LiquidFeedback/Themendiskussion/2950

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So löblich der Antrag im Grundsatz ist, so zeigt er doch im Detail eine Reihe von Schwächen: Zum Beispiel sieht er eine Gebühr von ca. 1000 Euro bei Volksinitiativen vor - für kleine Initiativen selbst bei Aussicht auf "Erstattung" ein abschreckendes Hindernis. Darüber hinaus soll beim Volksbegehren ausschließlich eine Amtseintragung erlaubt sein, dabei hat dieses Verfahren etwa in Brandenburg zum frühen Tod zahlreicher Initiativen geführt. Des Weiteren geht der Entwurf davon aus, dass einer Initiative beim Volksentscheid keine Kosten entstehen und auf eine Kostenerstattung verzichtet werden kann - was jeder praktischen Erfahrung komplett widerspricht. Schließlich lässt der Text eine Hintertür für die Einführung von Beteiligungsquoren in ungenannter Höhe offen ("wenn das Grundgesetz dies vorschreibt"). Kurzum: diese Lqfb-Initiative bitte nicht unterstützen. Es ist bereits eine andere positiv abgestimmt worden, die auch als Programmantrag 009 für den Bundesparteitag in Bochum eingebracht wurde und die genannten Schwachstellen nicht aufzeigt. --Jay Kay 12:13, 29. Okt. 2012 (CET)