LiquidFeedback/Themendiskussion/485

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Hier können Ideen zur Positionierung der PP zum Thema Zuwanderung diskutiert werden:

Ich habe dazu folgendes Meinungsbild in LQFB eingestellt, Alternativinitiativen sind selbstverständlich willkommen.

Im Rahmen einer anstehenden Erweiterung des Profils der Piratenpartei zu einer Vollprogramm-Partei soll diese eine Positionierung zum Thema Zuwanderung entwickeln und dazu spezifische Vorschläge ausarbeiten, etwa zur doppelten Staatsbürgerschaft und verwandten Themen. Eine grundlegende Positionierung könnte etwa folgendermaßen aussehen:

Zuwanderung ist ein kultureller, menschlicher und wirtschaftlicher Gewinn für unser Land. Sie trägt dazu bei, in einer globalisierten Welt unser Land weltoffen und zukunftsfähig zu machen. Zuwanderung in einem relevanten Umfang leistet außerdem einen Beitrag zur Schließung der die Sozialsysteme belastenden demographischen Lücke. Der Staat soll deshalb die Zuwanderung aktiv fördern und dazu geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen. Neben die Zuwanderung aus humanitären Gründen (politisches Asyl, Aufnahme von Flüchtlichen aus Krisengebieten, Familiennachzug) und die Freizügigkeit innerhalb der EU soll als dritte Säule eine gesteuerte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt aufgrund von Kriterien wie beruflicher Qualifikation, Bildungsabschluss und Sprachkenntnissen treten - die Anerkennung von ausländischen Berufs- und Bildungsabschlüssen sollte unbürokratisch geregelt werden.

Alternativinitiative

Migration und Zuwanderung aus Grundsatzprorgamm ausklammern


Verweis zum Flüssigen Rückmeldungssystem LQFB

Ich plädiere dafür, auf eine Positionierung der Partei zu den Komplexen Migration, Zuwanderung und Integration zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.

Dies ist ein Gegenentwurf zum dem Meinungsbild "Initiative: 'Positionierung der PP zum Thema Zuwanderung'", Thema 485.

Quelle: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1071.html. 17.09.2010

Ich bin der Meinung, es gehört in das Politikfeld Inneres, Recht, Demokratie und Sicherheit, weil das federführende Ministerium für dieses Feld das Bundesministerium des Innern ist.

Begründung:

Die Erweiterung des Programmes Zuwanderung ist denkbar, die vorliegenden Eckpunkte der Initiative 485 in der Diskussion allerdings nicht weiterführend.

Das Phänomen der Ein- und Auswanderung nach Deutschland ist wertneutral. Es handelt sich grundsätzlich weder um eine Belastung, noch kann a priori von einer Bereicherung ausgegangen werden. Dem Gewinn an kultureller Vielfalt steht der Verlust der Homogenität der Bevölkerung entgegen. Sowohl der Erste als auch der Zweite Aspekt haben Vor- und Nachteile, ohne dass eine seriöse und auf Fakten beruhende Aussage zur Nützlichkeit oder Schädlichkeit per Saldo gemacht werden kann.

Möglichkeiten der Einwanderung nach Deutschland sind dermaßen eng rechtlich determiniert, dass nur mit sehr hohem Steuerungsoptimismus davon ausgegangen werden kann, dass eine Steuerung der Einwanderung durch politische Maßnahmen mit Erfolg durchgesetzt werden kann. Die Materie ist ferner so kompliziert, dass sich "Patentrezepte" im Sinne von stark abstrahierenden Vereinfachungen verbieten. Im Bereich der EU bestehen Freizügigkeitsrechte, die voraussichtlich nicht zur Disposition stehen, da ein Austritt aus der EU nicht ernsthaft debattiert wird. Ansprüche auf Einreise bestehen in sehr großen Maße zum Familiennachzug (Art. 6 GG) und im humanitären Bereich neben EU-Regelungen (Qualifikationsrichtlinie) auch aus der Genfer Flüchtlingskonvention und Art. 16a GG. Da die Rahmenbedingungen in starkem Maße von Völkervertragsrecht und von Verfassungs wegen beschränkt sind, ist es unrichtig, dass Rahmenbedingungen in größeren Ausmaß verändert werden könnten.

Eine unbürokratische Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse diskriminiert inländische Bildungsabschlussinhaber, wenn keine vergleichbare Ausbildung durchlaufen wurde. Wird die Ausbildung einer Beurteilung auf die Gleichwertigkeit unterzogen, ist dies nicht unbürokratisch.

Die demographische Entwicklung kann nicht durch Einwanderung kompensiert werden. Dies ist zunächst einmal gar nicht notwendig, da die veränderte Altersstruktur auch zu einer Veränderung der Lebensbedingungnen im Alter führen muss (längere Lebensarbeitszeit etc). Ferner müssen dem möglichen Nutzen durch Einwanderung junger Migranten auch die Kosten durch die zusätzlichen Bildungsaufwendungen gegenüber gestellt werden. Die Migranten sind darüber hinaus einer Vielzahl von gesellschaftlichen Diskriminierungen ausgesetzt, die nicht durch den Gesetzgeber geändert werden können.

Die rechtliche Möglichkeit zur Einreise von qualifizierten Fachkräften (abgeschlossene Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation) besteht bereits heuer. Durch die Einreise eines Facharbeiters wird häufig eine gesamte Familie in das Inland geholt. Dies führte gerade bei mitreisenden Kindern im Schulalter zu Problemen, wenn sie in ein für sie völlig neues Umfeld geraten und aus der gewohnten Umgebung herausgerissen werden. Die Wirtschaft beteiligt sich hier so gut wie nicht an den damit entstehenden Aufwendungen für das Gemeinwesen.

Forderungen nach punktueller Verbesserung der Situation einzelner Ausländergruppen (Bsp.: Residenzpflicht) sind für mich ausreichend.