LiquidFeedback/Themendiskussion/2985

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Anregung "Hochschulautonomie wahren"

Aus der Anregung wird mir nicht klar, was der Autor der Anregung eigentlich will.

  1. Will er nur, dass in der Initiative klargestellt wird, warum gerade für die Zivilklausel die Hochschulautonomie verletzt werden soll? So habe ich die Anregung verstanden, das finde ich sinnvoll, und in dem Sinne finde ich die Anregung auch unterstützenswert.
  2. Oder ist der Autor eigentlich gegen die Initiative und will die Hochschulautonomie wahren?

Ich fände es gut, wenn der Autor klarstellt, was er will. Die Initiatoren haben die Anregung offensichtlich so verstanden, dass der Autor der Anregung gegen die Initiative ist.

Problem mit Initiative "Zivilklausel für Hochschulen"

Vier Gründe gegen die 'Zivilklausel':

  1. Art. 5 GG ist aus sehr gutem Grund ein Grundrecht. Dort heißt es "Forschung und Lehre sind frei". Über eine Zivilklausel können hingegen Institutionen, Hochschulleitungen, Politik, etc. in die Forschung eingreifen. Dazu braucht es dann ja nur noch einer Modifikation der Definition, was 'zivil' ist und was nicht. Das geht einfach und schnell -> Grundrecht ausgehöhlt. Und wie immer, wenn Mensch Macht über Mensch ausüben kann, sind die Begehrlichkeiten gross.
  2. in "Forschung & Lehre" (dem Monatsblatt der dt. Hochschullehrer) war vor kurzem ein sehr lesenswerter Artikel, warum eine Zivilklausel ohnehin verfassungswidrig ist. Siehe hierzu Beitrag des Öffentlich-Rechtlers Hans-Detlef Horn in Forschung+Lehre Okt. 2012: http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/Archiv/2012/ful_10-2012.pdf Daher ist das sehr wahrscheinlich sowieso eine Schattendiskussion innerhalb des LQFB, welche dann spätestens beim BVG negativ beendet werden würde.
  3. Das muß zunächst auch grundsätzlich gesehen werden: die Gesellschaft dieses Landes betreibt eine Armee. Das kann man gut oder schlecht finden, ist aber zunächst einmal so. Es kann daher nicht sein, dass eine öffentliche Institution sich gegen diesen verfassten Willen des Souveräns (wie er sich nun mal durch die Einrichtung der Bundeswehr manifestiert hat) stellt. Daher müsste logischer-weise zunächst die Bundeswehr abgeschafft werden und dann kann man über eine Zivilklausel reden. Wenn man aber (realistischerweise) die Abschaffung der Bundeswehr nicht am Horizont sieht, ist auch die Diskussion um eine Zivilklausel überflüssig.
  4. Die dt. Universität erstickt ohnehin an Gremien und Verflechtungen. Durch eine weitere Bürokratisierung wird das eigentliche Ziel nicht erreicht, aber die Forschung im dual-use-Bereich beliebig erschwert (und das sind nun mal 98% der Fälle - und diese 98% ist kein rhetorische Größe, sondern nach einer kleinen Überschlagsrechnung eine untere Schranke!)

Man kann es i.W. folgendermassen sagen: ob und wie jmd "Militärforschung" betreibt ist genauso eine Individualentscheidung wie die Frage nach der Wehrdienstverweigerung. Jeder Wissenschaftler sollte das Recht haben, solchen Forschung zu verweigern (hat er ja derzeit, dank Art. 5 GG), aber NICHT die Pflicht. Hier dürfen Individual- und Kollektiv-Entscheidungsebenen nicht durcheinander gebracht werden.

[DISCLAIMER: Ich bin Hochschullehrer, betreibe aber keine Militärforschung; war Zivi.]