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Bundesweit einheitliche Regelung zu verfassten Studierendenschaften

Tango-text-x-generic with pencil.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern hier findet/fand eine offene Diskussion des Themas statt.

Wenn Du meinst, diese Idee erweitern zu können, tu es, aber bitte beachte die Diskussionsregeln. Ist die Idee tragfähig und mehr als eine Einzelmeinung, so kann man das Ganze auch als Entwurf kennzeichnen.

Noch nicht abgestimmt

Dieser Text ist ein Entwurf, wird aktuell im LQFB vorgestellt und hier diskutiert und ist noch nicht verabschiedet.
Er kann bearbeitet werden. Möglicherweise repräsentiert diese Diskussion nur
Einzel- oder Minderheitenmeinungen , in keinem Fall aber ist er eine offizielle Aussage der Piraten-Partei, sondern dient der Diskussion und Meinungsfindung zum aufgeführten Thema.


STATUS:
IN VORSCHLAG
[15.8.10] - Datum der Erstellung
[15.8.10] - Bearbeitungsbeginn
[?] - Bearbeitungsende entspricht der eingestellten LQFB-Zeit für Programmanträge

Antrag

Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaften

Die Piratenpartei setzt sich für die bundesweite Existenz verfasster Studierendenschaften ein.
Die Wahrung der politischen Mitwirkung von Studenten an der gesellschaftlichen Realität ist ein wichtiger Prozess demokratischer Basisbeteiligung und politischen Handelns.

Zielsetzung

Nach dem Verbot in den 70er Jahren haben alle Bundesländer bis auf Bayern und Baden-Württemberg die verfassten Studierendenschaften wieder zugelassen. Der Grund des Verbots entbehrt damals wie heute jeglicher Grundlage.
Wir fordern die sofortige Aufhebung des Verbots der benachteiligten Bundesländer, um studentische Mit- und Selbstbestimmung zu schaffen.
Verfasste Studierendenschaften demokratisieren die Universitäten, eine Wiedereinführung ist längst überfällig.


Beschreibung

Im Jahr 1977 wurden die demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten von Studenten in Baden-Württemberg und Bayern durch Abschaffung der Verfassten[1] Studierendenschaft massiv eingeschränkt. Dies war vor Allem eine Reaktion auf die damalige Bedrohung durch die RAF, durch die die Verfassten Studierendenschaften als "Sumpf des Terrorismus" (Zitat des damaligen Ministerpräsident Hans Filbinger) angesehen wurden.

Schon Damals wurde mit der Terrorangst Einschränkungen eingeführt die nicht Ziel führend waren. Es wird Zeit anzuerkennen, dass es sich bei den Studenten und Studentinnen an unseren Hochschulen zu großen Teilen um überzeugte Demokraten handelt, daher fordern wir die Wiedereinführung dieses demokratischen Hochschulorgans.

Ergänzungen zum thematischen Hintergrund

1977 schafften einige Landesregierungen, z.B. Baden-Württemberg unter der Führung des damaligen Ministerpräsidenten Hans Filbinger [2] die verfassten Studierendenschaften an Universitäten als "Sumpf des Terrorismus" ab. Damit existieren seit 1977 faktisch keine offiziellen Organe der Studenten an Universitäten - die betroffenen AStA [3] dürfen sich politisch nicht engagieren und können sich - eigentlich - nur der Organisation von Partys und Ähnlichem widmen. Die Abschaffung erfolgte übrigens gegen den Wunsch der Hochschulen selbst. Die Landeshochschulgesetze in Baden-Württemberg und Bayern gehen dabei soweit, dass Hochschulen Studentische Gruppierungen nicht anerkennen *dürfen* - eine perverse Situation, da in anderen Bundesländern die Zusammenarbeit zwischen AStA und Uni meistens sehr gut ist - und in Baden-Württemberg und Bayern inoffiziell die UStA[4]/UAStA[5] ebenfalls gute Arbeit leisten.

Weitere Informationen finden sich hierzu auf den Seiten so gut wie aller AStA oder UAStA im Land (verlinkt im Wiki).

Fragen

Antworten

Pro&Contra -Diskussion

Diese Forderung ist auf Bundesebene sinnlos, da verfassungswidrig: 2002 hat die rot-grüne Bundesregierung das 6. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes verabschiedet, wo genau eine solche bundeseinheitliche Regelung der verfassten Studierendenschaften enthalten war (genauso wie den Grundsatz der Gebührenfreiheit). Das Bundesverfassungsgericht hat dann 2005 entschieden, dass der Bund hier seine Kompetenzen überschritten hat und hat das Gesetz für nichtig erklärt: http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20050126_2bvf000103.html

