LiquidFeedback/Themendiskussion/278
Inhaltsverzeichnis
Zuflucht vor Verfolgung und Krieg sicherstellen
Der Bundesparteitag möge als Ergänzung des Parteiprogramms beschließen:
Zuflucht vor Verfolgung und Krieg sicherstellen
Zuflucht zu gewähren vor politischer Verfolgung und den Folgen von Krieg und Bürgerkrieg gehört zu den elementaren Verpflichtungen des Völkerrechts. Diese Pflicht ist eine europäische Gemeinschaftsaufgabe. Dem widerspricht es, wenn europäische Staaten – darunter auch die Bundesrepublik Deutschland – sich dieser Aufgabe zu entziehen versuchen. Menschen, die in Europa Zuflucht suchen, haben das Recht auf ein menschenwürdiges Leben, auf Bewegungsfreiheit und die Teilhabe an der Arbeitswelt, an Bildung und Kultur. Das gilt bereits, wenn die Gründe der Flucht noch nicht anerkannt sind. Es gilt auch, wenn eine Rückkehr in das Herkunftsland nicht möglich ist.
Begründung (nicht Bestandteil des Antrags)
In einer weiteren Initiative stellen wir einen Abschnitt zum Thema Migration allgemein zur Diskussion. In dieser Initiative geht es speziell um den Schutz vor Verfolgung und Kriegsfolgen. Ein detaillierteres Positionspapier, das auch als Grundlage für Wahlprogramme geeignet ist, wird noch erarbeitet und zur Diskussion gestellt. Deshalb konzentriert sich auch die Begründung zu dieser Initiative auf das Thema Schutz vor Verfolgung und Kriegsfolgen.
In vielen europäischen Staaten ist die völkerrechtliche Verpflichtung, Verfolgten und Kriegsopfern Zuflucht zu gewähren, in einer Weise beschränkt worden, die nicht mehr hingenommen werden kann. Die Verpflichtung ist nur im Zusammenwirken aller Staaten der Europäischen Union zu erfüllen. Der Weg, den die Bundesrepublik im Jahr 1993 mit der Änderung der Verpflichtung aus dem alten Artikel 16 des Grundgesetzes eingeschlagen hat, widerspricht dieser Verpflichtung und der besonderen Verantwortung des deutschen Staates seit der Befreiung vom Nationalsozialismus.
Wenn trotz nicht anerkannter Gründe für die Zuflucht eine Rückkehr in das Herkunftsland nicht möglich ist, ist eine Aufenthaltserlaubnis auszusprechen, der Aufenthaltsstatus ist mit kurzen Übergangsfristen zu stabilisieren. Kinder, die sich erfolgreich in das europäische Bildungssystem integriert haben, dürfen nicht zur Rückkehr in das Herkunftsland der Eltern gezwungen werden. Der Schutz der innerhalb der EU lebenden Familien (also Lebenspartnern, Eltern und Geschwister) hat Vorrang vor aufenthaltsrechtlichen Beschränkungen.
Menschen, die hier Zuflucht suchen, werden jedoch zur Zeit in vielfältiger Weise diskriminiert und benachteiligt, wenn die Fluchtgründe noch nicht anerkannt sind, und auch, wenn sie nicht in die Herkunftsländer zurückkehren können. Zu den schwerwiegendsten Beschränkungen gehört die sogenannte Residenzpflicht, die die Bewegungsfreiheit in völlig unzumutbarer Weise einschränkt. Ohne Rücksicht auf die Schutzrechte der Familie werden nicht anerkannte Flüchtlinge auch in nur vermeintlich sichere Herkunftsländer abgeschoben. Das ist insbesondere dann unzumutbar, wenn nach mehrjährigem Aufenthalt in Europa längst ein Integrationsprozess – vor allem der Kinder – eingesetzt hat, dessen Erfolg mit der erzwungenen Ausreise durchkreuzt wird und die betroffenen Menschen in den Zielländern vor eine erneute Integrationspflicht stellt, die zudem unter erheblich schwierigeren Umständen stattfinden muss.
Links zum Anerkennungsverfahren für Verfolgte, zu Duldung und Abschiebung
zur Residenzpflicht
residenzpflicht.info – Bewegungsfreiheit ist Menschrenrecht
Beate Selders: Keine Bewegung! Die 'Residenzpflicht' für Flüchtlinge – Bestandsaufnahme und Kritik
Telepolis: Residenzpflicht und Abschiebungen von Tamilen
Asylbewerber verletzt Residenzpflicht - Acht Monate Knast, taz, 3. Mai 2009
Flüchtlingsselbstorganisation The Voice
Diskussion
Die Diskussionsphase endet am 17. September 2010 gegen 19.00 Uhr. Auch wenn danach eine Änderung der Initiative,wie sie jetzt eingestellt ist, nicht mehr möglich ist, können wir hier diskutieren, um Missveständnisse auszuräumen oder ggf. darübver zu entscheiden, ob eine neue Alternativ-Initiative erforderlich ist (die man auch in der »Eingefroren«-Phase noch einbringen kann. --etz 11:01, 17. Sep. 2010 (CEST)
Das gilt bereits, wenn die Gründe der Flucht noch nicht anerkannt sind.
Entschuldigung? Damit kann man niemanden mehr abschieben. Damit muss man jeden, der herkommt, akzeptieren und kann nichts dagegen tun. Dann kommt das nächste Problem, dass wir allen "nicht anerkannten Flüchtlingen", die hier leben auch noch eine Grundversorgung anbieten müssen. Son bisl Sozialgedusel ist ja ganz nett, aber damit wird man Deutschland in den Boden wirtschaften. --Wobble 21:13, 17. Sep. 2010 (CEST)
- Oder ist in der Initiative mit "Bewegungsfreiheit" nur die Residenzpflicht gemeint, aber keine Freizügigkeit - also dass Asylbewerber etc. weiterhin einen Wohnort vorgegeben bekommen sollen? (Das wäre sinnvoll um Immigranten möglichst gleichmäßig auf Deutschland zu verteilen) --Wobble 08:56, 18. Sep. 2010 (CEST)