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Antrag

Die Piratenpartei setzt sich für eine gerechte und liberale Ausländerpolitik ein, welche die Menschenrechte achtet, die Konformität zum Grundgesetz wahrt und Diskriminierungen von Ausländern auf allen Ebenen abschafft. Hierzu setzt sie sich dafür ein, dass Ausländer und Deutsche mit Migrationshintergrund einen Anspruch auf vollständige sprachliche Integration haben. Menschen, die einen qualifizierten Beruf ausüben wollen oder studieren möchten, muss es ermöglicht werden kostenlos die Deutsche Sprache bis zu dem Niveau zu erlernen, der für ihren Berufsziel erforderlich ist. Der Anspruch auf vollständige sprachliche Integration darf nicht gleichgesetzt werden mit einer Verpflichtung. Die Bewilligung einer Aufenthaltsgenehmigung darf nicht abhängig von der sprachlichen Begabung und Auffassungsgabe des Antragstellers sein. Aus diesem Grunde dürfen sich keine ausländerrechtlichtliche Konsequenzen ergeben, wenn eine Person nicht gewillt ist das Angebot zur Verbesserung der Sprache anzunehmen.

Hintergrund:

Die aktuelle Gesetzgebung sieht vor, dass Ausländer, die ihre Aufenthaltserlaubnis nach dem 01.Januar 2005 erhalten haben, einen Anspruch auf einen Integrationskurs haben. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht, wenn keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorliegen. Die Dauer des Kurses beträgt 645-945 Unterrichtsstunden. An den Kosten muss sich der Teilnehmer mit 1€ pro Unterrichtsstunde (also 645-945€ für den gesamten Kurs) beteiligen. Unter bestimmten Umständen (z.B. mangelnden finanziellen Mitteln) können die Kosten erstattet werden. Das Ziel des Kurses ist die Vermittlung von Deutschkenntnissen im Umfang des Sprachniveaus B1. Weiter führende Deutschkurse (Niveau-Stufen B2-C2) müssen selbst bezahlt werden. Für die Kommunikation in einer qualifizierten Berufstätigkeit ist allerdings ein Sprachniveau von mindestens B2 sinnvoll. Für ein Studium wird sogar ein DSH-Zertifikat benötigt, welches vergleichbar ist mit den Stufen C1/C2. Man kann vor einem Studium an den Universitäten DSH-Kurse besuchen, allerdings setzen diese ein Sprachniveau von mindesten B2 voraus.

Begründung:

Sprachliche Barrieren dürfen nicht Menschen daran hindern ihre Leben zu verwirklichen und sich frei zu entfalten. Außerdem ist es in Anbetracht des gegenwärtigen Fachkräftemangels sinnvoll, vorhandenes Potenzial der Bevölkerung zu nutzen um diesem Fachkräftemangel entgegenzutreten.

Anmerkungen:

Dieser Antrag ist ein Antrag der AG Ausländerpolitik der Piratenpartei Deutschland. 2

Quellen:

0: http:www.aufenthaltstitel.de/intv.html 1: http:de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Europ%C3%A4ischer_Referenzrahmen 2: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Ausländerpolitik