LiquidFeedback/Themendiskussion/237

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—Da die heutigen Vorschulen, dem Erziehungswesen und nicht dem Schulbereich angehören,
kann der erwähnte Satz (6) der Zum Gesetz Artikel 7:"Schulwesen" gehört in Bezug zu den heutigen "Vorschulen" nicht missverstanden werden.
Nichtsdestotrotz ist er aus heutiger Sicht der Schulstruktur überflüssig.

--> Es sei denn, das Generationenhaus (Derzeit seit 7 Jahren in der Modellphase z.B. in BW) setzt sich als Schulform durch,
dann kann er wieder zu Relevanz gelangen.

Deshalb ist es unnötiger Auewand und führt zu unnötigen Kosten, die Streichung zum heutigen Zeitpunkt zu erwägen. --Jasenka

—Selbst wenn der Satz heute begrifflich obsolete erscheint, ist er es nicht. - Möchten die Antragsteller Vorschulen alternativ zur Grundschule wieder möglich machen?! Oder sind private Vorschulen entsprechend gewünscht?!
Es wird in diesem Satz festgelegt, daß Kinder gleichgestellt sind - die Grundschule gleichgestellt besuchen müssen! - Wer will das aufheben?!
Einrichtungen des staatlichen Erziehungswesens scheinen zwar nicht betroffen. Jedoch sollte auch hier der Begriff "Vorschule" nicht verwendet werden, da er unpassend ist. --wigbold