MV:AG Recht/Jahresbeitrag versus Monatsbeitrag

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Problembeschreibung

Auf dem BPT 2012.1 in Neumünster haben bei der Diskussion zu den Satzungsänderungsanträgen über die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags einzelne Redner eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags befürwortet und dies damit begründet, dass es für kein Mitglied ein größeres Problem sein sollte, anstatt 3 Euro im Monat 4, 5 oder 6 Euro aufzubringen. Dem haben andere entgegengehalten, dass eine solche monatliche Erhöhung tatsächlich für jeden tragbar erscheint, das Problem jedoch darin bestehe, dass der Mitgliedsbeitrag nicht monatlich, sondern jährlich fällig ist. Ein zu Beginn eines Jahres fälliger Betrag von 48, 60 oder 72 Euro wäre für einige Mitglieder problematisch.

Hier sollen Vor- und Nachteile eines Monatsbeitrags gegenübergestellt werden.

Pro Monatsbeitrag

  • Den größten Teil der privaten Einnahmen und Ausgaben haben die meisten Mitglieder monatlich. Eine monatliche Beitragszahlung würde es insbesondere Mitgliedern mit geringen Einkünften erleichtern, den Mitgliedsbeitrag in ihrer privaten Haushaltsführung zu berücksichtigen.
  • Bei geringen Einkünften müssen Mitglieder ggf. Rücklagen für die jährliche Beitragszahlung bilden, dieser Aufwand und die notwendige Spardisziplin entfiele bei einer monatlichen Beitragszahlung.
  • Die Einführung eines Monatsbeitrags würde psychologische Hemmnisse bei der Abstimmung über eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags mindern, da sich die Erhöhung eines Jahres auf zwölf Teilbeträge verteilen würde.

Contra Monatsbeitrag

  • Bei monatlicher Zahlung des Mitgliedsbeitrags müsste monatsgenau festgestellt werden, ob ein Pirat stimmberechtigt ist oder nicht. Der Aufwand für die Prüfung der Stimmberechtigung erhöht sich dadurch. Die Zahl der Fälle, in denen die Stimmberechtigung im Verlaufe des Jahres entfällt, wieder auflebt und der Statuswechsel Folgearbeiten auslöst (LQFB), würde sich deutlich erhöhen.
  • Im Fall eines Jahresbeitrags muss der Eingang der Zahlung des Mitgliedsbeitrags nur einmal im Jahr überprüft werden. Bei Nichtzahlung müssen nur einmal im Jahr Zahlungserinnerungen und ggf. Mahnungen erfolgen. Bei Umstellung auf einen Monatsbeitrag würde sich dieser Aufwand um den Faktor 12 vervielfachen.
  • Die Vereinnahmung und Buchung der Mitgliedsbeiträge wird zwar grundsätzlich von der Verwaltungssoftware SAGE unterstützt, allerdings überweisen nicht alle Mitglieder ihren Beitrag so, dass eine maschinelle Verarbeitung möglich ist. Es verbleibt immer manueller Aufwand für nicht maschinell verarbeitbare Überweisungen. Auch dieser Aufwand würde sich bei Umstellung vom Jahres- auf einen Monatsbeitrag um den Faktor 12 vervielfachen.
  • Die jährliche Zahlung des Mitgliedsbeitrages bereitet nur einem geringen Teil der Mitglieder Probleme. In diesen Fällen stehen mehrere Lösungen zur Verfügung: Sparen durch das Mitglied, Einräumung von Zahlungserleichterungen (Stundung), Beitragsminderung.