LiquidFeedback/Themendiskussion/18

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Tango-text-x-generic with pencil.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern hier findet/fand eine offene Diskussion des Themas statt.

Wenn Du meinst, diese Idee erweitern zu können, tu es, aber bitte beachte die Diskussionsregeln. Ist die Idee tragfähig und mehr als eine Einzelmeinung, so kann man das Ganze auch als Entwurf kennzeichnen.

Noch nicht abgestimmt

Dieser Text ist ein Entwurf, wird aktuell im LQFB vorgestellt und hier diskutiert und ist noch nicht verabschiedet.
Er kann bearbeitet werden. Möglicherweise repräsentiert diese Diskussion nur
Einzel- oder Minderheitenmeinungen , in keinem Fall aber ist er eine offizielle Aussage der Piraten-Partei, sondern dient der Diskussion und Meinungsfindung zum aufgeführten Thema.


STATUS:
IN VORSCHLAG
[13.08.10] - Datum der Erstellung
[13.08.10] - Bearbeitungsbeginn
[?] - Bearbeitungsende entspricht der eingestellten LQFB-Zeit

Antrag

Der Staat gewährt allen Eltern die Möglichkeit der kostenfreien Betreuung ihrer Kinder ab dem ersten Lebensjahr.
Diese Betreuung ist durch die Gemeinden frei für alle Familien zur Verfügung zu stellen und nach den demografischen Gegebenheiten für mindestens 3 Jahre vorauszuplanen. So wird Eltern die Planung von Beruf und Familie und den Gemeinden die Planung der Finanzierung erleichtert.
Ein entsprechender Bedarf kann bereits durch "werdende Eltern" in der Zeit vor der Geburt kundgetan werden um die Bedarfs-Planung in der Gemeinde zu erleichtern.

  • Im Kleinkinderbereich ist ein Krippenangebot ab dem 1. Lebensjahr,
  • im Frühförderbereich ein Kindergartenangebot ab dem 3. Lebensjahr,

und

  • ab dem Schulalter der Kinder sind Ganztagsbetreuungsangebote in den Gemeinden zur Verfügung zu stellen.

Die Ganztags-Angebote werden in Kooperation der Kinderhorte,Schulen, Vereine, Krankenkassen, der regionalen Gegebenheiten und der zusätzlichen Möglichkeit der Mitwirkung von Eltern geplant.

Beschreibung

Durch das freie Angebot und die staatliche Verpflichtung, entfällt die Notwendigkeit einer Elterngeldzahlung ab dem ersten Lebensjahr des Kindes. An dem Angebot kann jedes Kind teilnehmen, unabhängig von Einkommen, Herkunft und Status der Eltern. Auch für behinderte Kinder sind, ebenso wie für die Nichtbehinderten im nahen Wohnumfeld entsprechende Plätze zur Verfügung zu stellen. Eine Inklusionsbetreuung gemeinsam mit allen Kindern wird dabei angestrebt.

Jedes Elternpaar hat für seine Kinder einen Anspruch auf einen zeitnahen wohnfeldnahen Betreuungsplatz. Es besteht jedoch keinerlei Verpflichtung an dem Angebot teilzuhaben. Die Gemeinden hingegen werden dazu angehalten, die Vorzüge einer frühzeitigen sozialen und individuellen Förderung für die Entwicklung und Bildungschancen der kinder durch Informationsveranstaltungen kundzutun. Eltern mit Neugeborenen werden zu diesen Veranstaltungen eingeladen, auch eine Hilfe bei der Betreuung der Kinder im ersten Lebensjahr durch Zusatzangebote der Gemeinden sind dabei inbegriffen. So wird sichergestellt, dass alle Eltern informiert werden und ihren Kindern alle Chancen offen stehen.

Fragen

1)Elterngeld ist eine Unterstützung vom Staat für Eltern. Warum soll ihnen diese genommen werden? Der Text gibt dazu nichts her.

2)Ist dieser Antrag so gemeint: kostenlose Kinderbetreuung ab Geburt statt Elterngeld? Wenn ja, bitte deutlicher herausstreichen.

3) Wenn hier von Lebensjahr geschrieben wird: meint dies das jeweils vollendete oder begonnene? ("vollendetes erstes Lebensjahr" oder "im ersten Lebensjahr").

Antworten

zu1) Sie wird ihnen nicht "genommen", denn sie ist in diesem System nicht mehr als Finanzleistung über das erste Jahr hinweg nötig, sobald das Betreuungsangebot flächendeckend und kostenfrei angeboten wird.
Durch die bisherigen Finanzleistungen an die Eltern ist eben nicht gewährleistet, dass diese Unterstützung auch wirklich der Betreuung der Kinder und der Erhöhung der Bildungschancen zugute kommt, schon gar nicht, wenn sie, so wie im Erstantrag -in Abhängigkeit des Einkommens der Eltern- bezahlt werden soll!

