LiquidFeedback/Themendiskussion/3370
Zu den gegenwärtigen Anregungen:
Thema verschieben:
Ja, der andere Themenbereich wäre wohl möglicherweise passender. Bei den ausgewählten Personen, die LiquidFeedback noch nutzen glaube ich allerdings nicht, dass dies viel brächte, zumal es im anderen Topic um Datenschutz und nicht um Datenschutzrecht geht, während im aktuellen Themenbereich immerhin Recht steht. Am Antrag selbst würde sich dadurch auch nichts ändern.
- Natürlich geht es im anderen Bereich um die Ausgestaltung des Datenschutzrechts. Worum denn sonst? "Recht" in diesem Bereich bedeutet wohl eher sowas wie StPO o.ä. Und einen Unterschied macht das sehr wohl, weil dort andere Delegationen aktiv sind. BuMa 15:48, 26. Mär. 2013 (CET)
- Okay, werde das dann wohl doch nochmal woanders starten
Präzisere Ausgestaltung:
Es wurde darum gebeten, eine Höhe des vorgestellten Schmerzensgeldbeitrags in den Antrag einzubinden. Ich hatte in der ersten Version eine etwas konkretere Begründung, die ich nach einer inzwischen zurückgezogenen Anmerkung von crackpille geändert habe. Dabei wird an die Regelung in §253II BGB angelehnt, wo von einer billigen, also angemessenen Entschädigung die Rede ist. In etwa so sollte dann auch die Regelung im BDSG ausgestaltet sein. Ich wüsste nicht, warum genaue Beträge genannt werden sollten. Wir haben Gerichte, vor denen das entscieden werden kann, würde aber wie gesagt dafür sorgen, dass klar wird, dass dem Gesetzgeber ein niedriger Betrag vorschwebt.
- Das ist mir zu vage. Bei den Schmerzensgeldregelungen nach BGB gibt es eine lange Rechtsgeschichte, welche Verletzung ungefähr wieviel "wert" ist. Wenn man einen derartigen neuen, abstrakten "Schmerz" einführt, gibt es die nicht. Da müssten dann erstmal Präzedenzfälle geführt werden, und da hängt das dann sehr davon ab, wer welche Anwälte ins Feld führt oder wie die Richter das gerade persönlich einschätzen. Ich halte nichts davon, absichtlich Gesetze unbestimmt zu lassen und wesentliche Merkmale der Ausgestaltung durch Richter zu überlassen.
- Es gibt bei Verfahren in der normalen Vorgehensweise immer noch die historische Auslegung, welche die Gedanken, Diskussionen und Beweggründe der Gesetzgeber sind. Heißt, wenn dies klar gemacht wird, käme es tendenziell zu kleinen Beträgen.
- Und wenn der Betrag generell niedrig sein soll – was in deinem Antrag nicht drin steht, denn die Antragsbegründung erscheint später nirgendwo im Programm – frage ich mich schon, ob die erwünschte Abschreckungswirkung überhaupt erzielt werden kann. Dann preist der Datenhändler einfach die gelegentlichen 10 Euro Strafe ein, falls mal irgendwer deswegen tatsächlich vor Gericht geht. Am Ende sind dann wieder bloß private Betreiber von irgendwelchen Diensten betroffen. BuMa 15:48, 26. Mär. 2013 (CET)
- Sammelklage
Zu dem Spamfilter kann ich kam was sagen, da ich ihn nicht kenne und nicht weiß ob er ohne Gesetz, das das erlaubt oder eine Einwilligung personenbezogene Daten sammelt. Bzw. können ja mal alle §4 BDSG prüfen.
- Akismet ist nur ein Beispiel. Dabei handelt es sich um einen verteilten Spamfilter, der den Spam von allen beteiligten Seiten sammelt. Ein Blog, dass diesen Dienst nutzt, sendet also *jeden* Kommentar inkl. Absenderdaten an den Akismet-Server, und dort wird dann überprüft, ob andere einen gleichen oder ähnlichen Kommentar bereits als Spam markiert haben. Der zugehörige Server steht übrigens in den USA. D.h. es geht nicht darum, ob etwas überhaupt gespeichert werden darf, sondern um Übermittlungen ins außereuropäische Ausland, was das ganze erheblich komplizierter macht. BuMa 15:48, 26. Mär. 2013 (CET)
- Zunächst einmal wäre da wichtig, ob dieses verarbeitende Unternehmen ein Safe Harbour ist und damit als Stelle mit gleichen DSR-Grundsätzen gehandelt wird, sonst ist das rechtlich ohnehin sofort kritischer zu sehen
- Ansonsten geht es eben darum, ob diese Absenderdaten wirklich personenbezogene Daten sind. Wenn es beispielsweise nur eine IP ist, so läuft da in Rechtskreisen noch die Diskussion, ob das grundsätzlich ein personenbezogenes Datum ist oder nur für die Provider, die das einer natürlichen Person zuordnen können.
