MV:Behördenadressen/Vorpommern-Greifswald

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Vorbemerkung

Diese Seite ist eine Vorbereitung auf kommende Aufgaben, Aktionen und wichtig - Wahlen. Damit jeder Helfer die aktuellsten Informationen leicht und schnell zur Hand hat und nicht lange suchen muß, diese kleine Auflistung. Es ist nur so möglich einen Antrag für einen Infostand mal schnell bei der Gelegenheit an der richtigen und zuständigen Stelle anzugeben, ohne vorher eine zeitaufwendige eigene Erkundigung einholen zu müssen oder lange eingewiesen zu werden.

Adressangaben

Damit die Erweiterung und die Pflege besser klappt einige Formalien

Bitte überprüfe das Vorhandensein und die Richtigkeit der folgenden Adressangaben:
Adressblock der Stadt

 Gemeindename oder Name der Stadt
*Anschrift (Straße, Nr. Gebäude)
Leerzeile
Tel.:
Fax :
Mail:
Web :
  • Link zur Satzung falls vorhanden:
  • Link zum Antrag falls vorhanden:
  • Link zum Hinweis Sondernutzung falls vorhanden:

Block Sondernutzungen für Infostände und Plakatierung

  • Amt
  • Sachbearbeiter
  • Durchwahl
  • E-Mail-Adresse

Block Wahlen

  • Amt
  • Sachbearbeiter
  • Durchwahl
  • E-Mail-Adresse

Pirat vor Ort: ~~~~ (Signatur)

Bitte das Schema einhalten, dass erleichtert und verbessert die Übersicht
Zur BTW2013 wird es Neue Richtlinien für das Plakatieren geben, also bitte genau nachfragen!
Wenn du Bestehende Einträge ergänzt, Bitte signiere deinen Eintrag mit deiner Wiki-Signatur die aus vier Tilden ~~~~ besteht, damit sofort ersichtlich ist wann ein Eintrag zuletzt bearbeitet und aktualisiert wurde.

Erklärung der Formate

<code> -- Code macht eine etwas verkleinerte andere Schrifttype.
<pre> -- Pre = Vorschau, den gelben Kasten der keinen Befehlscode ausführt.
<poem> -- engl. Gedicht, stellt die nachfolgenden Zeilen so dar wie sie geschrieben werden. Formatierungen wie Fett und Unterstrichen sind möglich.
<tt> -- Ist das gleiche wie Code nur in Blau
<u> -- Unterstereicht die eingefaßten Zeichen

Verwendung Inhaltsverzeichnis

Das Inhaltsverzeichnis ist speziel für diese Seite angepaßt worden.
Aus diesem Grunde ist es für eine gute Funktion unbedingt notwendig die bereits vorhandenen Untertitel, sprich A, B, C, bitte zu kopieren und den Untertitel entsprechend nach X, Y, Z anzupassen.
Dies ist erforderlich, weil die Seite weiter eingebunden wird und es dann zu Konflikten mit anderen eingebundenen Inhaltsverzeichnissen kömmen würde.

Behördenadressen und Ansprechpartner für Sondernutzung im LK Vorpommern-Greifswald

Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Avg

Am Peenestrom

Buggenhagen, Krummin, Lassan, Lütow, Sauzin, Stadt Wolgast, Zemitz

Amt Am Peenestrom Burgstraße 6 17438 Wolgast

Fr Bohl oder Fr Garthoff
03836251-120 oder -119
elke.bohl@wolgast.de              
dana.garthoff@wolgast.de 
Fax : 03836 - 2514119 
Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do. und Fr: 09.00 bis 12.00 Uhr
Di: 14.00 bis 18.00 Uhr
Web : www.wolgast.de

Regelungen zur Wahlwerbung anlässlich der Bundestagswahl am 22. Sept. 2013

Aus Anlass von Wahlen sind die Gemeinden dazu verpflichtet, den Wahlvorschlagsträgern Werbemöglichkeiten zu gewähren. Die Kommune kann dabei die Plakatierung auf von ihr ausgewiesene Flächen beschränken. Dabei ist darauf zu achten, dass jedem Wahlvorschlagsträger in angemessener Weise eine Wahlsichtwerbung auf öffentlichen Straßen zu ermöglichen ist. Zu der Frage, in welcher Weise der Anspruch zu erfüllen ist, gibt es keine speziellen Vorschriften. Die Chancengleichheit der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber muss gewahrt bleiben.

Insofern hat sich die Stadt Wolgast bereits seit mehreren Jahren zu der Bereitstellung gemeindeeigener Plakatflächen/Wahlplakattafeln an prädestinierten Standorten, wie z.B. innerörtliche Bundes- und Landesstraßen, entschieden. Es wird die Auffassung vertreten, dass durch die Bereitstellung von Plakattafeln eine angemessene und notwendige Wahlwerbung gewährleistet ist.


Wahlwerbung in der Stadt Wolgast (ohne OT Hohendorf und Buddenhagen)

1. Durch die Beschlüsse der Stadtvertretung Wolgast vom 15.05.2006 und 15.12.2008 wurde geregelt, dass die allgemeine Wahlwerbung über die Nutzung von Wahlplakattafeln, welche an 11 Standorten im Stadtgebiet von Wolgast aufgestellt werden, erfolgen wird.

