LiquidFeedback/Themendiskussion/Wahlrechts-Initiative - Mehr Demokratie beim Wählen

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Tango-text-x-generic with pencil.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern hier findet/fand eine offene Diskussion des Themas statt.

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Noch nicht abgestimmt

Dieser Text ist ein Entwurf. Mit Hilfe von LiquidFeedback erarbeiten die Piraten zur Zeit die Fassung, die als Antrag zum Bundesparteitag eingereicht wird. Zur Beantwortung von Fragen und zum Abwägen von Pro und Contra des Entwurfs dient diese Wiki-Seite.


Der Entwurf kann bearbeitet werden. Möglicherweise repräsentiert diese Diskussion nur
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STATUS: Diskussion
[18.8.10] - Datum der Erstellung
[18.8.10] - Bearbeitungsbeginn
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Wahlrechts-Initiative - Mehr Demokratie beim Wählen

Der Bundesparteitag möge zur Ergänzung des Parteiprogramms im Abschnitt »Mehr Demokratie wagen« beschließen:

Mehr Demokratie beim Wählen

Wir Piraten setzen uns für mehr Freiheit und Unabhängigkeit des einzelnen Abgeordneten in den Parlamenten ein. Um Fraktionsdisziplin und Parteiendruck zu verringern, muss der Einfluss der Wähler auf die personale Zusammensetzung der Parlamente gestärkt werden. Zu diesem Zweck ist auch für die Wahlen auf Bundes- und Landesebene die Möglichkeit zu schaffen, Kandidaten verschiedener Parteien zu wählen (Panaschieren) und auch gezielt einzelne Kandidaten durch Kumulieren zu stärken. Der Einfluss taktischer Stimmabgabe ist zu verringern, damit kleine und neue Parteien ihr reales Wählerpotential ausschöpfen können.

Begründung

Die Demokratie in der Bundesrepublik ist erstarrt. Die Bürger können bei Wahlen nur die proportionale Sitzverteilung in den Parlamenten bestimmen. Die personale Zusammensetzung der Fraktionen wird allein von den Parteien bestimmt. Die einzelnen Abgeordneten büßen dadurch Fähigkeit und Bereitschaft ein, die Unabhängigkeit ihres Mandats auch in der praktischen Parlamentsarbeit zu verwirklichen.

Das entscheidende Instrument dagegen ist, den Abgeordneten eine von ihrer Partei unabhängige Legitimation zu verschaffen. Das kann durch ein Wahlverfahren erreicht werden, das dem Wähler eine Auswahlmöglichkeit zwischen den Kandidaten einer Partei eröffnet. Die bewährten Verfahren dafür sind das im Rahmen der Kommunalwahlen übliche Kumulieren und Panaschieren. Für die Wahlen auf Bundes- und Landesebene bietet sich ein Verfahren an, wie es in den norddeutschen Ländern praktiziert wird: Der Wähler kann bis zu fünf Stimmen unter den Kandidaten verteilen. Dabei kann er einzelnen Kandidaten jeweils bis zu drei Stimmen geben, aber auch Kandidaten unterschiedlicher Parteien wählen. Dieses Wahlverfahren kann mit Gesamt-Kandidatenlisten für da ganze Wahlgebiet oder im Rahmen von Mehrmandate-Wahlkreisen umgesetzt werden, ein doppeltes Verfahren wie bei der bisherigen "personalisierten Verhältniswahl" ist nicht sinnvoll. Die Berechnung des Wahlerfolgs der Parteien und die Entscheidung über den Einzug in die Parlamente wird weiterhin im gesamten Wahlgebiet erfolgen, nur für die personelle Besetzung der Mandate entscheiden z.B. die Stimmen der Kandidaten in den Mehrmandate-Wahlkreisen. Das Erfordernis von Unterstützer-Unterschriften darf weder Parteien, die flächendeckend kandidieren, noch Parteien, die allein eine regionale Repräsentanz anstreben, benachteiligen.

