht Beisitzer sind möglich.

2. Der Landesvorstand ist mit drei Mitgliedern voll Handlungs- und Beschlußfähig.

3. Der Landesvorstand vertritt die Piratenpartei Niedersachsen nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs-Verfahren, oder ähnliches an speziell zu diesem Zweck einem zu bevollmächtigende Piraten übertragen.

...

8. Entscheidungen kommen durch eine Mehrheitsentscheidung der anwesenden Stimmberechtigten zustande. Beisitzer im Vorstand haben Stimmrecht.

1. Der Landesvorstand besteht mindestens aus einem ersten Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und zwei Beisitzern.

1.1. Zusätzlich kann der Landesparteitag einen Generalsekretär, einen stellvertretenden Schatzmeister und weitere Beisitzer in den Vorstand bestellen, bis zu einer Höchstgesamtzahl von 9 Mitgliedern innerhalb des Vorstands.

1.2. Die Vorsitzenden übernehmen die organisatorische Verantwortung für den Landesverband und vertreten die Interessen des Landesverbands gegenüber dem Bundesvorstand. Der Schatzmeister ist für alle Finanzangelegenheiten und die ordnungsgemäße Buchführung zuständig. Der stellvertretende Schatzmeister unterstützt den Schatzmeister bei seiner Tätigkeit. Der Generalsekretär übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder. Beisitzer unterstützen die anderen Vorstandsmitglieder direkt oder übernehmen eigenständige Tätigkeitsbereiche. Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder werden in der Geschäftsordnung des Landesvorstands näher definiert und bei Bedarf ergänzt.

1.3. Entscheidungen bei Vorstandssitzungen kommen durch eine Mehrheitsentscheidung der anwesenden Stimmberechtigten zustande. Alle Mitglieder des Landesvorstands sind voll stimmberechtigt.

2. Der Landesvorstand ist mit drei Mitgliedern voll handlungs- und beschlussfähig.

3. Der Landesvorstand vertritt die Piratenpartei Niedersachsen nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese. Er kann weitere Piraten für besondere Aufgaben beauftragen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungsverfahren, oder ähnliches an speziell zu diesem Zweck einem zu bevollmächtigende Piraten übertragen.

...

8. (entfällt)


NDS:AG Satzung/2013.1/§ 15 NDS:AG Satzung/2013.1/§ 16 NDS:AG Satzung/2013.1/§ 17 NDS:AG Satzung/2013.1/§ 18 NDS:AG Satzung/2013.1/§ 19 NDS:AG Satzung/2013.1/§ 20 NDS:AG Satzung/2013.1/§ 21 NDS:AG Satzung/2013.1/§ 22

Änderungen die mehrere Paragrafen betreffen

Satzungsänderungsantrag von Kevin Price

Antragsteller: Kevin Price

Thematik

  • Umbenennung des Landesparteitags in Landesmitgliederversammlung

Änderung

Der Landesparteitag beschließt folgende Satzungsänderung:

  • Jedes Vorkommen des Wortes "Landesparteitag" wird in "Landesmitgliederversammlung" geändert.
  • Die dafür nötigen Grammatik-Änderungen (Anpassung des Genus) werden vorgenommen.
  • §12 Absatz 1 Satz 3 wird ersetzt durch: "Sie ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene und entspricht dem Parteitag gemäß §9 des Gesetzes über die politischen Parteien."
  • Diese Änderung tritt sofort nach Abschluß des LPT13.1 in Kraft.

Begründung

  • Die herkömmlichen Parteitage aller größeren Parteien sind keine Mitgliederversammlungen, sondern Delegiertenkonferenzen. Der normale Journalist hört "Parteitag" und assoziiert: "Delegierte". Die Berichterstattung in der Praxis bestätigt diese These.
  • Der Begriff "Mitgliederversammlung" schließt diese Fehlassoziation aus und verdeutlicht bereits sprachlich, daß die Teilnehmer nicht Delegierte, sondern Mitglieder sind. Zudem wird der Begriff im Vereinswesen (§32 BGB) schon sehr lange verwendet für genau das, was wir als LPT veranstalten: eine Versammlung, zu der alle Mitglieder eingeladen sind und Stimmrecht ausüben können.
  • Damit würden wir uns nicht nur von den Parteitagen von Schwarz/Rot/Gelb/Links abgrenzen, sondern auch von den "Delegiertenkonferenzen" der Grünen.
  • Der Öffentlichkeit würde so intuitiv unsere Basisdemokratie und damit die Abgrenzung von den anderen verdeutlicht.

Gegenargumente

  • §9 Parteiengesetz gibt die Bezeichnung "Parteitag" vor.
    • LV Berlin oder die Grünen verwenden ebenfalls abweichende Bezeichnungen.
    • Durch den Zusatz in §12(1) wird diese Abweichung sicherheitshalber unmißverständlich geklärt.
  • Die Presse wird "im Leben nicht" aufhören, von Delegierten zu berichten.
    • Das ist reine Spekulation
    • Es ist kein Grund, es nicht auf diese Weise zu versuchen.
    • Die Berichterstattung wird sich eher verbessern als verschlechtern, siehe Begründung
  • Ich sehe keinen Bedarf für eine solche Änderung. Deine Thesen der Begründung teile ich nicht.

Hinweise

  • Beispiele:
    • Pro: LV Berlin hat LMV
    • Contra: Grüne veranstalten "Delegiertenkonferenzen"
  • aus dem PartG:
    • §9 Mitglieder- und Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung)
      • (1) Die Mitglieder- oder Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung) ist das oberste Organ des jeweiligen Gebietsverbandes. Sie führt bei Gebietsverbänden höherer Stufen die Bezeichnung "Parteitag", bei Gebietsverbänden der untersten Stufe die Bezeichnung "Hauptversammlung"; die nachfolgenden Bestimmungen über den Parteitag gelten auch für die Hauptversammlung. Die Parteitage treten mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen.
  • Die folgende Änderung dient als Beispiel, insgesamt müssen in 10 Paragrafen 22 mal "(Landes)Parteitag" durch "(Landes)Mitgliederversammlung" ersetzt werden.

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

§ 12 Der Landesparteitag

1. Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der Piratenpartei Niedersachsen welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Er ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung

1. Die Landesmitgliederversammlung ist das oberste Organ des Landesverbandes. Sie beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der Piratenpartei Niedersachsen welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Sie ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene und entspricht dem Parteitag gemäß §9 des Gesetzes über die politischen Parteien.