LiquidFeedback/Themendiskussion/2908

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Diskussionsseite zum LQFB Werte-Siegel-Antrag

Robert Schuldt schrieb:

(Ich muss zugeben, ich hab mir auf die schnelle nur die Werte-Siegel-Inhalte.jpg angeschaut....) Wilde Annahmen: In Nord-Korea gibts einen Hersteller für ein super Produkt, dass ewig hält, keine Umweltschmutzung in Herstellung, Nutzung und Entsorgung produziert, das Kindersicher ist, und und und... Darüber hinaus werden die Arbeiter und Angestellen des Unternehmens sehr gut bezahlt, haben gute Arbeitszeiten, am Wochenende frei, bekommen viel Urlaub, Gesundheitsver/vorsorgung wird bezahlt... es gibt keine Kinderarbeit, und kein Tier wird gezwungen, etwas gegen seinen Willen zu tun. Ein leuchtendes Beispiel also, in einem der düsterenden Länder dieses Planeten... Kann diesem Unternehmen und sein Produkt ein Siegel verwehrt werden, bloss weil in diesem Land die Grundrechte gemäß des UN-Standards nicht eingehalten werden, oder der Wohlstandsindikator aufs Land gerechnet < als 0.5 zum BIP ist? Kriterien, auf die ein Unternehmen keinen Einfluss hat, können und dürfen IMO nicht zur Bewertung eines Produktes heran gezogen werden. Das hat sonst, was wie 'Made in Germany', wie es ursprünglich von den Briten erdacht wurde.

Antwort (CU_Mayer):

Die JPG Grafik soll nur einen Eindruck geben,in welche Richtung das geht und was damit möglich wird.
Das Gesamtkonzept sieht z.B. vor, dass jeder z.B. bis zu zwei Streichkriterien bekommt (das wird in mehreren Bereichen gebraucht, z.B. will ein Bauer ökologische Tierhaltung betreiben, hat aber etwas zu wenig Fläche dafür, dann kann man sein Ansinnen auf jeden Fall unterstützen).
Alternativ könnte man auch ein Punktesystem für die Kriterienerfüllung verwenden.
Ich habe auf der Wiki-Seite noch einiges mehr an Info eingebaut und das Konzept muss dann sowieso noch mit piratigen Tools in vielen Details abgestimmt werden.

Auch werden durch die LQFB-Verarbeitung mit Sicherheit noch Bedenken geäußert werden, wertvolle Ergäntzungen rauskommen usw., die man mit verabeiten kann, um daraus z.B. einen Gesetzesvorschlag abzuleiten oder aber vielleicht ein NGO Siegel ins Leben zu rufen.

Sprich: Hier geht es um die Abstimmung zum Konzept/Prinzip, später dann um die genaue Ausarbeitung.


Bert Igermann schrieb:

Planwirtschaft und Strafsteuer - wohl zuviel Marx gelesen ?

Antwort (CU_Mayer):

Um den Kommentar bezüglich Marxismus zu würdigen:

Heute fehlt dem Markt ein Regelungsmechanismus für Nachhaltigkeit, Menschlichkeit und Werte.
Die Folge ist, dass diese zu finanziellen Verlusten für Unternehmen führen, die sie umsetzen und diese Unternehmen an Wachstum verlieren und langfristig sterben oder feindlich übernommen werden.

Die Werte, die durch das derzeitige Marktsystem umgesetzt werden sind: Profit, quantitatives Wachstum, Konkurrenz. Heute dienen die Menschen diesen Werten des Systems (hat nichts mit Maschinen zu tun).
Das Werte-Siegel ist dafür gedacht, das umzukehren, das System dient den realen Werten der Menschen.

Durch so ein Siegel wird dem Markt Transparenz und ein Regelungsmechanismus für Nachhaltigkeit hinzugefügt. Es ist ein marktwirtschaftliches Konzept.
Verbot heißt z.B. niemand darf ein Auto fahren, das über 10l Benzin braucht. Anreizsysteme vergünstigen den Gebrauch von Autos mit niedrigem Benzinverbrauch.
Anreizsysteme lassen alle Freiheiten aber fördern nachhaltiges und gesellschaftsdienliches Verhalten. Im Gegensatz zu an Adam Smith angelehnten Annahmen stellt sich durch den Markt nicht automatisch etwas gesellschaftsdienliches ein und schon gar nichts nachhaltiges.
Dies kann man aber über Steuerung erreichen, ein bekanntes Modell dazu ist die Tobin-Steuer (z.B. Tabak- oder Benzinsteuer), das hier vorgelegte Konzept aber ist universeller und erfordert nicht 2000 spezielle Gesetze.

Z.B. lässt sich damit ein international menschenwürdiger Mindestlohn fördern. Der ganz konkrete Vorschlag dazu lautet:
Klasse 3: Arbeitsentgelt größer Existenzminimum f. Vollzeitarbeit im jeweiligen Land
Klasse 2: größer vollständige Versorgung 1 Erwachsener im jeweiligen Land
Klasse 1: Einkommen reicht für eine Kleinfamilie im jew. Land
UND größer als der Durchschnittsverdienst im jeweiligen Land (um einen Wettbewerb zu initiieren)

Wir haben nicht das Recht, anderen konkrete Löhne vorzuschreiben, wir stellen damit nur Menschenrechte, Arbeitsrechte und Umweltschutz sicher. Siehe http://wiki.piratenpartei.de/Werte-Siegel#Rahmenbedingungen

Die stimmen Bürger über die Werte ab. Auf diese Weise werden die Werte der Bürger durch Wirtschaftssystem verwirklicht wird. Das Thema ist wichtig genug, dazu Wahlen durchzuführen. Das ist von Anfang an angedacht, Kriterien sind nicht endgültig festgelegt, nur vorgeschlagen. Und nebenbei bemerkt ist es sehr wichtig, dass wir als Bürger uns über gemeinsame Werte abstimmen, sonst werden wir immer nur den Steuerungen von außen Folgen (Merkel-Politik).