Um ein taktisches Wahlverhalten zu reduzieren, ist allerdings eine zweite Ebene von Ersatzstimmen einzuführen, die für den Fall des Scheiterns einer mit den Hauptstimmen gewählten Partei an der Stimmhürde diese Stimmen auf ersatzweise gewählte Kandidaten überleitet, die dann vernünftigerweise aus dem Kandidatenangebot der verlässlich über die Stimmhürde gelangenden Parteien stammen.

Die vorgeschlagenen Änderungen zum Wahlverfahren gehen auf Initiativen des Bürgerrechts-Vereins »Mehr Demokratie e.V.« zurück, wie sie etwa im Rahmen von Volksbegehren in Hamburg und Berlin, aber auch in Bremen vorgestellt wurden.


Fragen

Antworten


Pro&Contra -Diskussion

zum aktuellen Diskussions- und Ergebnisstand

»Frequently Argued Topics« zu Kumulieren und Panaschieren

Kursiv gesetzte Punkte aus der Anregung /a2133:

  1. Als Wahlhelfer bin ich mir des Aufwandes bewusst, der damit eingegangen wird. Bei Kommunalwahlen mit vielleicht höchstens 15 Bewerbern pro Liste und 7 Listen dauerte das Auszählen mehrere Stunden. Hier fiel die Kommunalwahl 2009 mit der Europawahl zusammen, die vergleichsweise schnell ging. Insgesamt dauerte die Auszählung in unserem Wahllokal bis nach 1 Uhr nachts und es gab noch welche nach uns. Polemisch: das Auszählen würde mehrere Tage dauern und das würde dem gesteigerten Interesse an einer Bundestagswahl nicht gerecht.
    • Um den Aufwand bei der Auszählung zu reduzieren, scheint mir ein vereinfachtes Verfahren sinnvoll, bei dem jeder Wähler bis zu 5 Stimmen vergeben kann, nicht aber genau so viele Stimmen, wie Mandate zu verteilen sind. Eine weitere Reduzierung des Aufwands kann durch die Wahl in Mehrmandate-Wahlkreisen erreicht werden. Es wird Aufgabe einer detaillierteren Ausarbeitung der Vorschläge sein, hier einen vernünftigen Kompromiss zwischen regionaler Differenzierung und Einflusschancen des Wählers auf die Personalauswahl bei den Wahlen zu finden. --etz 06:16, 17. Sep. 2010 (CEST)
  2. Finanzen: die Stimmzettel werden riesig, Druck und Papier ist teuer, vor allem da aus Gründen der Chancengleichheit kein Bewerber auf eine zweite Seite gedruckt werden darf. In Zusammenhang mit Punkt 3 und 4 steht der finanzielle und organisatorische Aufwand in keiner Relation zum Gewinn.
    • Auch hier kann die Aufteilung des Wahlgebiets in Mehrmandate-Wahlkreise den Aufwand reduzieren. --etz 06:16, 17. Sep. 2010 (CEST)
  3. Kumulieren und Panaschieren wird, dort wo es möglich ist, kaum genutzt. Dies ist ein häufiges Argument, scheint aber nicht belegt zu sein. Als ich Wahlhelfer war, waren es gefühlte 10%. Häufiges Argument im Zusammenhang: Durch die Wenigen, die es machen, wird das Endergebnis nicht geändert. (In meinem Fall stimmte das nicht. In einer Liste kam jemand von Platz 13 auf Platz 4 und damit in den Stadtrat. Aber: das war eben auf kommunaler Ebene.)
    • Die Nutzung ist abhängig davon, ob das Verfahren »gelernt« wird. Sicher ist die Bereitschaft, solche zusätzlichen Demokratie-Chancen zu nutzen bei Bundestagswahlen wesentlich größer als bei Kommunal- oder Landtagswahlen. Andererseits zeigt sich, dass die Offenheit der Listen sehr oft dazu führt, dass Kandidaten individueller ausgewählt werden. Das gilt sogar schon bei Wahlverfahren analog zum aktuellen Verfahren bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg, wie ich im Klabautercast ausgeführt habe. --etz 06:16, 17. Sep. 2010 (CEST)
  4. Auf Landes- und vorallem Bundesebene bestehen die Listen aus sehr vielen Bewerbern, die kein Mensch alle kennen kann. Von daher ist die theoretisch anvisierte rationale Wahl des Bürgers gar nicht möglich.
    • Auch hier sei auf die Möglichkeit der Mehrmandate-Wahlkreise hingewiesen, die es den Kandidaten ermöglicht, sich in ihrem Wahlkreis besser bekannt zu machen. Wie in der Diskussion über die Anregungen /a2105 und /a2107 deutlich wurde, nutzen Listen-Kandidaten schon heute die Möglichkeit sich regional zu profilieren. Das wird auch bei Mehrmandate-Wahlkreisen so funktionieren. --etz 06:16, 17. Sep. 2010 (CEST)

