MV:Ordentliche KMV VR 2014.1/Antragsbuch/SAÄ03: Aufwandsentschädigungen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Antragtsteller

André Bonitz

Antrag

In die Satzung des KV VR soll der neue Paragraph "Aufwandsentschädigungen" aufgenommen werden.

Paragraph 5a Die Mitglieder des Kreisvorstandesvorstandes und beauftragte Mitglieder erhalten pauschal 10,- EUR je Vorstandssitzung. Der Vorstandsvorsitzende erhält monatlich 50,- EUR als Aufwandsentschädigung. Diese Werte sind Höchstbeträge, die letztendliche Höhe der Aufwandsentschädigung regelt der Vorstand in seiner Geschäftsordnung. Wird die Aufwandsentschädigung nicht benötigt kann jedes Vorstandsmitglied diese nach eigenem Ermessen, in Form einer Spende, an die PP zurück geben.

Begründung

Jedem einzelnen Mitglied der PP soll die Mitarbeit im Vorstand möglich sein. Dies darf nicht aus finanziellen Gründen verhindert werden. Der Aufwand darf nicht ausschließlich auf die Reisekosten abgestellt sein, sondern bezieht sich auf jede Art des Aufwands, vom Babysitter bis zum erhöhten IT Bedarf.