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Bußgeldhöhe soll sich am Einkommen orientieren

Die Höhe der durch staatliche Instanzen verhängten Bußgelder soll sich an Tagessätzen orientieren und nicht eine feste Höhe haben.

Begründung: Für das gleiche Delikt werden faktisch unterschiedliche Bußen verhängt, weil für die eine Person z.B. 80 Euro fünf Prozent des verfügbaren Einkommens oder mehr bedeuten können, für eine finanziell besser gestellte Person aber faktisch bedeutungslos ist. Damit werden einkommensschwache Personen stärker bestraft, als Personen, die über ein höheres Einkommen oder Vermögen verfügen.

Umsetzung: Für alle Beträge aus Bußgeldkatalogen werden statt fester Beträge Tagessätze oder Bruchteile davon angesetzt.

Nachtrag: Ich habe das hier untergebracht, weil die weitaus überwiegende Anzahl an Bußgeldern im Verkehrsbereich anfallen.

Arvid Doerwald 13:19, 16. Sep. 2010 (CEST)


Zum Abstimmungsverhalten

Mit dieser LqFb-Initiative würde in Bagetellverfahren wie Bußgeldsachen künftig eine Offenlegung der Einkommensverhältnisse zur Pflicht gemacht.

Mir scheint das in vielerlei Hinsicht fragwürdig. Der Vorschlag widerspricht schon allein den Prinzipien der Verhältnismäßigkeit.

Darüber hinaus enthält die Initiative bislang keine Angaben darüber, wie der Versuch, das über die Finanzämter abzuwickeln, nun seinerseits nicht ebenfalls die Verhältnismäßigkeit verletzt: Ich vermag nicht zu erkennen, warum die Veranlagungsstelle zur Einkommensteuer wissen muss, wie oft Friedrich Bolle Knöllchen für Falschparken bekommen hat. Andererseits könnte mit der Verbuchung des eingegangenen Bußgeldes in einem Haushaltstitel eben doch ein Rückschluss auf Einkommensverhältnisse des einzelnen Bürgers möglich werden.

Bei Abwägung dieser Vorschläge und Bedenken ist meiner Meinung nach die Ungerechtigkeit durch gleiche Bußgelder für jeden das leichter zu verschmerzende Unrecht. --etz 15:46, 11. Okt. 2010 (CEST)