Zu den Anregungen:

1. zu /a1406 (besser als Positionspapier beschließen): In das Grundsatzprogramm soll nur der eigentliche Antragstext. Den halte ich allerdings für so wichtig, dass er auch genau dort platziert werden sollte. Ein separates Positionspapier müsste ausführlicher auf die einzelnen Aspekte eingehen. Das können wir gern erarbeiten (aber vielleicht nicht mehr für diesen BPT). Ich sehe die vorgeschlagene Wahlrechtsänderung für die Rückkehr zu realen demokratischen Verhältnissen als wesentlich wichtiger an als die Vorschläge für mehr Volksentscheide, weil diese eben punktuelle Voten mit vorgegebener Fragestellung sind und mit ihnen Probleme verbunden sind, wie sie in der Zeit von Josef Joffe beschrieben wurden. Nicht dass ich mir seine Kritik zu eigen mache, aber er weist hier auf Probleme hin, die bedacht werden müssen. Vgl. auch: Direkte Demokratie und Religionsfreiheit --etz

Nachtrag: Auch wenn die erhobene Forderung sehr konkret ist, rechne ich nicht damit, dass sie in kurzer Zeit realisiert werden könnte. Sie schmückt also auch das Grundsatzprogramm, ohne es in naher Zukunft überholt aussehen zu lassen. --etz 11:52, 21. Aug. 2010 (CEST)

Klarstellung: Bei Anträgen, die ich einbringe, ist die Begründung nicht Teil des (zu beschließenden) Antrags. Sie dient der Erläuterung und Begründung. Sie wird für den Fall der Zustimmung zu meiner Initiative in gleicher Weise (also außerhalb des zu beschließenden Antragstextes) auch zum Bundesparteitag eingereicht werden. Ich hoffe, dass damit auch die Bedenken aus der Anregung, die Initiative als Positionspapier einzubringen, ausgeräumt werden können.

2. zu /a1798 (Approval Voting): Approval Voting ist der Verhältniswahl strukturell unterlegen, da dieses Verfahren den Einfluss eng abgestimmter pressure groups mit einheitlichem Wahlverhalten stark vergrößert: so wäre es möglich, dass eine einheitlich viotierende Gruppe mit nur ca. der Hälfte der Wähler die Gesamtheit der vergebenen Mandate auf sich vereinigt, Minderheiten in der Wählerschaft werden dann völlig ausgeschlossen.

