MV:Kreisverband Vorpommern Rügen/Geschäftsordnung des Vorstands

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Vorstandsitzungen

Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel per E-Mail an bzw. Post auf der MV-KV-VR-Mailinglist eingeladen. Dieser Post muss die vorläufige Tagesordnung sowie Sitzungszeitpunkt und -treffpunkt enthalten. Diese Daten werden auch auf der Wiki-Seite des KVs gespiegelt. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Reale und virtuelle Treffen sind gleichberechtigt. Der Vorstand muss mindestens einmal im Jahr zu konstituierenden Sitzung real tagen.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung können an den Vorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung oder per Umlaufbeschluss behandelt.

Antragsberechtigt sind:

  • Alle Mitglieder der Piratenpartei des Kreisverbandes Vorpommern-Rügen

Öffentlichkeit

Gäste können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes oder bei Anträgen die sie selbst gestellt haben beziehungsweise für die sie als Ansprechpartner für den Vorstand bestimmt wurden. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen, dürfen nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden.

Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder ein anderes Vorstandsmitglied geleitet.

Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Um einen gültigen Beschluss zu fassen, müssen mindestens drei Mitglieder des Kreisvorstands anwesend und ein Antrag muss mit einer einfachen Mehrheit bestätigt worden sein. Als Grundlage für die Abstimmung dient die Anzahl der anwesenden Kreisvorstandsmitglieder. Außerhalb von Vorstandssitzungen kann der Vorstand mittels Umlaufbeschlüsse Entscheidungen herbeiführen. Diese Umlaufbeschlüsse werden direkt an die Vorstandsmitglieder gestellt und das Ergebnis wird, nach erfolgreicher Abstimmung, samt Antrag auf der Mailinglist des Kreisverbands veröffentlicht. Die Abstimmung muss binnen 24 Stunden erfolgen. Diese Beschlüsse sind zu protokollieren und werden auf der Wiki-Seite des Kreisverbands verlinkt.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Das Protokoll wird nach Genehmigung durch den Vorstand spätestens bis zur nächsten Vorstandssitzung im Wiki veröffentlicht.

Verwaltung der Mitgliederdaten

Die Mitgliederdaten werden von einem Vorstandsmitglied verwaltet. Dieses hat Zugriffsrechte auf die Mitgliederdaten des Kreisverbandes Vorpommern-Rügen. Dieser Zugriff ist an die Abgaben einer Datenschutzerklärung gebunden und kann beschränkt werden.

Finanzverwaltung

Die Grundlagen der Finanzverwaltung ist im §11 der Satzung des Kreisverbands Vorpommern-Rügen geregelt und bezieht sich auf die Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland. Als weiterführende Regelung der Finanzordnung beschließt der Vorstand, dass Beträge bis zu 30 Euro für satzungsgerechte Zwecke durch den Schatzmeister und ein weiteres Vorstandsmitglied ohne Vorstandsbeschluss freigegeben werden können.

Aufgabenverteilung

Die jeweiligen Aufgaben der Vorstandsmitglieder können bei Bedarf delegiert werden.

  • Vorsitzender

Der Vorsitzende vertritt den Kreisverband nach außen und pflegt insbesondere den Kontakt zu anderen politischen Gruppen. Ihm obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands. In Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern und Piraten initiiert er Aktionen und führt diese durch. Er besitzt Zugriff auf die Kreisverbandskonten und das Kreisverbandspostfach. Außerdem übernimmt er die Pflege der Wiki-Seite, Website und hat Zugriff auf die Onlineidentitäten des Kreisverbandes.

  • Stellvertretender Vorsitzender

Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzende wenn es diesem kurzfristig nicht möglich ist einer Tätigkeit nachzukommen. Er vertritt den Kreisverband nach innen, sowie bei Vorstandssitzungen des Landesverbands. Außerdem obliegt es ihm aktuelle politische Veranstaltungen und Ereignisse im Blickfeld zu haben und über diese zu informieren. Außerdem übernimmt der stellvertretende Vorsitzende die Mitgliederverwaltung des Kreisverbands.

  • Kreisschatzmeisterin

Die Schatzmeisterin kümmert sich vor allem um die Finanzen des Kreisverbandes. Sie verwaltet die Bankkonten, kümmert sich um das Rechnungswesen mit abschließendender Erstellung des Jahresabschlusses, erstellt Spendenbescheinigungen und vertritt den Kreisverband in sämtlichen finanziellen Belangen nach innen und außen.

  • Beisitzerin

Die Beisitzerin unterstützt die anderen Vorstandsmitglieder bei den oben aufgeführten Aufgaben. Außerdem übernimmt sie die Pflege der Onlineidentitäten(Facebook, Twitter) des Kreisverbandes und veröffentlicht 2 Tage vor einem Schwarmtisch die aktuelle Einladung zu diesem über die Onlineidentitäten und auf der MV-KV-VR-Mailinglist.

Pressemitteilungen

Pressemitteilungen des Kreisverbands Vorpommern Rügen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn zwei Piraten aus dem folgenden Kreis der Veröffentlichung zugestimmt haben: Norman Stade, Friedrich Smyra, Sylke Smyra und Christine Schade. Dieser Kreis kann durch Beschluss der Vorstandsmitglieder um aktive Piraten erweitert werden. An der Erstellung von Pressemitteilungen kann jeder mitwirken. Hierzu werden sie und ein Link zum Pad, 24 Stunden vor Veröffentlichung auf die MV-KV-VR-Mailinglist gespiegelt. Der Versand der Pressemitteilung erfolgt durch ein Vorstandsmitglied.

Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Die Mitglieder des Kreisvorstandes erstatten vor der Neuwahl des Vorstands Bericht. Mindestens eine Woche vor der Kreismitgliederversammlung ist der Tätigkeitsbericht auf der Website zu veröffentlichen.

Transparenz

Kommunikation die ein Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Vorstandstätigkeit führt wird den anderen Vorstandsmitgliedern zugänglich gemacht.

Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 28.01.2014 in Kraft.