MV:Kreisverband Vorpommern-Greifswald/GO

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Logo-KV-VG.png

Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung

§ 1 Mitglieder der Versammlung

Stimmberechtigte Mitglieder der Versammlung im Sinne dieser Geschäftsordnung sind alle akkreditierten Piraten.

§ 2 Versammlungsleiter

Der Versammlungsleiter ruft die Tagesordnungspunkte auf, erteilt und entzieht das Wort, stellt das Ergebnis von Abstimmungen und Wahlen fest und kann bei Verstößen gegen die Ordnung der Mitgliederversammlung Ordnungsmaßnahmen verhängen.

§ 3 Wahlleiter

Der Wahlleiter führt die Wahlen und geheimen Abstimmungen durch.

§ 4 Geschäftsordnungsanträge

(1) Geschäftsordnungsanträge werden durch das Heben beider Hände angekündigt, sofort behandelt und immer offen abgestimmt. Erhebt sich gegen einen Geschäftsordnungsantrag keine Gegenrede, ist er unmittelbar angenommen. Ein Antrag auf geheime Wahl oder Abstimmung und auf Einholung eines Meinungsbildes ist immer ohne Abstimmung angenommen. Anderenfalls ist ein Antrag zur Geschäftsordnung angenommen, wenn er mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhält. Laufende Wahlen, Abstimmungen und Wortbeiträge werden durch einen Geschäftsordnungsantrag nicht unterbrochen.

(2) Folgende Geschäftsordnungsanträge sind zulässig:

a) Auszählung einer Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter

b) Wiederholung einer Wahl oder Abstimmung

c) geheime Wahl oder Abstimmung

d) Zulassung eines Gastredners

e) Ablehnung des Versammlungsleiters, Wahlleiters oder Protokollführers

f) Schließung der Rednerliste

g) Wiedereröffnung der Rednerliste

h) Begrenzung der Redezeit

i) Aufhebung der Begrenzung der Redezeit

j) Einholung eines Meinungsbildes

k) Unterbrechung der Sitzung

l) Änderung der Tagesordnung

m) Vertagung eines Tagesordnungspunktes

n) Änderung der Geschäftsordnung

o) Schluss der Versammlung

§ 5 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 19. Januar 2013 beschlossen.