MV:Ordentliche KMV 2013.1/Antragsbuch/SAÄ01: Ständige Mitgliederversammlung

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Antragtsteller

Olaf Nensel

Antrag

Die Kreismitgliederversammlung möge folgende Änderungen der Kreissatzung1 beschließen:

1. In § 4 Absatz 1 wird folgender Satz 2 gestrichen:

»Die SMV ist eine Tagungsform der Kreismitgliederversammlung.«

2. § 6 werden folgende Absätze 10 und 11 angefügt:

»(10) Die Kreismitgliederversammlung tagt daneben online als Ständige Mitgliederversammlung. Jeder Pirat im Kreisverband hat das Recht, an der Ständigen Mitgliederversammlung teilzunehmen.

(11) Die Ständige Mitgliederversammlung kann für den Kreisverband verbindliche Stellungnahmen und Positionspapiere beschließen. Entscheidungen über die Parteiprogramme, die Satzung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) sind ausgeschlossen, insoweit kann die Ständige Mitgliederversammlung nur Empfehlungen abgeben.«

Begründung

Die bisherige Regelung von § 4 Absatz 1 Satz 2 legt allein mit der Abkürzung »SMV« nicht die Grundlagen für eine Mitgliederversammlung, die ständig online tagt.

Die vorgeschlagenen, neuen Absätze entsprechen § 9b Absatz 8 und 9 der Satzung des Landesverbandes M-V2, allerdings ohne den Satzteil »und nach den Prinzipien von Liquid Democracy« im ersten Satz von Absatz 9 (Landessatzung: Absatz 8). Vertreterversammlungen (Delegation) sind nur für überörtliche Verbände zulässig und Landesparteien ohne Gebietsverbände, wenn sie mehr als 250 Mitglieder haben. Im Kreisverband kann zwar eine SMV eingerichtet werden, allerdings nicht mit Delegation, da der Kreisverband kein überörtlicher Verband oder Landesverband ohne Gebietsverband ist, s. § 8 Absatz 1 Satz 3 PartG3.

Ich schlage vor, auch nicht Absatz 10 der Landessatzung zu übernehmen, wonach die Geschäftsordnung von einer Realversammlung beschlossen werden muss. Die Geschäftsordnung kann die Ständige Mitgliederversammlung unmittelbar nach ihrem Zusammentritt diskutieren und beschließen - genauso wie es eine Realversammlung tut. Andernfalls müssten wir auf der Gründungsversammlung auch noch die Geschäftsordnung der SMV diskutieren und beschließen.