Standorte der Wahlplakattafeln:

  • Chausseestraße / Ecke Thälmannstraße (Grünfläche)
  • Hufelandstraße / gegenüber Makarenkostraße (Grünfläche / Höhe WC-Haus)
  • Robert-Koch-Straße / Giebel Neubauerstraße 25 (Grünfläche)
  • Tannenkampweg / gegenüber Amselweg (Grünfläche/Spielplatz)
  • Greifswalder Straße / Ecke Tannenkampweg
  • gebührenpflichtiger Parkplatz Kronwiekstraße
  • Straße der Freundschaft / Drosselweg (Grünfläche)
  • Platz der Jugend (Parkplatz)
  • Thälmannplatz (Grünfläche vor Parkplatz)
  • Hufelandstraße / Pestalozzistraße (Grünfläche – Höhe Jobcenter)
  • Breite Straße / Ecke Baustraße (Grünfläche)

Jede Partei oder Wählervereinigung darf maximal 2 Plakate pro Standort (pro Wahlplakattafel) anbringen (Größe maximal DIN A1)

2. Jeder Partei wird auf Antrag das Anbringen von maximal 4 Wahlwerbeträgern (Plakate auf einer festen Unterlage befestigt), ausschließlich an vorgegebenen Laternenmasten, in der Stadt Wolgast erlaubt. Diese sind allerdings nur für die Ankündigung von Wahl- und Parteiveranstaltungen zulässig. Hierzu zählen keine Informationsstände. Die Plakate sind spätestens am Tag nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Bei einer erneuten Ankündigung von Veranstaltungen wird ein neuer Standort (Laternenmast) zugewiesen.

3. Im Rahmen der Sondernutzungssatzung erhält jede Partei oder Wählervereinigung auf Antrag die Möglichkeit des Aufbaus von Informationsständen.

Wahlwerbung in den OT Hohendorf, Pritzier, Schalense, Zarnitz und Buddenhagen sowie in den amtsangehörigen Gemeinden Buggenhagen, Krummin, Lütow, Sauzin, Zemitz und Stadt Lassan

1. Plakatwerbung wird in den Ortsteilen und Gemeinden an den Straßenlaternen der Hauptdurchfahrtsstraßen wie nachfolgend aufgeführt zugelassen:

Anzahl Plakate pro teilnehmende Partei
Buddenhagen: 1 x Wahlendower Straße, 1 x Bahnhofstraße
Hohendorf: 4
Pritzier: 2
Schalense: 1
Zarnitz: 1
Buggenhagen, Jamitzow, Klotzow, Wangelkow: jeweils 2
Krummin, Neeberg: jeweils 3
Lütow, Neuendorf, Sauzin, Ziemitz: jeweils 1
Zemitz, Hohensee, Negenmark, Bauer, Wehrland, Seckeritz: jeweils 3
Lassan: 10
Pulow, Waschow, Papendorf, Klein Jasedow: jeweils 2

2. Die Aufstellung von Informationsständen wird insofern zugelassen, soweit diese straßenverkehrsrechtlich als zulässig erachtet werden.

Selbstverständlich sind alle vorgenannten Möglichkeiten der Wahlsichtwerbung kostenlos. Sie bedürfen aber einer vorherigen Sondernutzungserlaubnis (ausgenommen die Wahlplakattafeln)!

Wahlwerbung mittels Werbegroßflächen

Da sich die Standorte für die Aufstellung von Werbegroßflächen immer unmittelbar an der Bundes- bzw. Landesstraße befinden, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Straßenbauamt Stralsund, Greifswalder Chaussee 63 in 18439 Stralsund oder auch an die Außenstelle des SBA, Straßenmeisterei Helmshagen, Stützpunkt Zempin, Hauptstraße 27 in 17459 Zempin.

Hinweis: Eine Erlaubnis / Zustimmung erfolgt durch das Straßenbauamt grundsätzlich nur für Standorte an den Ortsein- bzw. Ortsausgängen, niemals an Standorten in den Ortsdurchfahrten !.

Durch die Bereitstellung der genannten Wahlwerbemöglichkeiten wird durch das Amt Am Peenestrom ausreichend Gelegenheit gegeben, die Wahlaussagen der Parteien dem Wähler zu erläutern. Damit wird der verfassungsrechtliche Anspruch gesichert und dem Erlass des Wirtschaftsministers vom 17.08.1994 zu Lautsprecher und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern (AmtsBl.M-V 1994 S.899) entsprochen.


Pirat vor Ort: Bansdo

Uvg

Usedom Nord

Peenemünde, Karlshagen, Trassenheide, Zinnowitz, Mölschow

Amt Usedom Nord, Möwenstraße 1, 17454 Ostseebad Zinnowitz

Tel.: (038377) 730
Fax: (038377) 73 - 199
info@amtusedomnord.de
Fr Suhm od Hr Meyer
038377 73-130 od -131
b.meyer@amtusedomnord.de
m.suhm@amtusedomnord.de 
Tel.: (038377) 730
Fax: (038377) 73 - 199
Web : http://www.amtusedom-nord.de


Allgemeinverfügungen zur Wahlwerbung in den Orten

Pirat vor Ort: Bansdo

Hvg

Heringsdorf

amtsfreie Gemeinde Ostseebad Heringsdorf: Seebad Ahlbeck, Seebad Heringsdorf, Seebad Bansin, Dorf Bansin, Gothen, Neu Sallenthin, Alt Sellenthin, Sellin

Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, Kurparkstraße 4, 17419 Seebad Ahlbeck

Tel.: (038378) 250-0
Fax:  (038378) 250-38
Bürgerbriefkasten
Hr Becker
038378 250-53
eike.becker@ahlbeck.de


Regelungen zur Plakatierung in der Gemeinde incl. Ortsteile

Es gibt keine Allgemeinverfügung. Jede Plakatierungsaktion bedarf einer Sondernutzungsgenehmigung, muss daher separat beantragt werden. Die Sondernutzung für die Wahlwerbung zur Bundestagswahl durch die Piratenpartei wurde durch Bansdo bereits pauschal und für alle Ortsteile beantragt. Weitere Informationen bleiben abzuwarten und werden hier veröffentlicht.

Pirat vor Ort: Bansdo