LiquidFeedback/Themendiskussion/330

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Mindestvoraussetzung für Vereinsvorstand: beschränkt Geschäftsfähig (ab 7 Jahren)

Minderjährige als Vorstand

Geschäftsunfähige können nicht zum Vorstand bestellt werden, wohl aber beschränkt Geschäftsfähige - z.B. Minderjährige) – (KG, JW 1934, 3000; s. a. LG Rostock, NJW-RR 2004, 398), dann aber muss der gesetzliche Vertreter der Annahme des Vorstandsamts zustimmen, da mit diesem auch Pflichten verbunden sind.

Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 18. A. Rn. 253