Personalisierte Verhältniswahl vs. Kumulieren und Panaschieren

3. zu /a2105 und /a2107 (Personalisierte Verhältniswahl beibehalten): Der Anregung liegt ein Missverständnis zugrunde: Die Initiative möchte nicht erreichen, dass ausschließlich über die Mehr-Mandate-Wahlkreise gewählt wird. Es soll weiterhin eine Gesamt-Auszählung und eine Verteilung der Mandate im Rahmen des gesamten Wahlgebiets geben. Vorgeschlagen wurde indes, dass die Personal-Auswahl für die so erzielten Mandate über die Mehrmandate-Wahlkreise erfolgt. – Klarstellung im Text der Initiative erfolgt (neue Text-Passagen kursiv gesetzt).

  • Ein vergleichbares Verfahren der Gesamt-Auszählung und der Verteilung der Mandate auf der Grundlage des Gesamtergebnisses gibt es (bei Einpersonen-Wahlkreisen) im Wahlrecht des Landes Baden-Württemberg (vgl. wahlrecht.de).
    • Das ist ja wiederum ein ganz anderes Wahlverfahren. Da es keine Listen gibt, kannst du dabei aber auch nicht kumulieren und panaschieren. Jeder Wahlkreis entsendet dort maximal zwei Abgeordnete pro Partei. Es gibt dabei keinen Grund für Parteien, freiwillig mehr Kandidaten aufzustellen, selbst wenn die Möglichkeit bestünde, um dem Wähler die Wahl zu lassen. Und wenn ein Wahlkreis das doch macht, werden die Kandidaten die Stimmen unter sich aufteilen, und als Folge wird keiner von ihnen das innerparteiliche Rennen um die Sitze gewinnen, sondern ein "besserer" Kandidat aus einem Nachbarwahlkreis. BuMa 00:09, 4. Sep. 2010 (CEST)
      • s.u.
  • Das »personalisierte Verhältniswahlrecht« Adenauerscher Prägung lässt es überdies nur zu, für höchstens die Hälfte der Sitze im Parlament einen Wahlkreis vorzusehen (Probleme von Überhang- und Ausgleichsmandaten). Da im vorgeschlagenen Verfahren durch die alleinige zentrale Ermittlung der Gesamtmandate Überhangmandate ausgeschlossen sind, kann die Aufteilung der Wahlkreise (bezogen auf die dort zu vergebenden Mandate) kleiner werden, als es im »personalisierten Verhältniswahlrecht« zur Vermeidung von Überhangmandaten möglich wäre. Es könnten also z.B. fünf Bundestagswahlkreise zu drei Wahlkreisen neugeschnitten werden, um dort jeweils drei Kandidaten je Partei aufstellen zu lassen und im Regelfall eben auch drei Mandate auf Kandidaten aus diesem Wahlkreis zu verteilen. --etz 14:31, 3. Sep. 2010 (CEST)
    • Das stimmt nicht. Im Moment gibt es rechnerisch zwei Abgeordnete pro Wahlkreis. In BaWü fast genauso (70/120). Eine Zersplitterung der Landeslisten in Drei-Mann-Wahlkreislisten würde die personelle Auswahl durch Kumulieren und Panaschieren nahezu komplett negieren. "Unbequeme Typen" würden gar nicht aufgestellt, und wenn doch, könnten sie nur in einem Wahlkreis gewählt werden, und würden da mit nahezu 100%iger Sicherheit auf dem internen Platz 3 landen. BuMa 00:09, 4. Sep. 2010 (CEST)
      • s.u.

