LiquidFeedback/Themendiskussion/Streichung Punkt 4.3 der Datenschutzerklärung
Streichung Punkt 4.3 der Datenschutzerklärung
Punkt 4.3 der Datenschutzerklärung soll ersatzlos gestrichen werden.
Begründung: Dieser Punkt verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz:
4.3 Beschränkte Löschbarkeit der Inhaltsdaten
Grundsätzlich statuiert das Gesetz, dass (Inhalts-)Daten jederzeit gelöscht, oder doch jedenfalls gesperrt werden können. Vor diesem Grundsatz müssen wir mit der Einwilligung der Teilnehmer abweichen.
Dazu § 6 (1) Bundesdatenschutzgesetz
Die Rechte des Betroffenen auf Auskunft (§§ 19, 34) und auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung (§§ 20, 35) können nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden.
Wenn uns jemand deswegen verklagt haben wir ein großes Problem. Deshalb besser weg damit.
Diskussion
Bitte genaue rechtliche Begründung in welchen Fällen dieser Punkt gegen die §§ 19, 34, 20 oder 35 verstösst.
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__19.html http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__20.html http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__34.html http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__35.html
Miriam 22:13, 18. Aug. 2010 (CEST)