Anregungen


Ergänzung aus Anregung1:
Elterngeldzahlungen sind in diesem System nicht mehr als Finanzleistung über das erste Lebensjahr hinweg nötig, sobald das Betreuungsangebot flächendeckend und kostenfrei angeboten wird.
Durch die bisherigen Finanzleistungen durch Zahlungen des Elterngeldes an die Eltern ist eben nicht gewährleistet, dass diese Unterstützung auch wirklich der Betreuung der Kinder und der Erhöhung der Bildungschancen zugute kommt, schon gar nicht, wenn sie, so wie im Erstantrag -in Abhängigkeit des Einkommens der Eltern- bezahlt werden soll!



Quellen und Diskussion zum Thema auf der
Diskussionsseite zum Themenvorschlag:
"http://wiki.piratenpartei.de/LiquidFeedback/Themendiskussion/18"



Anregungen 1-7 berücksichtigt:

1: wohnfeldnah erweitert s.o.
2. Antwort: die Gesellschaft - da Investition in kostenfreies Angebot für ALLE gerechter umzusetzen
3. Der Betreuungszeitraum -Angebot umfasst die Gesamtzeit ab Geburt bis zum ersten Bildungsabschluss da kann nichts mehr erweitert werden.
4. Da der Arbeitgeber und die KV das Elterngeld im ersten LJ mitfinanzieren, ist eine Unabhängigkeit vom 1- LJ unsinnig, da sonst bei Berufstätigen dieses Geld verloren ginge.
5. Ab dem vollendeten 1. LJ ja!
6. ist umgesetzt, umformuliert auf volledndetes LJ.
7. Ist im Länderfinanzausgleich bereits jetzt über die Bildungsfinanzierung gegeben.

Pro&Contra -Diskussion

—Das Elterngeld dient den Eltern zur Unterstützung bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage. Es handelt sich eben nicht um einen Bonus, den die Eltern sachfremd verwenden, sondern um 2/3 des bisher vom Bezieher erzielten Einkommens, mit dem die Familie auskommen muss. Eine Erhöhung der Bildungchancen ist gar nicht Ziel des Elterngeldes.

+ Eine Sicherung der Lebenschancen des Kindes, die soziale Eingliederung und Bildung impliziert, ist Sinn des Elterngeldes -Zur zusätzlichen Sicherung des Lebensunterhaltes der Eltern bei sozialen Unsicherheiten (z.B. Arbeitslosigkeit, Trennung, Notlagen etc. dient derzeit HartziV und die erweiterte Sozialhilfe nach Abschnitt 2 Bundessozialhilfegesetz -NICHT das Elterngeld ist dazu vorgesehen!
— Das stimmt nicht. Richtig ist vielmehr: "Das Elterngeld hilft Eltern, die sich im ersten Lebensjahr des Neugeborenen vorrangig der Betreuung ihres Kindes widmen, bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage. Es will dazu beitragen, dass die gegenwärtige individuelle wirtschaftliche Situation stabil bleibt und spätere Möglichkeiten der Daseinsvorsorge für diese Mütter und Väter nicht dadurch belastet werden, dass sie ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen. Der Bezug von Elterngeld eröffnet in der zwölfmonatigen Kernzeit und den zusätzlichen zwei Partnermonaten, die für einen aktiven Beitrag des anderen Elternteils zur Kindererziehung gewährt werden, einen Schonraum, damit Familien ohne größere finanzielle Nöte in ihr Familienleben hineinfinden können." (Zitat aus einer [Broschüre] des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Wo steht denn, dass das Elterngeld der Sicherung der Lebenschancen, der sozialen Eingliederung und der Bildung der Kinder dienen soll?
—Elterngeld soll eben genau verhindern, das die Geburt eines Kindes zur "sozialen Unsicherheit" führt. Hartz4 und erweiterte Sozialhilfe sind zudem insbesondere für Selbständige keine Alterative.


—Ohne Elterngeld wären nur wohlhabende Paare in der Lage, sich im ersten Jahr selbst um den Säugling zu kümmern. Für alle anderen entstünde ein finanzieller Zwang, den Säugling abzugeben und wieder zu arbeiten. Eltern sollten die Möglichkeit habe, sich selbst um das Kind zu kümmern.

 : + Die Korrektur auf "vollendetes 1. Lebensjahr", von dem in dem Antrag ausgegangen wurde, ist eingebaut worden.

Quellen

Bisherige Beschlüsse auf Landesebenen

KITA-KIGA-Angebot ab dem 1. Lebensjahr Ganztagsbetreuung