Tippfehler

Der Satz "Mit dieser Maßnahme werden die geselslchaftlichen Werte zum Erfolgsfaktor innerhalb eines freihetlichen Marktes ..." enthält noch Tippfehler. Weiter unten sind überzählige Trennstriche im Text. Bitte verbessern.

Antwort (CU_Mayer):

O.k., werde ich verbessern, möchte ich nur erst dann korrigieren, wenn die Quorums-Zeit vorbei ist, weil nach Änderungen jeder Unterstützer erneut abstimmen muss. Sorry für die Tippfehler, hätte es nicht online sondern erst mit der Office Software schreiben sollen...

verschiede Kriterien für den Indikator verstoßen wahrscheinlich gegen internationales Recht

als Mitglied der WHO und somit des General Agreement on Tariffs and Trade, GATT ist Deutschland dazu verplichtet, alle Handelspartner gleich zu behandeln.

GATT Art. XX regelt allgemeine Ausnahmen. Unter dem Vorbehalt, dass es nicht willkürlich stattfindet oder zu einer verschleierten Beschränkung des internationalen Handels führt, dürfen die Vertragsparteien unter anderem folgende Maßnahmen durchführen:

Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen; Maßnahmen hinsichtlich der in Strafvollzug hergestellten Waren; Maßnahmen zum Schutz nationalen Kulturgutes von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert.

Und unter bestimmten Bedingungen:

Maßnahmen zur Erhaltung erschöpflicher Naturschätze; Maßnahmen zur Durchführung von Verpflichtungen im Rahmen eines zwischenstaatlichen Grundstoffabkommens; Maßnahmen, die Beschränkungen der Ausfuhr inländischer Rohstoffe zur Folge haben.

ein Kriterium wie zum Beispiel der Wohlstandsindikator verstößt gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und ist auch nicht durch die Ausnahmen gedeckt.

Antwort (CU_Mayer)

Das Siegel ist so aufgebaut, dass keine Handelpartner bevorteilt oder benachteilt werden, es gilt der Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Ich sehe da keine Handelsbeschränkung (landesabhängiger Zoll usw.) sondern eine thematische Regelung für die Kaufentscheidung, die für alle Länder gleich gilt.

Bei Kriterien wie dem Wohlstandsindikator sehe ich auch mögliche Rechtskonflikte. Hier muss man sicher einiges klären. Danke für den Hinweis.


Gegenfinanzierung ungeklärt

Mit knapp 139 Mrd. Euro (2011) ist die Umsatzsteuer neben der Einkommensteuer die größte Einnahmequelle des Staates. Eine signifikante Steuerreduzierung für bestimmte Produkte, die dem Werte-Siegel entsprechen, hätte somit enorme Steuerausfälle im wahrscheinlich ein- bis zweistelligen Mrd. Euro-Bereich zur Folge. Da dies keine Lappalie ist, muss das Konzept auch Aussagen zur Gegenfinanzierung treffen.

=== Antwort (CU_Mayer)

Meiner Kenntnis nach liegen die Einnahmen aus USt sogar bei 180 Mrd. Euro und das soll auch nicht reduziert werden sondern sinnvoll verteilt. Das Konzept sieht eine hohe Mehrwertsteuer für Produkte ohne Werte-Isegel vor (25% oder bis 100%), 19% für Klasse 3, 12 für Klasse 2, 7% für Klasse 1 (wie heute Literatur und Nahrungsmittel). Im Schnitt sollen Einnahmen in derselben Höhe erzielt werden, es ist ein System zur Lenkung, nicht zur Schenkung ;-) Es ist also keine Gegenfinanzierung nötig, weil die Einnahmen insgesamt gleich hoch sein werden.


niedrige Mehrwertssteuersätze verstoßen gegen EU-Recht

Die beabsichtigte Lenkungswirkung mit niedrigeren Umsatzsteuersätzen wird nicht möglich sein, da dies gegen EU-Recht verstößt. Die für Deutschland bindende Mehrwertsteuerrichtlinie erlaubt ermäßigte Steuersätze nur auf bestimmte definierte Warengruppen. Artikel 98 (1) Die Mitgliedstaaten können einen oder zwei ermäßigte Steuersätze anwenden. (2) Die ermäßigten Steuersätze sind nur auf die Lieferungen von Gegenständen und die Dienstleistungen der in Anhang III genannten Kategorien anwendbar.

=== Antwort (CU_Mayer)

Hmm, Du zitierst den Lissaboner Vertrag? Die Zahl der ermssäigten Mehrwertstuersätze wäre nicht so ein Problem, das kann man so anpassen. Jetzt ginge es darum ,die erlaubten Kategorien zu analysieren.

Natürlich wäre es auch möglich, dass man eine Einigung auf EU-Ebene erzielen müßte, um die Mehrwertsteuerkopplung der Kriterien/ Kategorien einführen zu können (der Nutzen ist sehr groß, also kann man auch Verträge ändern, z.B. wird gegen Artikel 123 des Lissaboner Vertrags bereits heute verstossen und es wird akzeptiert). Das Siegel als Transparenzprinzip wäre rechtlich unproblematisch, das zumindest kann man meiner Ansicht nach sicher sagen.


Weitere ?

Du?