MV:Ordentliche KMV VR 2014.1/Antragsbuch/SAÄ06: Änderung der Einladungsfrist
Antragtsteller
Norman Stade
Antrag
Die Kreismitgliederversammlung möge folgende Änderungen der Kreissatzung beschließen:
In § 6 Absatz 1 wird Satz 4 durch folgenden Satz ersetzt:
»Der Vorstand veröffentlicht mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung die Einladung in Textform.«
Begründung
Aktuell soll der Vorstand drei Wochen vor der KMV eine Einladung veröffentlichen. Allerdings heißt es in §7 Absatz 2, dass Satungs- und Programmanträge, nur abgestimmten werden dürfen, wenn sie zwei Wochen vor der KMV eingereicht werden. Das ist eine Überschneidung die dazu führt, dass wir so oder so drei Wochen vor der KMV einladen müssen, da solche Anträge sonst im schlimmsten Fall zu spät eingereicht werden. Durch die Änderung haben wir einen Puffer von einer Woche um diese Anträge einzureichen.