Sicherlich könnte man darüber nachdenken, auf ein reines Verhältniswahlrecht umzuschwenken, denn das existierende hat auch seine Schwächen. Nicht nur Überhangmandate, sondern auch insbesondere mit Kumulieren und Panaschieren, weil dominante Parteien in einem Bundesland gar keine Listenkandidaten in den Bundestag schicken. Aber die Lösung könnte nur sein, komplett auf Landeslisten zu setzen und die Wahlkreise abzuschaffen. (Bundeslisten gingen nicht, wegen der CDU/CSU und dem "Föderalismus".) Nur dadurch würde der Wähler in den Genuss einer nennenswerten Auswahl an Kandidaten kommen, und der notwendige prozentuale Anteil an Stimmen, um wirklich einen Außenseiter mal nach vorne zu wählen, käme in die realistisch niedrigen Dimensionen. Der Preis dafür wäre aber, jeglichen örtlichen Bezug zu "seinen" Wahlkreisabgeordneten abzuschaffen. Darüber könnte man diskutieren, aber das würde ich nicht unter "Mehr Demokratie beim Wählen" subsummieren. Dadurch wird weder mehr, noch weniger Demokratie geschaffen, sondern bloß die Prioritäten verschoben. Deswegen bin ich weiterhin der Meinung, das aus dieser Initiative rauszunehmen, und sich erstmal auf Kumulieren/Panaschieren oder die "Ersatzstimmen" zu beschränken. (Macht zusammen auch Probleme. Wie willst du Ersatzstimmen delegieren, wenn von deinen fünf Stimmen zwischen 0 und 5 auf einen erfolgreichen Wahlvorschlag entfallen können?) BuMa 00:09, 4. Sep. 2010 (CEST)

