MV:Ordentliche KMV VR 2014.1/Antragsbuch/SAÄ04: Stimmübertragung für Kreismitgliederversammlungen
Antragtsteller
André Bonitz
Antrag
Der KV VR möge beschließen den Para. 6, Abs. 8, um den Abs. 8a zu erweitern.
(8a)
Jeder stimmberechtigte Pirat kann sein Stimmrecht für die Kreismitgliederversammlung auf einen anderen stimmberechtigten Piraten übertragen. Die Übertragung des Stimmrechts erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kreisvorstand. Der Pirat muss zur Abgabe der Erklärung persönlich erscheinen und einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Jeder Pirat kann verlangen, die Erklärung innerhalb von zwei Wochen beim Kreisvorstand abgeben zu können. Der Kreisvorstand kann Piraten des Kreisverbands mit der Entgegennahme der Erklärung beauftragen. Die Übertragung des Stimmrechts gilt bis auf Widerruf. Ein Weisungsrecht des sein Stimmrecht übertragenden Piraten besteht nicht. Für den Widerruf der Erklärung gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.