LiquidFeedback/Themendiskussion/3144

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

https://lqfb.piratenpartei.de/lf/issue/show/3144.html

Falscher Ansatz

Ein absolutes Verwertungsverbot für Beweismittel die gesetzwidrig erhoben wurden "bestraft" keineswegs die Ermittler sondern eher die (zukünftigen) Opfer und letztenendes die Gesellschaft.

Eine Güterabwägung, so wie es heute durch die Richter vorgenommen wird, ist hier deutlich sinnvoller. Eventuell könnte man in die Richtung auch noch mehr codifizieren - leider nennt der Antrag keinerlei Untersuchungen zu den vermuteten Problemen oder Fallzahlen. Ein absolutes Verbot halte ich bis zum Beweis des Gegenteils aber für unsinnig.

Das Problem das hier gelöst werden soll existiert so in der Mehrheit der Fälle auch garnicht (die "unsauberen" Methoden an denen sich Piraten stören sind ja größtenteils Gesetz).

Alles in allem: Behördenmitarbeiter stärker für Verstösse belangen: ja. Pauschale Entschädigungen: ja. Aber das verschliessen der Augen vor vorhandenen(!) Tatsachen(!) ist aberwitzig. --Bernd 'eckes' Eckenfels

Quellen für die Unwirksamkeit des Richtervorbehalts und die Notwendigkeit anderer Maßnahmen: BuMa 10:24, 16. Mär. 2013 (CET)

Falsche Verbindung

Illegale Ermittlungsmethoden sind auf jeden Fall zu verurteilen und auch strafrechtlich zu ahnden. Dies allerdings rechtlich mit den zu ermittelnden Straftaten zu verbinden führt nach Absurdistan. Wenn bei einer illegalen Hausdurchsuchung eine Leiche gefunden wird, die jemanden eindeutig als Mörder überführt, der dann aber freigesprochen wird, weil die Hausdurchsuchung (die nichts mit dem Mord zu tun hat!) illegal war, dann verstößt das gegen jedes Gerechtigkeitsgefühl und den gesunden Menschenverstand.

Falls illegale Methoden ein Problem sind, muss gezielt gegen diese vorgegangen werden (z. B. durch Ändern ungünstiger Behördenstrukturen. Welchen Anreiz hat ein verbeamteter Ermittler überhaupt, gegen das Gesetz zu verstoßen? Falls es solche Anreize gibt, müssen sie weg. Die Ursache muss bekämpft werden.)

Es ist jedoch nicht logisch nachvollziehbar, wieso ein Straftäter freigesprochen werden soll, weil jemand anders eine andere Straftat begeht. --Ikarus-70

"Illegale Ermittlungsmethoden" sind leider in den meisten Fällen nur sehr schwer bis gar nicht strafrechtlich zu ahnden. Klar gibt es eindeutige Fälle wie die angedrohte Folter im Gäfken-Fall, aber in den meisten Fällen geht es einfach darum, dass die Ermittlungsbehörden zu Ungunsten der Grundrechtsträger bei ihren Ermittlungen "einfache Wege" bevorzugen. Aber wer ist in so einem Fall Schuld? Spätestens beim Ermittlungsrichter, der aus Zeitmangel jeden Durchsuchungsbefehl unterzeichnet, der ihm vorgelegt wird, prallt dann die Verantwortungskette auf das Richterprivileg.
Es geht auch bei dem Anliegen nicht darum, dass in Zukunft möglichst viele Straftäter freigesprochen werden sollen, sondern dass die Strafverfolger sich an die Gesetze halten. Derzeit gibt es da leider keinen Anreiz, das zu tun, denn außer einem erhobenen Zeigefinger vom übergeordneten Gericht gibt es nichts zu befürchten. Ein Beweisverwertungsverbot kehrt dieses Verhältnis dagegen explizit um. Es gibt dann überhaupt keinen Anlass mehr, sich mittels irgendwelcher bekannter Abnickrichter halbseidene Beschlüsse zu verschaffen, weil diese dann in der nächsten Instanz gekippt werden. Stattdessen müsste jeder Staatsanwalt genau darauf achten, dass seine Mittel auch in höheren Instanzen standhalten. Dass Beweise auch bei eindeutiger Schuld nicht akzeptiert würden, schützt dadurch also genau jene Leute, die tatsächlich unschuldig sind.
Wenn also tatsächlich bei einer illegalen Hausdurchsuchung eine Leiche gefunden wird, und der Täter nicht verurteilt werden kann, liegt der Fehler nicht in dem Gesetz, sondern bei den Leuten, die die illegale Hausdurchsuchung beantragt, genehmigt und durchgeführt haben. In den USA ist das übrigens seit langem geltendes Recht, ohne dass der Rechtsstaat zusammengebrochen ist.
Letztendlich ist das doch in so einem theoretisch angenommenen Fall, dass ein Mörder freigesprochen werden muss, weil die Ermittlungsmethoden nicht legal waren, so: Entweder es hätte auch einen legalen Weg gegeben, den Täter zu überführen, dann hätten die Ermittler gravierende Fehler gemacht. Oder es hätte keinen legalen Weg gegeben (perfektes Verbrechen), dann halte ich es für sehr gefährlich für den Rechtsstaat, nach dem Motto "der Zweck heiligt die Mittel" Gesetzesverstöße staatlicher Organe zu rechtfertigen.
In der Praxis werden allerdings Kapitalverbrechen mit so viel Ressourcen verfolgt, dass es überhaupt kein Problem darstellt, richterliche Anordnungen grundrechtssensitiver Ermittlungsmaßnahmen rechtssicher zu gestalten. Betroffen sind dagegen eher Drogendelikte, Urheberrechtsverletzungen oder ähnlicher Kleinscheiß, wo es sich einfach nicht lohnt, bspw. eine wochenlange Observierung der Wohnung durchzuführen, wenn man sie einfach an einem halben Tag durchsuchen kann. BuMa 11:28, 16. Mär. 2013 (CET)