LiquidFeedback/Themendiskussion/391

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Eine Gesetzesänderung halte ich für überflüssig, da Gerichte bereits entschieden haben, dass Kinderlärm unter den entsprechenden Voraussetzungen hinzunehmen ist; es ergibt sich also bereits aus der bestehenden Gesetzeslage! --Hatch 14:35, 23. Sep. 2010 (CEST)

Genauer, das VG Münster stellt in einem Urteil vom 20. März 1981 – 1 K 2229/79 – fest, dass Kinderspielplätze gar nicht erst Anlagen i. S. d. Bundesimmissionsschutzgesetzes sind. Daher bleibt eine „Ausnahme“ wie in der Initiative gefordert unnötig. --Hatch 10:42, 24. Sep. 2010 (CEST)