LiquidFeedback/Themendiskussion/413

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Initiative: 'Erkennen von Gesichtern und Bewegungsabläufen zur Personenerkennung'

Du schreibst:
Die Nutzung dieser Technik durch staatliche Stellen kann nur erlaubt werden, wenn richterlich festgestellt wird, das ein sichtbar höherwertiges Rechtsgut im begründeten Einzelfall ohne die Nutzung der obigen Technik nicht verteidigt werden kann.
Dazu meine Frage: _Warum_ sollte deiner Meinung nach nach einer Richteranordnung in diesem Punkt die Rasterfahndung durch Gesichtserkennung erlaubt sein? In anderen Fällen wie z.B. dem Abscannen von KFZ-Kennzeichen durch das Mautsystem gibt es ebenfalls keine Möglichkeit einer Richteranordnung. Wieso also bei öffentlichen Überwachungskameras? --NetReaper 11:32, 17. Sep. 2010 (CEST)

Unter Rasterfahndung versteht man das Durchsuchen von Datenbeständen, um potentielle Täter vorzeitig zu finden - also ohne bekannte Zielperson! Und die ist seit 2006 sogar für Terroristensuche nicht erlaubt, mit einer guten Begründung.

Hier handelt es sich um die Suche nach einer bekannten Person, also etwa das gleiche, was man mit Bildern, die in Amtsstuben hängen, macht (die entstehen meines Wissens nach ohne richterlichen Beschluß.

Jürgen Ju