  • Auch zu den Punkten, die oben aufgeführt sind:
  1. Wir diskutieren hier über Bestandteile der Begründung. Die Begründung ist nicht Bestandteil des von mir beantragten Textes für das Grundsatzprogramm. Ich habe in der Begründung verschiedene Formen dargelegt, wie ein solches System von Kumulieren und Panaschieren in einem Wahlgesetz umgesetzt werden könnte. Dazu gehört auch die Verteilung über Gesamtlisten für das jeweilige Wahlgebiet. Mit der Darstellung verschiedener Alternativen ist keine Festlegung verbunden, welche dieser Möglichkeiten nun als Ergebnis auch umgesetzt werden kann. --etz
    • Wenn die Begründung aber nichtmal in sich konsistent ist, leidet darunter der Antrag. Selbst ein Antrag ganz ohne Begründung ist besser als ein Antrag mit schlechter Begründung. Dein Beharren auf Mehr-Kandidaten-Wahlkreisen ist für mich völlig unverständlich, weil diese sich mit funktionierendem Kumulieren/Panaschieren ausschließen. (Zumindest solange die "Wahlkreise" nicht so groß sind, dass selbst kleine Parteien pro Wahlkreis mehrere Abgeordnete entsenden, also quasi "Wahlkreis" = Bundesland, oder so ähnlich.) BuMa 14:03, 17. Sep. 2010 (CEST)
  2. Jedes Wahlrecht hat verschiedene Komponenten, aus denen es zusammengesetzt ist. Es gilt, für den Fall, dass ein Wahlrecht mit Kumulieren und Panaschieren realisiert wird, in dem zweiten Schritt der konkreten Ausarbeitung eines Wahlrechts dann diejenigen Komponenten zusammenzusetzen, die insgesamt ein vernünftiges Wahlrecht ergeben. Insofern habe ich mit dem Verweis auf das geltende Landtagswahlrecht in BaWü nur die Komponente der Gesamt-Auszählung und der Gesamt-Mandatsverteilung auf der Landesebene angesprochen, nicht aber die dortigen Regelungen für die Wahl in Wahlkreisen, die zunächst als Einzel-mandats-Wahlkreise gestaltet sind. --etz
    • Wahlsysteme bestehen aber nicht aus unterschiedlichen Komponenten, die man beliebig á la carte kombinieren kann, und dann addieren sich die positiven Aspekte, und die negativen verschwinden. Es ist entscheidend, sich über die zu erwartenden Wechselwirkungen im Klaren zu sein, und zu erwarten ist, dass Mehrmandate-Kreise die positiven Aspekte von Kumulieren/Panaschieren komplett aufheben, und nur das komplizierte Auszählverfahren übernehmen. Der Satz "Dieses Wahlverfahren kann [...] im Rahmen von Mehrmandate-Wahlkreisen umgesetzt werden, ein doppeltes Verfahren wie bei der bisherigen 'personalisierten Verhältniswahl' ist nicht sinnvoll." stellt damit die realen Zusammenhänge auf den Kopf. BuMa 14:03, 17. Sep. 2010 (CEST)
  3. Wie Du selbst schreibst, ist die Zuordnung von Mandatsträgern zu Wahlkreisen auch bei Abgeordneten mit Listenmandat möglich und wird in der öffentlichen Darstellung auch so praktiziert. Damit erweist sich das Argument der örtlichen Nähe offensichtlich nicht als Folge der Wahlkreise, sondern als Folge einer notwendigen regionalen Repräsentanz, die etwa auch bei Landeslisten entstehen kann und durch die Kandidatenauswahl der Parteien berücksichtigt wird, --etz
    • Wie gesagt, den Wegfall der Erststimme und Konzentration auf Landeslisten mit Kumulieren/Panaschieren kann ich mir auch gut vorstellen, aber das ist ein anderes Thema. Mir geht es bloß darum, dass Mehrmandate-Wahlkreise da nicht reinpassen. BuMa 14:03, 17. Sep. 2010 (CEST) --etz
  4. Ich verweise noch einmal darauf, dass in der Antragsbegründung zu meinem Antrag bewusst sowohl auf die Möglichkeit von Gesamtlisten als auch auf die Möglichkeit von Mehrmandate-Wahlkreisen hingewiesen wird. Ich habe in dieser Frage bewusst keine Priorität formuliert. --etz
Ich fand – und finde – es allerdings sinnvoll, verschiedene Formen, in denen sich die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens im Wahlrecht anwenden lässt, darzustellen und zur Diskussion (nicht aber zur Abstimmung) zu stellen. --etz
Das tust du aber nicht, weil du eine Möglichkeit – Beibehalten der personalisierten Verhältniswahl – von Anfang an ausschließt, aber eine andere Möglichkeit mit einbeziehst, in der sich Kumulieren/Panaschieren eben überhaupt nicht sinnvoll anwenden lässt. BuMa 14:03, 17. Sep. 2010 (CEST)
Nur abschließend noch zum eigentlichen Inhalt meiner Initiative: Es geht darum, den Wählern über Kumulieren und Panaschieren ein größeres Maß an Einfluss (mehr Demokratie) auf die personale Zusammensetzung der Parlamente zu sichern, als das im System der "personalisierten Verhältniswahl" möglich ist, wo durch Absicherung der Wahlkreisbewerber auf den Landeslisten die personale Zusammensetzung der Fraktionen ausschließlich durch die kandidierenden Parteien festgelegt wird und wo es keine Möglichkeit für den Wähler gibt, einzelne Kandidaten durch sein Wahlverhalten gezielt zu fördern. --etz 17:16, 5. Sep. 2010 (CEST)
Was du durch Mehrmandate-Wahlkreise zementieren würdest, ohne dass Kumulieren/Panaschieren daran etwas ändern könnte. BuMa 14:03, 17. Sep. 2010 (CEST)

Links

Link zu den Vorschlägen von mehr Demokratie e.V. wäre nett für die Süddeutschen.

vielleicht hilft das weiter Mehr Demokratie e.V. - Themenseite Miriam
direkt zum Thema: Mehr Demokratie e.V. - Wahlrecht --etz

Immer zu empfehlen: wahlrecht.de vielfältige Infos zu Wahlsystemen und Wahlrecht, detaillierte Infos zu den in der BRD geltenden Formen des Wahlrechts --etz 11:48, 21. Aug. 2010 (CEST)

Noch'n Link: Klabautercast-Folge 29 (bitte nicht an der Bezeichnung in der URL stören, das Ziel ist das richtige!) --etz 10:08, 20. Aug. 2010 (CEST)

Diskussionsseite eingestellt von: etz 06:06, 24. Aug. 2010 (CEST)