LiquidFeedback/Themendiskussion/2424

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Zu 9.


Der relativ neu eingefügte Punkt "9" ist nicht ganz richtig.


Ein Missbrauch ist in dieser Definition möglich.


Die Eltern eines Kindes sind getrennt --> Die Kindergrundsicherung wird einem Elter als "Verwalter" überwiesen.

Hierdurch steht dem Wochenend- und Ferien Elter kein Geld zur Verfügung mit dem das Kind während dieser Zeiten versorgt werden kann.

Dies ist momentan bei ALG2 Bezug für Kinder genau so.


Aber es gibt mehrere Urteile hierzu unter anderem vom BSG, die von einer sogenannten temporären Bedarfsgemeinschaft ausgehen.


Die Verbesserung wäre: Leistungsberechtigt sind die Kinder, die Auszahlung erfolgt an die jeweiligen Eltern nach Anteil der Betreuungstage. Maßgebend hierfür sind die übereinstimmenden Angaben der Eltern oder, wenn es diese nicht gibt die gerichtliche Regelung.