Das heißt, eine bundesweit einheitliche Regelung kann nur dadurch entstehen, dass sich die Länder mehr oder weniger freiwillig drauf einigen. Wie hoch die Chancen dafür insbesondere in BaWü und Bayern sind, das mögen sich Kenner der politischen Verhältnisse bitte selbst ausrechnen. Elzoido 00:56, 17. Aug. 2010 (CEST)

+ Die Entscheidung ist im Rahmen der Föderalismusreform sehr knapp im Bundesrat entschieden worden. Eine Neueinbringung zu diesem Thema kann bei der derzeitigen Zusammensetzung von Bundestag und Bundesrat vollkommen anders ausgehen. Wogegen, auf jeden Fall nichts spricht ist, in diesem Zusammenhang eine Empfehlung für alle Hochschulgestze der Länder zu geben; in Bezugnahme auf die Entstehung der Streichung des politischen Mandats von Studierendenschaften durch die Terrorismusgestzte der 70ger, die inzwischen ihre Notwendigkeit in der damaligen Ausprägung verloren haben.
In diesem Fall der Wiederaufnahme müssen die Länder Baden-Württemberg und Bayern öffentlich Stellung zu den aktuellen Landeshochschulgesetzen nehmen!
Die derzeitige Stellung vieler Hochschulen in Baden-Württemberg zumindest geht dahin "verfasste Studierendenschaften" wieder einzuführen. Im aktuellen Bildungsstreik sind regionale Regelungen einiger Hochschulen dazu durch den Senat erlassen worden den UASTa als politische Stimme der Hochschule mit entsprechendem Mitspracherecht zuzulassen!
Auch deshalb die Formulierung in der Erklärung zum "perversen aktuellen Zustand", der wohl positiver formuliert "paradoxem aktuellen Zustand" heißen müsste. ---Jasenka 10:34, 17. Aug. 2010 (CEST)
— Langsam, langsam, bitte nix durcheinanderbringen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung 2005 gefällt, die Föderalismusreform kam erst danach und hat dem Bund u.A. noch weitere Kompetenzen bezüglich der Bildung genommen.
Und dann die Föderalismusreform als knappe Entscheidung des Bundesrates hinzustellen, ist schon irgendwie eine sportliche Leistung und beinahe schon Geschichtsverdrehend. Eben diese Föderalismusreform war ein lang vorbereiteter Kompromiss, der von der rot-grünen Bundesregierung begonnen und von der großen Koalition beendet wurde und war nichts anderes als eine Verfassungsänderung. Im Bundestag gab es damals (die Wikipedia ist hier mein Freund) 428 Ja- gegen 162 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen (>70% Zustimmung) und im Bundesrat stimmten 62 von 69 zu (>85% Zustimmung). Wenn du mir nun zeigst, wo hier die jeweils nötige 2/3-Mehrheit nur "sehr knapp" überschritten war, bin ich ruhig.
Nichtsdestotrotz ist dieser Antrag im LQFB nichts anderes als eine zumindest auf mich reichlich undurchdacht wirkende Mischung aus Kompetenzüberschreitung (BUNDESliquid: BUNDESthemen), irgendwie herablassender Sichtweise auf insbesondere BaWü und Bayern (warum sollten die Länder, die gegen das 6. HRGÄndG geklagt und gewonnen haben, jetzt plötzlich auf "Empfehlungen" aus dem Bund hören) und neuerdings indirekt auch eine Forderung einer Verfassungsänderung(???).
Ungeachtet dessen, was ich persönlich zu verfassten Studierendenschaften denke, ist und bleibt das hier Landesthema, insbesondere eines von BaWü und Bayern und ist im damit Bundesliquid faschl.
---Elzoido 11:35, 17. Aug. 2010 (CEST)

Quellen


Landesprogramme in denen dieser Punkt bereits enthalten ist:
Referenz http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Baden-W%C3%BCrttemberg/Arbeitsgruppen/Landespolitik/Programmkommission/Kapitel_3_Bildung#Wiedereinf.C3.BChrung_der_verfassten_Studierendenschaften Landesparteiprogramm Baden-Württemberg]


Zur Abstimmung

Mir scheint das Thema ein Thema allein für zwei Bundesländer zu sein. Ich empfinde es nicht als notwendig, dazu auf der Bundesebene eine programmatische Regelung herbeiführen zu wollen. Ich bin auch nicht davon überzeugt, dass hier etwa eine bundesrechtliche Regelung erforderlich wäre. Ich empfinde es als sinnvoll, dass es eigenständige Vertretungen der Studierenden gibt. In verschiedenen Ländern, die in den 1970-er Jahren die ASten abgeschafft hatten, wurde das erkannt und korrigiert. Damit scheint mir die Initiative eher der Versuch, auf einem Umweg eine gesetzliche Regelung zu schaffen, weil es auf der eigentlich zuständigen Ebene nicht gelingt, das angestrebte Ziel durchzusetzen. --etz 09:16, 5. Okt. 2010 (CEST)