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__4.html
Gesetze, die sowas erlauben können sind bspw. §28 und §29, Einwilligung im Sinne des BDSG ist in §4a geregelt, wobei da die Freiwilligkeit oft schon heißt, dass es unfreiwillig ist, wenn man ohne Datenpreisgabe einen Dienst nicht nutzen kann.
Falls also jetzt dein Spamfilter gegen §4BDSG verstieße, dann ist natürlich bei einer Klage Schmerzensgeld zu zahlen. Die Frage ist halt nur, ob das jemand tut wegen bspw. 10€ wo das bisher jedem ziemlich egal schien.
- Kurz gesagt, ich sehe Unterschiede, ob ein Datenschutzverstoß von Privatpersonen oder Firmen begangen wird, und ob er durch Unwissenheit, Versehen, Faulheit oder Profitgier begangen wird. Diese Unterschiede hätte ich gerne in einem entsprechenden Gesetz – und somit auch in einem Antrag, der so ein Gesetz fordert – benannt und unterschiedlich bewertet. Ob man das nun in unterschiedlicher Höhe des Schmerzensgeldes fest macht, oder ob man bspw. nur Verstöße aus kommerziellem Interesse überhaupt erfasst, ist mir dabei sogar relativ egal. Auch müssen dort keine konkreten Zahlen drin stehen. Man könnte ja bspw. zwischen "einfachen" und "besonders schweren" Verstößen mit Gewinnerzielungsabsicht unterscheiden und dies bei der Höhe des ermittelten Schadens berücksichtigen lassen. BuMa 15:48, 26. Mär. 2013 (CET)
- Ich könnte das grundsätzlich vielleicht sogar auch unterstützen, weiß aber nicht, wie das formuliert werden müsste, damit es rechtssicher ist. Vielleicht ergibt sich etwas bei der Liquid Feedbackinitiative im anderen Teil, andererseits halte ich es da wirklich für besser, insbesondere wenn das ins Wahlprogramm soll, dass wir grundsätzlich so etwas wollen. Falls wir die Möglichkeit haben das umzusetzen, bekommen wir glaube ich erst im Bundestag und in den Ausschüssen die Experten an die Seiten gestellt, mit deren Hilfe wir sowas umsetzen und formulieren können.
- Abgesehen davon muss ich aber sagen, dass mir egal ist ob Datenschutzrechtsverletzungen kommerziell oder durch private Unvorsicht zustandekommen, da der gleiche Schmerz widerfahren kann. Ob meine Mailadresse, Name und Telefonnummer in einem Blog stehen und jederzeit abrufbar sind und werden ist nicht weniger schlimm, als wenn das dann bei einem privatunternehmen rumdümpelt, die die daten bei recherche ja ohnehin jederzeit bei einem Blog bekommen könnten.
Richtigen Antrag daraus machen:
Es ist ziemlich klar, dass dieser Antrag fürs Bundesprogramm ausgerichtet ist und dann schon in den richtigen bereich einsortiert werden würde. Da wir aber noch auf einer Meinungsbildungsplattform sind, sollte uns wohl doch eher der Inhalt interessieren.
- Also es gibt schon mal mindestens das Parteiprogramm (aka. Grundsatzprogramm) und das Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Und du hast den Antrag auch als "Programmantrag" eingestellt, und nicht als "Meinungsbild". Deswegen erwarte ich da Klarheit. Ich würde z.B. so eine recht spezielle Forderung eher im Wahlprogramm sehen, und dort auch eher zustimmen. BuMa 15:48, 26. Mär. 2013 (CET)
- OK, ist zur Kenntnis genommen, wird dann im anderen Themenbereich dabeistehen